Abstufung der Strecke der K 185 auf Gemarkung Gondenbrett, Ortsteil Obermehlen, zur Gemeindestraße
Im Ortsteil Obermehlen hat die K 185 von Netzknoten 5704 035 bei Station 0,000 bis Netzknoten 5704 034 bei Station 0,809 nicht mehr die Verkehrsbedeutung einer Kreisstraße. Diese Straße wird daher gemäß § 3 Abs. 3a in Verbindung mit § 38 des Landestraßengesetzes in Rheinland-Pfalz mit Wirkung vom 01.01.2027 zu einer Gemeindestraße abgestuft.
Die abgestufte Strecke beginnt mit Station 0,000 und endet mit Station 0,809. Länge der abgestuften Strecke: 809 m.
Der Umfang der Abstufung ist auf dem beiliegenden Übersichtsplan dargestellt.
Die Abstufungsunterlagen können im Foyer (Eingangsbereich, EG) der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, während der Dienststunden (montags bis freitags, von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, oder unmittelbar beim Kreisrechtsausschuss, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, einzulegen.