Die Jagdgenossenschaft Gondenbrett zahlt den Reinertrag aus der Jagdnutzung an die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen nach dem Verhältnis der Fläche ihrer beteiligten Grundstücke aus.
Die Auszahlung wird jährlich im Namen der Jagdgenossenschaft Gondenbrett durch die Ortsgemeine Gondenbrett vorgenommen.
Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Gondenbrett hat der Jagdvorstand das Grundflächenverzeichnis anzulegen und zu führen. Das Verzeichnis ist zwei Wochen lang für die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen auszulegen. Zeit und Ort der Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. Werden innerhalb dieser Frist keine Einsprüche erhoben, gelten die Verzeichnisse mit Ablauf der Frist als festgestellt (§ 15 Abs. 2 Satz 1-3 der Satzung der Jagdgenossenschaft Gondenbrett)
Das Grundflächenverzeichnis liegt in der Zeit vom 02.06.2025 bis zum 17.06.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54, 54595 Prüm, Zimmer 208, nach Terminvereinbarung zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen aus.
Einsprüche gegen das Grundflächenverzeichnis sind in der vorgenannten Frist schriftlich mit Nachweis der entsprechenden Flächen und Eigentumsverhältnisse (Grundbuchauszug) einzureichen. Nach Ablauf der Frist gelten die Flächen und Eigentumsverhältnisse als festgestellt. Diese sind maßgeblich für die Auszahlung des Reinertrages. Vielfach sind Bankverbindungen nicht mehr aktuell und der Reinertrag konnte nicht überwiesen werden. Bitte überprüfen Sie daher Ihre Unterlagen und teilen Sie uns fehlende Bankverbindungen oder geänderte Eigentumsverhältnisse (Erbfall, Kauf, Verkauf, etc.) mit.