Aufgrund des Beschlusses des Ortsgemeinderates Mützenich vom 13.03.2026 wird nachfolgend aufgeführte Wegeparzelle gemäß § 36 Abs. 1 Landesstraßengesetz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273) in der derzeit geltenden Fassung als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Gemarkung Mützenich, Im Vennchen
• | Flur 6, Flurstück Nr. 42 ab der Schweiler Straße (K 103) auf einer Länge von ca. 67 Metern bis zum Ende der Parzelle Gemarkung Mützenich, Flur 6, Flurstück 14 |
Ein Plan, aus dem die Lage der gewidmeten Fläche ersichtlich ist, liegt während der Dienststunden in Zimmer 312 der Verbandsgemeindeverwaltung zur Einsichtnahme aus.
Die Widmung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, oder unmittelbar beim Kreisrechtsausschuss, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, einzulegen.