Titel Logo
Prümer Rundschau
Ausgabe 26/2023
Verbandsgemeinde Prüm
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Ergebnisse aus der Sitzung des Verbandsgemeinderates Prüm vom 20.06.2023

Öffentliche Sitzung

1. Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates Prüm vom 28.02.2023

Einwendungen gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates Prüm vom 28.02.2023 wurden nicht vorgebracht.

2. Mitteilungen der Verwaltung

. /.

3. Anfragen von Ratsmitgliedern

Die schriftliche Anfrage der FDP Fraktion wurde schriftlich beantwortet.

Die schriftliche Anfrage des RM Kinnen wurde schriftlich beantwortet.

RM Hiltawski: Wie ist der Sachstand Einbau neue Fenster für die Bücherei?

Der Vorsitzende teilte mit, dass der Auftrag bereits erteilt sei. Die beauftragte Firma hat das Material bestellt. Wegen Lieferschwierigkeiten ist jedoch eine Verzögerung eingetreten. Sobald das Material eintrifft, erfolgt der Einbau.

RM Kinnen: Sachstand TOP 14 öffentliche Sitzung vom 27.09.2022 – Trailpark auf dem Schwarzen Mann.

Mit einigen Vertretern aus dem Rat soll eine bereits fertige Strecke besichtigt werden. Herr Architekt Günter Wilwers vom FB 2 wird eine Strecke aussuchen und zur Besichtigung einladen.

RM Kinnen: Sachstand Verwendung Hochwasserspenden sowie Vorschlag zur Verwendung (Campingplatz).

Die Anfrage wurde durch den Vorsitzenden beantwortet. Der Vorschlag wird mit den Beigeordneten erörtert.

4. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a GemO

Es wurden keine Fragen gestellt.

5. Geschäftsbericht 2022 der Volkshochschule Prüm

Die pädagogische Leiterin der VHS Prüm, Frau Hedwig Serwas, stellt im Beisein von Frau Lisa Riedel (Geschäftsführerin VHS) den Geschäftsbericht für das Jahr 2022 vor und beantwortete Fragen aus den Reihen des Rates.

Der Rat nahm zustimmend Kenntnis und bescheinigte dem VHS-Team eine gute engagierte Arbeit.

6. Umgestaltung und Renaturierung des Bierbaches im Bereich des Eifelzoos Lünebach

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 24.09.2019 beschlossen, die Maßnahmeträgerschaft für die Umgestaltung und Renaturierung des Bierbaches im Bereich des Eifelzoos zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und der Gewässerökologie zu übernehmen. Zuletzt wurde die Maßnahme am 01.12.2020 mit Planungsstand im Haupt- und Finanzausschuss erörtert.

Für die Maßnahme wurden seitens des Landes Fördermittel aus der Aktion Blau in Höhe von bis zu 90 v. H. in Aussicht gestellt. Von den nicht durch Fördermittel gedeckten Kosten tragen entsprechend den Flächen- und Gewässeranteilen die VG Prüm 75 v. H. und die VG Arzfeld 25 v. H..

Zwischenzeitlich liegt die wasserrechtliche Plangenehmigung vor, sodass der Fördermittelantrag nun final eingereicht werden konnte. Nach der aktuellen Kostenfortschreibung betragen die Gesamtkosten ca. 1.821.000,00 EUR.

Nach Sicherstellung der Finanzierung sind seitens der Verwaltung als nächste Schritte der Umsetzung die Ausschreibung und Vergabe der Bauarbeiten vorgesehen. Hierzu bedarf es eines weiteren Grundsatzbeschlusses durch den Verbandsgemeinderat.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 09.05.2023 beraten und dem Verbandsgemeinderat nachfolgende Beschlussempfehlung ausgesprochen.

Der Verbandsgemeinderat folgt der Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses und beschließt:

„Der Verbandsgemeinderat nimmt den aktuellen Sachstand zustimmend zur Kenntnis.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach Sicherstellung der Finanzierung die Ausschreibung und Vergabe der Bauarbeiten durchzuführen.“

7. Errichtung einer 2-Feld Sporthalle im Bereich der Realschule Plus Bleialf

Der Eifelkreis Bitburg-Prüm plant die Errichtung einer neuen Sporthalle im Bereich der Realschule Plus Bleialf.

