TOP 1: Ernennung und Amtseinführung Ortsbürgermeister Ernst Gilles
Am 22.03.26 wurde Herr Ernst Gilles zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Bleialf gewählt.
Die Ernennung, die Vereidigung und die Amtseinführung des neugewählten Ortsbürgermeisters erfolgten in der Sitzung durch die 1. Beigeordnete Edith Baur.
Im Anschluss dankte Bürgermeister Dr. Johannes Reuschen Frau Baur für die geleisteten Dienste während der vertretungsweisen Übernahme der Aufgaben des Ortsbürgermeisters. Herrn Gilles wünschte er für die neue Aufgabe als Ortsbürgermeister viel Erfolg.
TOP 2: Niederschrift der Sitzung vom 04.03.2026
Da gegen die Niederschrift der Sitzung vom 04.03.2026 keine Einwände erhoben wurden, gilt diese als vom Rat gebilligt.
TOP 3: Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
Der Ortsbürgermeister informierte über folgende Themen:
| - | Hochwasserschutz Jugendlager |
| - | Baumbestand Marktplatz |
| - | Sportplatzpflege |
| - | Bauwagenprojekt Jugend |
| - | Anpassung Ausschussbildung |
| - | Bodenablagerungen Richelberg |
| - | Sonnenschutz Kindertagesstätte |
| - | Verkehrssicherungspflichten an öffentlichen Verkehrsanlagen |
TOP 4: Anfragen von Ratsmitgliedern
Anfragen bzw. Informationen lagen zu folgenden Themen vor:
| - | Bauwagenprojekt Jugend |
| - | Reinigung Straßeneinlaufschächte |
| - | IPads Ratsmitglieder |
| - | Friedhofsgestaltung |
| - | Aufstellung Mülleimer |
| - | Info Stromspeicher |
| - | Zustand Wegebeschilderung |
TOP 5: Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a GemO
Einwohnerfragen lagen nicht vor.
TOP 6: Straßenschlussvermessung "Im Brühl"
Nach dem Endstufenausbau des Neubaugebiets „Im Wutschert“ ist für die Straße „Im Brühl“ noch eine Straßenschlussvermessung erforderlich. Durch die Straßenbauarbeiten können Grenzsteine abhandengekommen oder unabsichtlich versetzt worden sein.
Dagegen wurden die Grenzen der Grundstücke in der Straße „Im Wutschert“ indirekt vermarkt, das heißt, dass im Bereich der Straße keine Grenzsteine gesetzt wurden, sondern diese um ca. 3 Meter in Richtung der Grundstücke eingerückt gesetzt wurden.
Zudem wurde die Einmündung der Straße „Im Brühl“ in die „Prümer Straße“ mit einer geänderten Ausrundung gebaut, um Bussen eine bessere Einfahrt in die „Prümer Straße“ zu ermöglichen. Deshalb sind noch ca. 4 Quadratmeter Grunderwerb erforderlich. Diese Fläche wird im Zuge der Straßenschlussvermessung ebenfalls vermessen.
Für die Straßenschlussvermessung wurde ein Angebot beim Vermessungsbüro Mayer, 54634 Bitburg, eingeholt. Laut Kostenschätzung beträgt die Gesamtgebühr voraussichtlich 5.362,86 Euro (brutto).
Die Verwaltung wird beauftragt, die Straßenschlussvermessung zu beauftragen.
TOP 7: 22. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm für einen Teilbereich der Ortsgemeinde Mützenich - Zustimmung Nachbargemeinden
Die Solargrün GmbH beabsichtigt die Errichtung einer Fotovoltaik-Freiflächenanlage in der Ortsgemeinde Mützenich.
Im wirksamen Flächennutzungsplan für die Ortsgemeinde Mützenich ist die Fläche derzeit als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Die Darstellung in der 22. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes erfolgt als Sonderbaufläche.
Details ergeben sich aus den Planunterlagen.
Der Verbandsgemeinderat Prüm hat in seiner Sitzung am 10.03.2026 die 22. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm für einen Teilbereich der Ortsgemeinde Mützenich beschlossen (Feststellungsbeschluss).
Der Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 10.03.2026 sowie die Planunterlagen der 22. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes liegen den Ratsmitgliedern vor.
Gemäß § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung RLP bedarf die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Ortsgemeinden. Sofern Änderungen und Ergänzungen des Flächennutzungsplanes die Grundzüge der Gesamtplanung nicht betreffen, bedürfen sie nur der Zustimmung derjenigen Ortsgemeinden, die selbst oder als Nachbargemeinden von den Änderungen oder Ergänzungen berührt werden (hier: Bleialf und Winterscheid). Kommt eine Zustimmung nicht zustande, so entscheidet der Verbandsgemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder.
Der Ortsgemeinderat Bleialf stimmte dem Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 10.03.2026 zur 22. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm für einen Teilbereich der Ortsgemeinde Mützenich zu.
TOP 8: Beschaffung Fliegengitter und Sonnenschutz Kindertagesstätte
In der Kindertagesstätte Bleialf werden neue Fliegengitter für die Räumlichkeiten sowie Sonnenschutz (Raffstore) für das Büro und den Personalraum benötigt. Die Maßnahme wurde in Abstimmung mit der Kindergartenleitung ausgeschrieben.
Es liegen drei geprüfte Angebote vor:
Fa. Hoffmann, Lünebach 7.225,68 €
Bieter 2 7.338,17 €
Bieter 3 7.498,69 €
Die Ergebnisse der Angebotsprüfung standen im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zur Verfügung.
