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Prümer Rundschau
Ausgabe 23/2025
Aus den Gemeinden
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20. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm

zur Darstellung einer Sonderbaufläche Photovoltaik in der Ortsgemeinde Neuendorf Rechtswirksamkeit gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verbandsgemeinderat Prüm hat in der Sitzung vom 24.09.2024 die 20. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Prüm im Bereich der Ortsgemeinde Neuendorf zur Darstellung einer Sonderbaufläche (Photovoltaik) beschlossen.

Diese Fortschreibung wurde durch die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm mit Bescheid vom 17.04.2025, Az.: 06-231746-09, gemäß § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.

Geltungsbereich:

Die 20. Fortschreibung des Flächennutzungsplans umfasst eine Fläche von ca. 12,6 ha und liegt in der Gemarkung Neuendorf, Flur 6, vollständig auf den Flurstücken Nr. 30 und 31 sowie teilweise auf dem Flurstück Nr. 29.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 20. Fortschreibung des Flächennutzungsplans wirksam.

Der Flächennutzungsplan ist mit der öffentlichen Bekanntmachung für jedermann, gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm (Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm), Zimmer 311, von Montag bis Freitag während der üblichen Öffnungszeiten einsehbar.

Die Unterlagen zu der 20. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Prüm sind mit der Begründung und der Zusammenfassenden Erklärung auf der Homepage der Verbandsgemeinde Prüm

(Homepage: www.pruem.de/bauleitplanung) sowie über das zentrale Internetportal des Landes

unter http://www.geoportal.rlp.de zugänglich.

Hinweis gemäß § 215 Abs. 2 BauGB:

Unbeachtlich werden:

1.

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

3.

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderung schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde Prüm unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Prüm, den 22.05.2025
gez.
Aloysius Söhngen
Bürgermeister