Von der Schulbehörde wurde seinerzeit festgestellt, dass zur Sicherstellung des Sportunterrichts der Realschule Plus ein Bedarf von 1,5 Hallenfeldern besteht.

Seitens des Verbandsgemeinderates wurde durch Beschluss vom 28.03.2021 an den Kreis der Wunsch herangetragen, die geplante Sporthalle um 0,5 Hallenfelder auf 2 Hallenfelder zu erweitern, um damit eine zusätzliche Möglichkeit für den Sportunterricht der Grundschule schaffen zu können. Dabei liegt die Kostenträgerschaft für die Erweiterung um 0,5 Hallenfelder bei der Verbandsgemeinde Prüm als Schulträgerin der Grundschule Bleialf

Zeitgleich wurde von der Ortsgemeinde Bleialf an den Eifelkreis der Wunsch herangetragen, die Halle auch als Versammlungsstätte (400 Sitzplätze) für gesellschaftliche und kulturelle Veranstaltungen in Bleialf nutzen zu können. Zudem wurde seitens des Ortsgemeinderates die Errichtung einer 2-Feld-Sporthalle auf einer Ebene gegenüber der Doppelhalle auf 2 Geschossen befürwortet.

Als mögliches Grundstück für die Errichtung der 2-Feld-Sporthalle war eine Teilfläche des ehem. Freibadgrundstückes angedacht.

Zwischenzeitlich wurden im Rahmen einer Machbarkeitsstudie durch das Büro Dimmer verschiedene Standorte unter Berücksichtigung unterschiedlich möglicher Hallentypen untersucht.

Nunmehr hat die Kreisverwaltung durch Schreiben vom 05.04.2023 mitgeteilt, dass der Arbeitskreis Bauen in seiner Sitzung am 30.03.2023 die Empfehlung an den Kreistag ausgesprochen hat, die Planungsvariante in Gestalt einer zweigeschossigen Bauweise auf dem bisherigen Schulgrundstück festzulegen.

Das vorläufige Bauprogramm umfasst demnach:

-

Die Errichtung einer Zweifeldhalle als DIN-Einfeldhallen über zwei Etagen mit/ohne Absenkung von einem Hallengeschoss ins Erdreich auf dem jetzigen Schulhof

-

Nutzung der Bestandshalle bis zur Fertigstellung des Neubaus.

-

Danach Niederlegung der Bestandshalle und Gestaltung des Baufeldes für den neuen Schulhof.

-

Während der Bauphase muss ein temporärer Schulhof auf dem Grundstück ausgebildet werden.

Weitere Details ergeben sich aus der den Ratsmitgliedern vorliegenden Machbarkeitsstudie.

Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Planungsalternativen wurden im Vorfeld mit der Kreisverwaltung und dem Planer erörtert.

Dabei kam man zum Ergebnis, dass die Gründe für eine Doppelhalle auf 2 Geschossen gegenüber einer 2 Feldhalle auf einer Ebene aus rein schulischen Gründen überwiegen.

Insbesondere bietet die Schaffung von 2 DIN-Einfeldhallen (2 * 15 m * 27 m) über zwei Ebenen den Vorteil, dass gleichzeitig Sportunterricht in 2 räumlich getrennten Hallen stattfinden kann. Hierdurch kann auch die Grundschule Bleialf mit dem Schulsport deutlich leichter auf eine der Hallen ausweichen.

Bei außerschulischen Veranstaltungen in einer Halle, kann zumindest in der 2. Halle weiterhin Schulsport stattfinden.

Der Eifelkreis favorisiert als Standort dabei die Variante auf dem bisherigen Schulhof, damit auch während der Bauphase Schulsport in der „alten“ Halle stattfinden kann.

