1. Niederschrift der Sitzung vom 12.01.2023
Gegen die Niederschrift wurden keine Einwendungen erhoben, sie gilt somit als genehmigt.
2. Einwohnerfragestunde
Es wurden keine Fragen gestellt.
Es wurde moniert, dass kein Benehmen des Ortsbürgermeisters mit den Beigeordneten erfolgt ist gemäß § 34 Abs. 5 GemO.
Die Tagesordnung entspricht allerdings der abgebrochenen Sitzung vom 23.02.2023.
Weil eine ordnungsgemäße Prüfung der Rechtmäßigkeit von Beschlüssen zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgen konnte, wurde sich auf Abbruch der Sitzung des Ortsgemeinderates verständigt.