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Prümer Rundschau
Ausgabe 22/2023
Aus den Gemeinden
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Ergebnisse aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Büdesheim vom 25.04.2023´

Öffentliche Sitzung

1. Niederschrift der Sitzung vom 03.04.2023

Gegen die Niederschrift wurden keine Einwendungen erhoben, sie gilt somit als genehmigt.

2. Einwohnerfragestunde

Die Fragen der Einwohner wurden beantwortet.

3. Antrag auf Anlegen eines Verkehrserziehungsgartens auf dem Schulhof

Aus der „Krabbelgruppe“ kommt der Wunsch zum Anlegen eines Verkehrserziehungsgartens. Hierfür bietet sich der Schulhof an. Frau Sarah Progiato übernimmt die Planung in Verbindung mit der Polizei. Die Anlage soll in Eigenleistung erfolgen.

Dem Antrag wurde zugestimmt.

4. Ausbau der Gemeindestraße "Zu den Eschen";

Vergabe der Ingenieurleistungen

Die Gemeindestraße „Zu den Eschen“ ist in einem derart schlechten Zustand, die einen Bestandsausbau erforderlich werden lässt. Ein solcher Ausbau stellt eine beitragspflichtige Maßnahme im Rahmen der Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von öffentlichen Verkehrsanlagen dar.

Vor Durchführung der Ausbaumaßnahme sollen die Fördermöglichkeiten zur Reduzierung des Gemeindeanteils geprüft werden.

Zur Erstellung einer Entwurfsplanung für den Förderantrag liegt ein Honorarvorschlag des Ingenieurbüros Scheuch, Prüm vom 21.03.2023 vor.

Der Beschluss zum gemeinsamen Ausbau der Gemeindestraße mit der Bahnhofstraße wird aufgehoben.

Der Ortsgemeinderat beschließt, einen Ausbau der Gemeindestraße „Zu den Eschen“ durchzuführen.

Zur Reduzierung des Gemeindeanteils soll bei Vorliegen der Voraussetzungen ein entsprechender Förderantrag seitens der Verwaltung auf den Weg gebracht werden.

Das Ingenieurbüro Scheuch, Prüm wird auf der Grundlage des Honorarvorschlages vom 21.03.2023 mit der Erstellung einer Entwurfsplanung für den Förderantrag beauftragt.

Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen alle mit der Erstellung der Ausbauplanung verbundenen Aufträge zu erteilen. Ferner wird der Ortsbürgermeister zur Beantragung entsprechender Fördermittel ermächtigt.

5. Anträge auf Erweiterung des Bebauungsplans

Die von 2 Grundstückseigentümern beantragte Erweiterung des Bebauungsplanes bzw. Abrundungssatzung wurde abgelehnt.

6. Erweiterung der Straßenbeleuchtung "Am Kleeberg"

Es liegt ein Angebot der Firma Westnetz für die Erstellung zweier zusätzlicher Straßenbeleuchtungen an der Ortsstraße „Am Kleeberg“ vor. Hinzu kommen Erdarbeiten in Eigenleistung.

Der Erweiterung der Straßenbeleuchtung wurde zugestimmt.

7. Abschluss einer Zusatzvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag

Im Rahmen der letzten Ortsbürgermeisterdienstbesprechung wurden durch die Vertreter der Westenergie Trier die weiteren Möglichkeiten zur Umstellung und Optimierung der Straßenbeleuchtungsanlage vorgestellt. Die Laufzeit der derzeitigen Beleuchtungsverträge endet zum 31.12.2026. Die kurze Restlaufzeit erschwert die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED, zudem derzeit die Kostenentwicklung nicht absehbar ist.

Durch den Abschluss der Zusatzvereinbarung, sollen die Umstellung und Optimierung der Beleuchtung aus Gründen des Klimaschutzes als auch aus Gründen der Kosteneinsparung bei der Energiebeschaffung vorangetrieben werden.

Zum anderen soll auch das bisherige Preismodell für den Betrieb und die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung grundsätzlich beibehalten werden, so dass über die bisherigen Regelungen hinaus, keine unerwarteten zusätzlichen Preiserhöhungen zu erwarten sind. Zudem soll vereinbart werden, dass der bisher vereinbarte LED-Rabattes in Höhe von 6,48 € (netto) je Leuchte und Jahr bis zum Ende der neuen Laufzeit (31.12.2035) gewährt wird.

Voraussetzung hierfür ist die Verlängerung des Straßenbeleuchtungsvertrages bzw. der Abschluss der Zusatzvereinbarung. Diese Zusatzvereinbarung und die darin enthaltenen Vertragsbestandteile sollen nach Möglichkeit rückwirkend ab dem 01.01.2023 gelten wobei die Vertragslaufzeit des Straßenbeleuchtungsvertrages (Licht & Service) bis zum 31.12.2035 verlängert werden soll.

Auf Grund der Vertragsverlängerung wird den Vertragspartnern die Möglichkeit geboten, ein individuelles Sanierungsprogramm (soweit nicht bereits geschehen) zur Umrüstung auf LED zu vereinbaren. Dieses Sanierungsprogramm kann zudem im Rahmen der ersten 4 Jahre auch als Finanzierungsmodell mit angeboten werden. Inwieweit die Fremdfinanzierung dann gegenüber der Eigenfinanzierung für die jeweilige Gemeinde interessant ist, ist dann nach Vorlage des Sanierungsangebotes im Einzelfall mit der Finanzabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung abzustimmen.

Sofern seitens der Gemeinde die Umrüstung auf LED noch nicht erfolgt ist, wird die Westenergie AG verwaltungsseitig um die Erstellung entsprechender Sanierungsangebote ersucht.

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Abschluss der Zusatzvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag mit der Westenergie AG, wie in der Sach- und Rechtslage dargestellt, zu.

Der Ortsbürgermeister wird zum Abschluss der Vereinbarung ermächtigt.

8. Defibrillator

Dem Antrag eines Einwohners zur Anschaffung eines 2. Defibrillators mit öffentlichem Zugang wurde zugestimmt. Das Gerät soll in der Ortsmitte am alten Kühlhaus angebracht werden. Der Ortsbürgermeister wird mit der Beschaffung beauftragt.

9. Sportplatz

Die Planung zur Umgestaltung des alten Sportplatzes soll so geändert werden, dass alle Maßnahmen im Bereich des Bolzplatzes liegen. Das Basketballfeld soll im Rahmen der Hauptstraßensanierung in der ersten Maiwoche bituminös befestigt werden.

10. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

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Um ein vorsichtigeres und langsameres Fahren zu erwirken, sollen im Kreuzungsbereich „Pilgerstraße“ - „Am Goldborn“ und „In der Hesch“ die „rechts-vor-links“ Regelung durch Markierungsstreifen kenntlich gemacht werden.

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Der Ortsbürgermeister informierte über die Brandschutzbegehung der Kita und des Gemeindehauses am 24.04.2023.

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Der Rasenmäher-Traktor wurde repariert und ein Schneeschild angeschafft.

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Ausbesserung an der Hauptstraße durch die Firma Kohl

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Die „to do“-Liste wurde durchgearbeitet und ergänzt.

11. Anfragen von Ratsmitgliedern

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Die Anfrage zur künftigen Nutzung des alten Kühlhauses wurde beantwortet.

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Die Parkplatzsituation im Bereich des alten Kühlhauses muss durchdacht werden.

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Die Rechtslage zum Abbruch der letzten Sitzung wurde erklärt.

Nichtöffentliche Sitzung

Beraten wurde unter anderem über Grundstücksangelegenheiten.