Gegenüber dem Standort auf dem ehem. Freibadgelände hat der Standort zudem den Vorteil, dass die Halle besser in das Schulgelände integriert werden kann und damit erschließungstechnisch leichter im Schulbetrieb zu erreichen ist.

Dem Wunsch, der Ortsgemeinde Bleialf, die Halle auch für Veranstaltungen mit bis zu 400 Sitzplätzen nutzen zu können, wird auch bei der Variante „zweigeschossige Doppelhalle“ Rechnung getragen, auch wenn dabei dem Wunsch nach einer 2-Feld-Halle auf einer Ebene nicht gefolgt werden kann.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 09.05.2023 beraten und dem Verbandsgemeinderat nachfolgende Beschlussempfehlung ausgesprochen.

„Das Vorhaben des Eifelkreises, die Sporthalle als DIN-Einfeldhallen über 2 Ebenen mit/ohne Absenkung von einem Hallengeschoss ins Erdreich auf dem jetzigen Schulhof errichten zu wollen, wird seitens der Verbandsgemeinde Prüm als Schulträgerin der Grundschule Bleialf unterstützt.

Sie erklärt weiterhin ihre Bereitschaft zur Kooperation mit dem Eifelkreis zur Umsetzung des Vorhabens. Insbesondere ist sie bereit, die anteiligen Kosten für das vorgesehene zusätzlichen 0,5 Hallenfeld zu tragen, um damit einen angemessenen Anteil des Schulsports der Grundschule Bleialf in der neuen Halle durchführen zu können.“

Der Vorsitzende gab eine ausführliche Stellungnahme und Erläuterung ab.

Der vorliegende Beschlussvorschlag wurde wie folgt abgeändert:

Die Absicht des Eifelkreises Bitburg-Prüm, die neu zu errichtende Zweifeld-Sporthalle auf dem Gelände des jetzigen Schulhofs errichten zu wollen und dem Architekten das Planungsziel vorzugeben, auf dem Schulgrundstück eine Zweifeld-Sporthalle möglichst auf einer Ebene zu planen, wird seitens der Verbandsgemeinde Prüm als Schulträgerin der Grundschule Bleialf mitgetragen.

Sie erklärt weiterhin ihre Bereitschaft zur Kooperation mit dem Eifelkreis zur Umsetzung des Vorhabens. Insbesondere ist sie bereit, die anteiligen Kosten für das vorgesehene zusätzliche 0,5 Hallenfeld zu tragen, um damit einen angemessenen Anteil des Schulsports der Grundschule Bleialf in der neuen Halle durchführen zu können.

8. Beitritt zum Kommunalen Klimapakt KKP

1. Gegenstand und Ziel des Beschlusses …

… ist der Beitritt zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz (KKP). Dieses Angebot wurde von den kommunalen Verbänden und dem Land ausgearbeitet. Mit dem Beitritt verpflichtet sich eine Kommune, ihre Aktivitäten im Bereich des Klimaschutzes (Reduktion der Treibhausgasemissionen bzw. Ausbau von CO2-Senken) bzw. der Anpassung an die Klimawandelfolgen (Hitze, Dürre, Starkregen usw.) zu forcieren und besonders ambitioniert vorzugehen. Hierzu benennt jede Kommune bis zu fünf Ziele bzw. Maßnahmen, die sie in Angriff zu nehmen beabsichtigt; diese sind Ausgangspunkt für eine individuelle und „maßgeschneiderte“ Beratung, die für jede beitretende Kommune im Hinblick auf die konkrete Umsetzung solcher Maßnahmen zusätzlich über den KKP angeboten wird.

2. Allgemeiner Hintergrund

Im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens hat sich das Land Rheinland-Pfalz zum Ziel gesetzt, die Emissionen an Treibhausgasen drastisch zu reduzieren und bis spätestens 2040 (lt. Koalitionsvertrag) klimaneutral zu werden – und so dazu beizutragen, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Zudem gilt es, die Folgen des Klimawandels durch geeignete und wirksame Anpassungsmaßnahmen zu bewältigen.

