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Prümer Rundschau
Ausgabe 22/2025
Aus den Gemeinden
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Ergebnisse aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Weinsheim vom 07.05.2025

Öffentliche Sitzung

1. Niederschrift der Sitzung vom 13.03.2025

Es wurden keine Einwände gegen die Niederschrift erhoben. Sie gilt somit als genehmigt.

2. Einwohnerfragestunde

Es wurden keine Fragen gestellt.

3. Bebauungsplan "Zur Hardt" der Ortsgemeinde Weinsheim - Förmliche Beteiligung

Der Ortsgemeinderat Weinsheim hat in öffentlicher Sitzung am 02.12.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Zur Hardt“ beschlossen.

Ziel der Planung ist die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von ca. 20 barrierefreien Wohnungen auf den Grundstücken Gemarkung Weinsheim Flur 8 Nr. 2/2 und Nr. 3 durch einen Investor.

In der Zwischenzeit wurden vom Planungsbüro Entwurfsunterlagen erstellt.

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden. Im beschleunigten Verfahren wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes „Zur Hardt“ werden vom Rat als endgültiger Entwurf anerkannt.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die weiteren erforderlichen Verfahrensschritte gem. § 13a Abs. 2 und Abs. 3 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

4. Bauangelegenheiten

4.1. Antrag auf Grenzbebauung

Dem Rat lag ein Antrag zur Genehmigung einer „Grenzbebauung" für das Grundstück Gemarkung Weinsheim, Flur 9 Flurstück 2/3 vor.

Der Grenzabstand wird zwischen 2 Meter und 1,31 Meter sein, damit unter 3 Meter.

Der Ortsgemeinderat stimmt einer Grenzbebauung auf dem Grundstück Gemarkung Weinsheim, Flur 9 Flurstück 2/3, zu.

4.2. Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 BauGB

4.2.1. Bauantrag: nachträglich

Nutzungsänderung Einfamilienwohnhaus in Mehrfamilienwohnhaus mit 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück der Gemarkung Weinsheim, Flur 21, Flurstück Nr. 80/2

Der Ortsgemeinderat Weinsheim erteilt auf der Grundlage der vorgelegten Planunterlagen zu der beantragten Befreiung das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m § 31 Abs. 2 BauGB.

4.2.2. Bauantrag: nachträglich

Nutzungsänderung Einfamilienwohnhaus in Mehrfamilienwohnhaus mit 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück der Gemarkung Weinsheim, Flur 21, Flurstück Nr. 80/3

Der Ortsgemeinderat Weinsheim erteilt auf der Grundlage der vorgelegten Planunterlagen zu der beantragten Befreiung das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m § 31 Abs. 2 BauGB.

4.2.3. Anbau einer Doppelgarage, Gemarkung Willwerath, Flur 5 Flurstück 49/1

Das Einvernehmen wurde erteilt.

5. Finanzangelegenheiten

Anschaffung Spielgerät für Kleinkinder Spielplatz Weinsheim

Der Ortsgemeinderat hat die Aufgabe, einen Vorschlag zur Anschaffung einen Kleinkinderspielgerätes für den Spielplatz Weinsheim zu erarbeiten, bei der Sitzung vom 21.01.2025 an den Sport- und Jugendausschuss weitergegeben.

Bei seiner Sitzung am 23.04.2025 hat dieser Ausschuss getagt und einen Vorschlag erarbeitet.

Es soll ein Gerät des gleichen Herstellers (der vorhandenen Spielgeräte) angeschafft werden, damit ein einheitliches Bild erhalten bleibt.

Der Ortsgemeinderat ermächtigt den Sport- und Jugendausschuss, ein Spielgerät für Kleinkinder für den Spielplatz Weinsheim zu erwerben entsprechend des Vorschlages vom 23.04.2025.

6. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Der Ortsbürgermeister informierte über folgende Themen:

-

Reinigung und Pflege der Regenrückhaltebecken in Weinsheim und Gondelheim

-

Baumfällung an der Leichenhalle in Gondelsheim

-

Sachstand Kita-Neubau

-

Bauvorhaben Freiwillige Feuerwehr Hermespand

7. Anfragen von Ratsmitgliedern

Die Fragen wurden beantwortet.

Nichtöffentliche Sitzung

Es erfolgten Mitteilungen von Ortsbürgermeister Keil.