Titel Logo
Prümer Rundschau
Ausgabe 23/2023
Aus den Gemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Ergebnisse aus der öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Winterscheid vom 11.05.2023

1. Abschluss einer Zusatzvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag

Im Rahmen der letzten Ortsbürgermeisterdienstbesprechung wurden durch die Vertreter der Westenergie Trier die weiteren Möglichkeiten zur Umstellung und Optimierung der Straßenbeleuchtungsanlage vorgestellt. Die Laufzeit der derzeitigen Beleuchtungsverträge endet zum 31.12.2026. Die kurze Restlaufzeit erschwert die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED, zudem derzeit die Kostenentwicklung nicht absehbar ist.

Durch den Abschluss der Zusatzvereinbarung, sollen die Umstellung und Optimierung der Beleuchtung aus Gründen des Klimaschutzes als auch aus Gründen der Kosteneinsparung bei der Energiebeschaffung vorangetrieben werden.

Zum anderen soll auch das bisherige Preismodell für den Betrieb und die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung grundsätzlich beibehalten werden, so dass über die bisherigen Regelungen hinaus, keine unerwarteten zusätzlichen Preiserhöhungen zu erwarten sind. Zudem soll vereinbart werden, dass der bisher vereinbarte LED-Rabattes in Höhe von 6,48 € (netto) je Leuchte und Jahr bis zum Ende der neuen Laufzeit (31.12.2035) gewährt wird.

Voraussetzung hierfür ist die Verlängerung des Straßenbeleuchtungsvertrages bzw. der Abschluss der Zusatzvereinbarung. Diese Zusatzvereinbarung und die darin enthaltenen Vertragsbestandteile sollen nach Möglichkeit rückwirkend ab dem 01.01.2023 gelten wobei die Vertragslaufzeit des Straßenbeleuchtungsvertrages (Licht & Service) bis zum 31.12.2035 verlängert werden soll.

Auf Grund der Vertragsverlängerung wird den Vertragspartnern die Möglichkeit geboten, ein individuelles Sanierungsprogramm (soweit nicht bereits geschehen) zur Umrüstung auf LED zu vereinbaren. Dieses Sanierungsprogramm kann zudem im Rahmen der ersten 4 Jahre auch als Finanzierungsmodell mit angeboten werden. Inwieweit die Fremdfinanzierung dann gegenüber der Eigenfinanzierung für die jeweilige Gemeinde interessant ist, ist dann nach Vorlage des Sanierungsangebotes im Einzelfall mit der Finanzabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung abzustimmen.

Sofern seitens der Gemeinde die Umrüstung auf LED noch nicht erfolgt ist, wird die Westenergie AG verwaltungsseitig um die Erstellung entsprechender Sanierungsangebote ersucht.

Der Rat stimmte dem Abschluss zu.

Der Ortsbürgermeister wird zum Abschluss der Vereinbarung ermächtigt.

2. Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau und die Unterhaltung von Feld- und Waldwegen in der Ortsgemeinde Winterscheid

Die Ortsgemeinde Winterscheid beabsichtigt zur Deckung ihres Aufwandes für den Bau und die Unterhaltung von Feld- und Waldwegen den Erlass einer Abgabensatzung.

Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz hat eine entsprechende Mustersatzung herausgegeben. Auf dieser Grundlage wurde verwaltungsseitig ein Satzungsentwurf für die Ortsgemeinde Winterscheid erstellt. Danach wird bei der Ermittlung des Beitragssatzes die Entwicklung der Investitionsaufwendungen und Unterhaltungskosten der letzten drei Jahre und die zu erwartende Kostenentwicklung für die kommenden drei Jahre berücksichtigt (Durchschnittssatz). Seitens der Ortsgemeinde wird ein jährlicher Durchschnittssatz in Höhe von ca. 25 EUR / ha angestrebt.

Alternativ besteht die Möglichkeit, die Beiträge nach den tatsächlichen Aufwendungen eines Kalenderjahres zu erheben. Dies führt aber in der Regel zu erheblichen Beitragsschwankungen. Aus diesem Grunde haben bisher die betragserhebenden Gemeinden innerhalb der Verbandsgemeinde Prüm den „Durchschnittsbeitrag“ gewählt.

Da erstmals ab dem Jahr 2024 Beiträge erhoben werden sollen, wird als Datum des Inkrafttretens der 01.01.2024 vorgeschlagen.

Der Ortsgemeinderat beschließt den Satzungsentwurf über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau und die Unterhaltung von Feld- und Waldwegen als Satzung.

3. Finanzangelegenheiten

Der Ortsgemeinderat beschloss die Auszahlung von Zuschüssen an folgende Organisationen:

Pfarr- und Gemeindebücherei Bleialf

Pfarr- und Gemeindebücherei Bleialf (Lesesommer RLP)

Alftal-Blasorchester (energetische Maßnahmen Vereinshaus)

4. Bauangelegenheiten

Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 BauGB

4.1. Errichtung eines Anbaus an das Wohnhaus, Gemarkung Winterscheid, Flur 7 Flurstück 43/1

Das Einvernehmen wurde erteilt.

4.2. Maschinen- und Bergehalle, Gemarkung Winterscheid, Flur 7 Flurstück 18

Das Einvernehmen wurde erteilt.

5. Vorbereitung der Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Die Amtszeit der bisherigen Schöffen endet am 31.12.2023. Somit sind in diesem Jahr wieder Vorschlagslisten zusammenzustellen mit denen die in Frage kommenden Personen erfasst werden.

Nach § 36 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) stellt die Gemeinde in jedem Wahljahr eine Vorschlagsliste für Schöffen zusammen. Für die Aufnahme der betreffenden Personen in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.

Die Anzahl der vorzuschlagenden Schöffen wurde inzwischen vom Landgericht Trier in Anlehnung an die Einwohnerzahlen der Ortsgemeinden bestimmt und mitgeteilt.

Danach ist für die Ortsgemeinde 1 Person zu benennen.

Mit Schreiben vom 31.03.2023 wurden Ihnen die Personen mitgeteilt, die in der vorangegangen Wahlperiode in die Vorschlagsliste aufgenommen wurden.

Die Vorschlagsliste ist nach der oben erwähnten Verwaltungsvorschrift spätestens bis zum 30.06.2023 aufzustellen.

In Anlehnung an die Einwohnerzahl hat der Präsident des Landgerichtes Trier die Anzahl der von der Ortsgemeinde vorzuschlagenden Schöffen festgesetzt. Danach ist eine Person zu benennen.

Auf die öffentliche Bekanntmachung zur Wahl der Schöffen im Amtsblatt wurde kein Vorschlag eingereicht.

6. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Hinsichtlich der Vorfluterfreilegung in der „Wormsbachwurde die weitere Vorgehensweise abgestimmt.

7. Anfragen von Ratsmitgliedern

Die Anfragen der Ratsmitglieder wurden beantwortet.

8. Einwohnerfragestunde

Die Anfrage eines anwesenden Bürgers wegen Durchfrührung von Mäharbeiten seitens der Ortsgemeinde auf angrenzendem Kreis- bzw. Gemeindegrundstück wurde beantwortet.