Dazu bedarf es erheblicher Anstrengungen auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen, auch und insbesondere auf der kommunalen Ebene. Denn auf dieser Ebene werden die konkreten Rahmenbedingungen für die notwendigen Maßnahmen gesetzt, insbesondere in den Bereichen Bauleitplanung, Erzeugung erneuerbarer Energien sowie Mobilität / ÖPNV.

Die Kommunalen Spitzenverbände, der Verband kommunaler Unternehmen (VkU), die Energieagentur Rheinland-Pfalz und die Landesregierung, vertreten durch das federführende Klimaschutzministerium (MKUEM) einschließlich des Rheinland-Pfalz Kompetenzzentrums für Klimawandelfolgen (KfK), sowie das Wirtschafts- und Innenministerium (MWVLW bzw. MdI) haben sich daher darauf verständigt, gemeinsam den Kommunalen Klimapakt einzurichten. Grundlage hierfür ist die Gemeinsame Erklärung vom 29. November 2022 (Anlage 1).

2. Eckpunkte des Kommunalen Klimapakts

Der Kommunale Klimapakt besteht im Kern aus einem gegenseitigen Leistungsversprechen: Die beitretenden Kommunen forcieren ihr Engagement im Klimaschutz und bei der Anpassung an die Klimawandelfolgen und bekennen sich zu den Klimaschutzzielen des Landes. Im Gegenzug fördert und begleitet die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen mit konkreten und passgenauen Angeboten und Leistungen. Der Kommunale Klimapakt wurde zunächst für die Jahre 2023 und 2024 vereinbart, ist aber auf Dauer angelegt und soll 2024 für die Folgejahre mit allen Beteiligten fortgeschrieben werden.

3. Bisherige Aktivitäten

Die Verbandsgemeinde Prüm hat bereits eine Reihe von Maßnahmen zum Klimaschutz bzw. zur Klimawandelanpassung umgesetzt bzw. die Umsetzung eingeleitet; hervorzuheben sind insbesondere

-

Energieeffizienzmaßnahmen an Schulen und Feuerwehrhäusern- Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien (z.B. PV-Anlage auf der Grundschule Wallersheim)

-

Schaffung der Stelle einer/s Klimaschutzmanagers/in

4. Verstärktes Engagement im Rahmen des Kommunalen Klimapakts

Mit dem Beitritt zum Kommunalen Klimapakt ist die Selbstverpflichtung verbunden, unsere Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen über das bisherige Maß hinaus zu verstärken. Hierzu benennt jede Kommune mit dem Beitritt bis zu fünf Ziele bzw. Maßnahmen, die sie zu diesem Zweck zu verfolgen bzw. in Angriff zu nehmen beabsichtigt. Für die Verbandsgemeinde Prüm kommen dazu folgende Maßnahmen in Betracht:

-

Umrüstung kommunaler Gebäude von einer Gas- / Ölheizung auf eine Wärmepumpe oder sonstige Wärmequelle aus erneuerbaren Energien

-

Beschattungseinrichtungen an Fenstern, Herstellung von Beschattungseinrichtungen auf dem Gelände z.B. durch Entsiegelung und Baumpflanzung für Kindergärten und Schulen

-

Ausbau der Elektromobilität, hier: Fuhrpark der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm einschl. des VG-Werks (Abwasserbeseitigung)

-

Bau von Dachflächen-PV-Anlagen auf kommunalen Gebäuden ggfls. im Zusammenhang mit dem Einbau von Solarspeichern

-

Ausweisung von Windenergiegebieten und zur Errichtung von PV-Anlagen

Diese Ziele bzw. Maßnahmen werden nach dem Beitritt im Zuge des exklusiv für die KKP-Kommunen“ zur Verfügung stehenden Beratungsangebots nochmals im Einzelnen besprochen, dabei im jeweiligen kommunalen Kontext eingeordnet und priorisiert, je nach Bedarf auch modifiziert, revidiert oder ergänzt, um im Ergebnis ein Paket an wirksamen, effektiven und auch im Hinblick auf den finanziellen Aufwand effizienten Maßnahmen in die Umsetzung zu bringen und so einen bestmöglichen Beitrag zur zeitnahen Reduktion der Treibhausgasemissionen bzw. zur Anpassung an Klimawandelfolgen zu leisten. Das Ergebnis dieser Beratung wird im Nachgang nochmals in den kommunalen Gremien beraten und die dann noch erforderlichen Folgebeschlüsse gefasst.