Der Ortsgemeinderat beschloss, den Auftrag zur Beschaffung der Fliegengitter und des Sonnenschutzes an Fa. Metallelemente Hoffmann, Lünebach, zum Angebotspreis in Höhe von brutto 7.225,68 € zu vergeben.
TOP 9: Erneuerung der Gemeinde-Website über das Förderprojekt Azubi-Projekte
Die Ortsgemeinde Bleialf betreibt seit 2016 eine im Rahmen des Projektes „Zukunftscheck Dorf“ erstellte Internetseite. Diese erfüllt den Grundzweck einer Internetseite, entspricht jedoch nicht mehr dem technischen, gestalterischen und barrierearmen Standard eines modernen kommunalen Webauftritts.
Es besteht die Möglichkeit, im Rahmen des Förderprojektes „Azubi-Projekte“ eine technisch moderne und langfristig betreibbare Website durch Auszubildende und Studierende aus den Bereichen Büromanagement, Mediengestaltung und Programmierung erstellen zu lassen.
Der Dorfausschuss hat sich eingehend mit der Thematik befasst und schlägt die Anmeldung zu dem Projekt vor. In der Sitzung wurde das Projekt näher erläutert. Die schriftliche Ausarbeitung des Dorfausschusses zu der Thematik lag den Ratsmitgliedern vor.
Der Ortsgemeinderat beschloss, das Angebot zur Erstellung der neuen Website anzunehmen und die verbindliche Anmeldung zu beauftragen.
TOP 10: Neubaugebiet Poststraße - Herstellung Einmündungsbereich
Das planende Ingenieurbüro für die Herstellung der Erschließungsanlagen im Neubaugebiet Poststraße schlägt vor, den Einmündungsbereich zur Poststraße bis Ende Radius Zufahrt bereits im Zuge der laufenden Straßenausbaumaßnahme Poststraße herzustellen. Es wird insoweit auf die Ausführungen des Planers in der Sitzung am 04.03.2026 verwiesen. Dazu müsste die bestehende Mauer mit Bewuchs entfernt werden. Die Maßnahme findet komplett auf gemeindeeigenem Grund statt.
Alternativ dazu könnte der Gehweg in der Poststraße auf diesem Teilstück in der laufenden Baumaßnahme nicht fertiggestellt werden und müsste später im Zuge der Erschließung des Neubaugebietes hergestellt werden.
Der Ortsgemeinderat beschloss, den Einmündungsbereich des Neubaugebietes zur Poststraße im Zuge der laufenden Straßenausbaumaßnahme Poststraße herzustellen. Die Kosten sind dem Neubaugebiet zuzuordnen.
TOP 11: Bauangelegenheiten
TOP 11.1: Antrag auf Erweiterung der bestehenden landwirtschaftlichen Berge- und Maschinenhalle und Anbau einer Unterstellhalle für landwirtschaftliche Fahrzeuge auf dem Grundstück der Gemarkung Bleialf, Flur 7, Flurstück Nr. 41/6 (Brandscheider Weg)
Der Standort für das Vorhaben liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils von Bleialf. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens beurteilt sich somit als sogenanntes Innenbereichsvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB).
Das Vorhaben ist an dem vorgesehenen Standort bauplanungsrechtlich zulässig.
Das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wurde auf der Grundlage der vorgelegten Planunterlagen erteilt.
TOP 11.2: Antrag auf Umbau/Nutzungsänderung des bestehenden Einfamilienwohnhauses in ein Mehrfamilienwohnhaus mit zwei Wohneinheiten und einer Einliegerwohnung, Umbau/Nutzungsänderung der bestehenden Garage in Wohnraum/Appartement auf dem Grundstück der Gemarkung Bleialf, Flur 1, Flurstück Nr. 136/7 (Sonnenbach)
Der Standort für das Vorhaben liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils von Bleialf. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens beurteilt sich somit als sogenanntes Innenbereichsvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB).
Das Vorhaben ist an dem vorgesehenen Standort bauplanungsrechtlich zulässig.
Das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wurde auf der Grundlage der vorgelegten Planunterlagen erteilt.
TOP 11.3: Antrag auf Umbau/Erweiterung des bestehenden Wohngebäudes um eine weitere Wohneinheit im Erdgeschoss in der Gemarkung Bleialf, Flur 6, Flurstück Nr. 31/8 (Richelberg)
Der Standort für das Vorhaben liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils von Bleialf. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens beurteilt sich somit als sogenanntes Innenbereichsvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB).
Das Vorhaben ist an dem vorgesehenen Standort bauplanungsrechtlich zulässig.
Das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wurde auf der Grundlage der vorgelegten Planunterlagen erteilt.
TOP 12: Beschaffung Hochdruckreiniger
Als Ersatzbeschaffung für den vorhandenen reparaturanfälligen Hochdruckreiniger (Kaltwasser) der Ortsgemeinde soll ein neuer Hochdruckreiniger mit Warmwasser beschafft werden. Für die Beschaffung liegen Angebote vor. Der Auftrag soll zeitnah erfolgen. Nähere Infos erfolgten in der Sitzung.
Der Ortsgemeinderat beschloss, den Auftrag zur Beschaffung eines neuen Hochdruckreinigers der Marke Kränzle, Typ THERM-RP an Fa. Servatius & Ehlenz GmbH in Rittersdorf zum Angebotspreis von brutto 4.890,00 € zu erteilen.
In der nicht öffentlichen Sitzung befasste sich der Rat mit Grundstücksangelegenheiten sowie einer Finanzangelegenheit.