Die Vorbereitungen zur Wahl und Bestellung der Schöffen und Hilfsschöffen für den Zeitraum 2024 - 2028 haben begonnen.
Für die Wahl zur Schöffin bzw. zum Schöffen wird eine Vorschlagsliste von jeder Ortsgemeinde aufgestellt. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Schöffen.
Wenn Sie Interesse an der Ausübung dieses Ehrenamtes haben, in Büdesheim wohnen, deutscher Staatsangehöriger und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden, wenden Sie sich zeitnah an ihren Ortsbürgermeister.