Um diesen Beratungs- und Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen, wird die Verwaltung entsprechende personelle Kapazitäten und organisatorische Ressourcen und Infrastruktur bereitstellen sowie in der Beitrittserklärung eine zentrale Ansprechperson in der Verwaltung benennen und deren Stellvertretung sicherstellen.

5. Finanzierung

Der Beschluss zum KKP-Beitritt ist nicht mit unmittelbaren finanziellen Pflichten verbunden. Über die Umsetzung konkreter Projekte und Maßnahmen ist gesondert im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung zu beraten und zu entscheiden. Zur Finanzierung der vorgeschlagenen Maßnahmen stehen - neben originären Eigenmitteln - im Wesentlichen folgende Optionen zur Verfügung:

a)

Im Rahmen der Kommunalen Klima-Offensive wird das Land flankierend zum KKP über das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) den Kommunen 2023 insgesamt 180 Mio. Euro zur Verfügung stellen; davon entfallen auf die Verbandsgemeinde Prüm 626.287,44 Euro; diese können und sollen im Einklang mit der zugehörigen Positivliste für die unter Nr. 4 genannten investiven Maßnahmen eingesetzt werden entlasten insoweit den kommunalen Haushalt.

b)

Weitere maßgebliche Finanzierungsquellen sind daneben öffentliche Fördermittel aus den einschlägigen Förderprogrammen des Landes, des Bundes oder der EU. Eine möglichst weitgehende Ausnutzung dieser Fördermöglichkeiten ist zentraler Gegenstand und Zielsetzung des begleitenden Beratungsangebots aus dem KKP heraus.

Der Verbandsgemeinderat beschließt, dass die Verbandsgemeinde Prüm dem Kommunalen Klimapakt beitritt. Damit verpflichtet sie sich, ihre Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen. Sie benennt dazu folgende Ziele und Maßnahmen und bringt diese in das weitere Verfahren ein:

-

Umrüstung kommunaler Gebäude von einer Gas- / Ölheizung auf eine Wärmepumpe oder sonstige Wärmequelle aus erneuerbaren Energien

-

Beschattungseinrichtungen an Fenstern, Herstellung von Beschattungseinrichtungen auf dem Gelände z.B. durch Entsiegelung und Baumpflanzung für Kindergärten und Schulen

-

Ausbau der Elektromobilität, hier: Fuhrpark der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm einschl. des VG-Werks (Abwasserbeseitigung)

-

Bau von Dachflächen-PV-Anlagen auf kommunalen Gebäuden ggfls. im Zusammenhang mit dem Einbau von Solarspeichern

-

Ausweisung von Windenergiegebieten und zur Errichtung von PV-Anlagen

Auf dieser Basis wird die Verwaltung beauftragt,

die vollständige Beitrittserklärung gemäß diesem Beschluss in der vorgegebenen Form zeitnah an das MKUEM abzugeben,

zu prüfen, welche der über den KKP zur Verfügung stehenden Beratungsangebote in Anspruch genommen werden sollen und diese zeitnah und proaktiv anzufordern sowie

entsprechende personelle Kapazitäten und organisatorische Ressourcen und Infrastruktur bereitzustellen, um den Beratungs- und Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen.

9. Ausbau eines kombinierten Rad-/Wirtschaftsweges ("Lückenschluss" des Vennbahn-Radweges) in Winterspelt-Hemmeres

Seitens der Ortsgemeinde Winterspelt wurde der Antrag gestellt, den kombinierten Rad-/Wirtschaftsweg „Sauerwies“ in der Gemarkung Winterspelt (Hemmeres) als Teilstück des länderübergreifenden „Vennbahn-Radweges“ auszubauen. Dem Ausbau und der Nutzung des kombinierten Rad- und Wirtschaftsweges hat der Verbandsgemeinderat am 23.03.2021 (TOP 9 der öffentlichen Sitzung) zugestimmt.

