1. Niederschrift der Sitzung vom 04.03.2024
Gegen die Niederschrift vom 04.03.2024 wurden keine Bedenken erhoben. Sie gilt somit als genehmigt.
2. Einwohnerfragestunde
Es waren keine Einwohner anwesend.
3. Aktuelles Wahlen 2024
4. Folgen des Hochwassers 2021
Zudem wird mit der Jagdgenossenschaft in Abstimmung mit dem Unternehmer geklärt, dass die betroffenen Waldwege in einen ordentlichen Zustand zurückversetzt werden.
Das Einlaufgitter am Taubenbach oberhalb der Kita wird nochmals zur Verbesserung des Durchflusses nachgearbeitet.
5. Finanzangelegenheiten
6. Bauangelegenheiten
6.1. Teileinziehung von Straßenbegleitflächen entlang des Flurstückes Gemarkung Lasel Flur 6 Nr. 104 (Meisbachstraße)
Wie nach Sichtung alter Archivunterlagen festgestellt werden konnte, wurde im Jahr 1964 für den maßgeblichen Bereich der Bebauungsplan „Hinter der Kirche“ aufgestellt. In dem Bebauungsplan war es planerischer Wille, dass alle Grundstücke unmittelbar von der Verkehrsanlage erschlossen werden sollten, ohne dass hierfür das Überqueren eines breiten, im Eigentum der Gemeinde befindlichen Grundstücksstreifens erforderlich ist. Die im Zuge des bereits vor 1964 durchgeführten Flurbereinigungsverfahrens vollzogene Vermessung des Straßengrundstückes Flur 6 Nr. 114 und der angrenzenden Baugrundstücke konnte jedoch die Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes „Hinter der Kirche“ zu diesem Zeitpunkt noch nicht berücksichtigen.
Bei der Flurbereinigung ging man noch davon aus, dass die Fläche der heutigen Meisbachstraße die Straßentrasse für eine künftige neu zu bauende Kreisstraße zwischen Lasel und Feuerscheid werden würde. Diese Planungen wurden aber aufgegeben, so dass die in der Flurbereinigung ausgewiesene Trasse für die beabsichtigte Kreisstraße in ihrem Umfang deutlich über die Anforderungen einer gemeindlichen Erschließungsstraße hinaus geht.
Das Straßengrundstück weist im maßgeblichen Bereich eine Breite von ca. 20 m auf. Nach dem Bebauungsplan „Hinter der Kirche“ ist dort als Fläche für die Erschließungsanlage (Fahrbahn und Gehwege) eine Breite von 7,50 m vorgesehen.
Beim Vollzug des Bebauungsplanes „Hinter der Kirche“ (Erteilung der Baugenehmigungen) wurde dieser Umstand außer Acht gelassen. Die im Bebauungsplan vorgesehene Grundstücksbildung für die Verkehrsanlage als auch für die Baugrundstücke wurden nicht vollzogen.
Erst durch Widmungsverfügung vom 07.03.2001 wurde das Grundstück Flur 6 Nr. 114 (Meisbachstraße) als Gemeindestraße für den öffentichen Verkehr gewidmet. Das Straßengrundstück ist dabei wesentlich breiter als die tatsächlich vorhandene Straße mit ihren Teileinrichtungen „Fahrbahn und Gehwegen“. Die Flächen, die über die Flächen für den technischen Ausbau hinausgehen, werden dabei als Grünflächen genutzt bzw. teilweise von Anliegern mitgenutzt.
Die Ortsgemeinde beabsichtigt nunmehr, dem planerischen Willen des Bebauungsplanes „Hinter der Kirche“ nachzukommen.
Unabhängig davon, ob die Widmung nur die technisch vorhandenen Bestandteile der Verkehrsanlage umfasst oder auch die darüber hinausgehenden Nebenflächen, beabsichtigt die Ortsgemeinde, zur Klarstellung die nicht für den Straßenbau notwendigen Flächen formal einzuziehen.
Die Ortsgemeinde beabsichtigt, dem planerischen Willen des Bebauungsplanes „Hinter der Kirche“ insoweit nachträglich nachzukommen, dass die südlichen, außerhalb der Verkehrsanlage gelegenen Nebenflächen künftig den angrenzenden Bauflächen zugeordnet werden sollen.
Zur Vorbereitung der entsprechenden Grundstücksneuordnung wird die Verwaltung beauftragt, zunächst zur Klarstellung die Einziehung nach § 37 Landesstraßengesetz der von der Widmung zwar umfassten, jedoch nicht zur technischen Verkehrsanlage gehörenden Teilflächen vorzubereiten.
6.2. Spielplatz
Der Ortsbürgermeister informierte über den Stand der Erneuerung des Spielplatzes Ortsmitte.
7. Umbau und Erweiterung Dorfgemeinschaftshaus (DGH)
Zudem ist es dem Rat auch wichtig, die Bürgerinnen und Bürger in einer Bürgerversammlung über den Sachstand des Bauvorhabens „Umbau Pfarrhaus und Neubau DGH“ zu informieren. Diese findet am Dienstag, den 28.05.2024 um 19.30 Uhr im Pfarrhaus statt.
7.2. Vergaben
Der Ortsgemeinderat beschließt die Auftragsvergabe an die mindestfordernden Unternehmen zu vergeben.
| 1. | Erd-, Mauer- und Betonarbeiten |
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| Weiland-Bau, Irrhausen — 344.681,68 € |
| 2. | Zimmererarbeiten |
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| Zimmerei Hinck, Losheim-Kehr — 24.656,80 € |
| 3. | Dachdeckerarbeiten |
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| Bedachungen Gieretz, Leienkaul — 57.557,21 € |
Der Ortsgemeinderat ermächtigt den Ortsbürgermeister im Einvernehmen mit der Beigeordneten, die Aufträge an die mindestfordernden Unternehmen zu vergeben.
8. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
| Die „Nim(m)sRad“-Veranstaltung am 20.05.2024 war auch in diesem Jahr ein voller Erfolg. | |
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| Die Abstimmung mit den Vereinen und dem Gasthaus Kessler war hervorragend. Lasel war ein toller Gastgeber. Der Ortsbürgermeister dankte allen, die dies ermöglicht haben. Ein Danke erging auch an die Freiwillige Feuerwehr Lasel für die Verkehrsregelung. |
| - | Der Ortsbürgermeister bedankte sich bei der 1. Beigeordneten Ute Hüweler sowie allen Ratsmitgliedern für das konstruktive und gute Miteinander der vergangenen Ratsperiode und verwies auf die zahlreichen Projekte, die angestoßen wurden sowie auf den erfolgreichen Wiederaufbau nach dem Hochwasser 2021. |
9. Anfragen von Ratsmitgliedern