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Prümer Rundschau
Ausgabe 22/2025
Aus den Gemeinden
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Ergebnisse aus der öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Winterscheid vom 07.04.2025

1. Bauangelegenheiten

1.1. Schallschutz Gemeindehaus

Das Angebot der Fa. Oehms für den Schallschutz im Gemeindehaus wurde angenommen.

1.2. Garage am Dorfgemeinschaftshaus

Die Garage am Dorfgemeinschaftshaus soll saniert werden. Der Ortsbürgermeister soll mit einer Fachfirma Kontakt aufnehmen wegen der voraussichtlichen Kosten der Renovierung.

1.3. Außentreppe am Dorfgemeinschaftshaus

Die Außentreppe am Dorfgemeinschaftshaus soll neu verputzt werden, da der Putz sich löst. Auch hierfür soll ein Angebot eingeholt werden.

2. Finanzangelegenheiten

Es soll eine Plakatwand angeschafft werden. Das Ratsmitglied Günter Haas wird diese anfertigen.

3. Satzung der Ortsgemeinde über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung)

Am 01. Januar 2025 tritt die neue Grundsteuerreform in Kraft.

Alle Grundstücke und Gebäude wurden bundesweit auf der Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 10. April 2018 neu bewertet, für die Anwendung der kommunalen Hebesätze sind die Bewertungen (Grundsteuermessbescheide) der Finanzämter rechtlich bindend.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurden die Gemeinden bereits informiert, dass die kommunalen Hebesätze 2025 aufkommensneutral neu festgesetzt werden.

Die Hebesätze 2025 für die Grundsteuer A und B wurden daher mit den neuen Messbeträgen so umgerechnet, dass die Ortsgemeinde in 2025 im Vergleich zu 2024 ein unverändertes Gesamtaufkommen aus der Grundsteuer A und B erzielt.

Innerhalb der einzelnen Steuerpflichtigen einer Gemeinde sind selbstverständlich durch die verfassungsrechtliche Neubewertung starke Veränderungen in beide Richtungen möglich, diese Bewertungsunterschiede nach Lage des Einzelfalles können nicht über einen Hebesatz kompensiert werden.

Zur Sicherung des Haushaltsausgleichs und der stetigen Aufgabenerfüllung sind die Gemeinden auf ein unverändertes Steueraufkommen bei der Grundsteuer A und B angewiesen.

Die Umrechnungsgrundlagen der neuen Messbescheide im Rahmen der Grundsteuerreform wurden dem/der Ortsbürgermeister(in) mit der daraus folgenden Umrechnung der Hebesätze zur Verfügung gestellt.

Nach Beratung beschließt der Rat eine aufkommensneutrale Umrechnung der Hebesätze 2025 für die Grundsteuer A und B wie folgt:

Grundsteuer A

Hebesatz alt 2024 = 300 %

Hebesatz ab 2025 = 175 %

-41,67 %

Grundsteuer B

Hebesatz alt 2024 = 365 %

Hebesatz ab 2025 = 165 %

-54,79 %

Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende Hebesatzsatzung auszufertigen und durch die Verwaltung öffentlich bekannt zu machen. Diese tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

4. 6. Bündelausschreibung Strom 2026 - 2028

Da die Stromlieferverträge für die Teilnehmer der letzten Bündelausschreibung (Nr. 5) am 31.12.2025 enden, erfolgt nunmehr die 6. BA Strom für die Lieferjahre 2026 bis 2028. Die operative Umsetzung erfolgt nunmehr durch die Kommunalberatung RP GmbH mit dem bekannten Partnerunternehmen switch.on GmbH.

1.

Der Rat nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis.

2.

Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Gemeinde ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

3.

Der Rat bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Gemeinde teilnimmt, namens und im Auftrag der Gemeinde vorzunehmen.

4.

Die Gemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

5.

Die Ausschreibung soll für die Gemeinde nach folgenden Maßgaben erfolgen:

A. Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms

Normalstrom

(Keine Anforderungen an die Erzeugungsart; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

B. Beschaffungsmodell

Strukturierte Beschaffung - Fixer Lieferpreis für jedes Kalenderjahr

C. Zuordnung

Die Auswahl nach A und B gilt für alle unsere Abnahmestellen.

Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, bei Bündelausschreibungen die Teilnahme nach pflichtgemäßem Ermessen zu erklären.

5. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

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Der Burgsonntag wird in 2026 auf Samstag verlegt. Es wurde festgelegt, dass dann auch nur am Samstag geeignetes Brennmaterial angeliefert werden darf.

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Die diesjährige Aktion „Saubere Landschaft“ wurde erstmalig sonntags, am 06.04.2025, durchgeführt. Dies wurde sehr gut angenommen. Es haben ca. 40 Personen teilgenommen. Es wurde deshalb beschlossen, die Aktion auch in 2026 sonntags durchzuführen.

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Am 12.04.2025 um 10 Uhr wird der Kandidat für die Wahl zum Bürgermeister der Verbandsgemeinde Prüm, Herr Johannes Reuschen, die Ortsgemeinde besuchen.

6. Anfragen von Ratsmitgliedern

Die Anfragen der Ratsmitglieder wurden beantwortet.

7. Einwohnerfragestunde

Die Anfragen der anwesenden Bürger wurden beantwortet.