Zwischenzeitlich liegen die Förderbescheide (LVFGKom für Radweg / ELER-EULLE für Wirtschaftsweg) einschließlich der naturschutzrechtlichen Genehmigung vor, sodass die Baumaßnahmen ausgeschrieben werden können.

Die Gesamtkosten der Ausbaumaßnahme betragen ca. 134.000,00 EUR.

Der auf die Verbandsgemeinde Prüm entfallende Kostenanteil beträgt ca. 74.000,00 EUR und reduziert sich durch die Förderung (ca. 75 v.H.) im Rahmen des Radwegebaus (LVFGKom).

Der auf die Ortsgemeinde Winterspelt entfallende Kostenanteil beträgt ca. 60.000,00 EUR und reduziert sich durch die Förderung (ca. 64 v. H.) im Rahmen des Wirtschaftswegebaus (ELER-EULLE).

Zur Vorbereitung der Vergabe bedarf es einer entsprechenden Ermächtigung.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach pflichtgemäßen Ermessen alle die für die bauliche Umsetzung erforderlichen Maßnahmen und Schritte (Vergabe, Aufträge, Vereinbarungen) in die Wege zu leiten bzw. zu beauftragen.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

10. 18. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm im Bereich der Stadt Prüm, Stadtteil Dausfeld

Im Jahr 1983 wurde in Prüm-Dausfeld das Unternehmen Grohmann Engineering gegründet, das 2016 von Tesla übernommen wurde und seitdem als Tesla Automation GmbH firmiert. Das Unternehmen muss sich darauf vorbereiten, den Standort Prüm-Dausfeld östlich der vorhandenen Betriebsgebäude ggf. kurzfristig zu erweitern und damit gleichzeitig weitere Arbeitsplätze zu schaffen. Die hierfür benötigte Fläche liegt nur teilweise im bestehenden Bebauungsplangebiet, der Bebauungsplan muss entsprechend geändert und erweitert werden. Um gleichzeitig auch mittel- bis langfristige Betriebserweiterungen ermöglichen zu können, sollen bereits heute ausreichende Gewerbe- und Industrieflächen im Flächennutzungsplan und Bebauungsplan ausgewiesen und die baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Das Plangebiet der 18. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm im Bereich der Stadt Prüm (Stadtteil Dausfeld) schließt östlich / nordöstlich an die Flächen des heutigen Betriebes an. Im Osten grenzt es an die Flächen der Bundesstraße B 51 sowie im Süden an die Bundesstraße B 410.

Östlich der vorhandenen Betriebsgebäude soll auf den Flurstücken 14/3, 14/5 tlw. sowie 27 der Flur 1, Gemarkung Dausfeld eine neue Produktionshalle errichtet werden. Mit der dargestellten Gesamtplanung soll zudem bereits heute Baurecht für spätere Betriebserweiterungen geschaffen werden, die sich dann auch kurzfristig umsetzen lassen. Gleichzeitig wird damit die städtebauliche Ordnung der Gesamtflächen gewährleistet.

Die Flächenausweisung wird eingeteilt in Industrieflächen (GI(e), östlich des bestehenden Be-triebsgeländes) und Gewerbeflächen (GE, nordöstlich des bestehenden Betriebsgeländes). Nördlich der neuen GE-Flächen werden Grünflächen ausgewiesen, die für Ausgleichsmaßnahmen herangezogen werden und als Puffer zum Wohngebiet Dausfeld dienen. Im Südosten des Plangebietes wird ein vorhandenes Regenrückhaltebecken (mit der Option einer Erweiterung des Beckens) ebenfalls als Grünfläche gesichert.

Details ergeben sich aus den Planentwurfsunterlagen der 18. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm im Bereich der Stadt Prüm (Stadtteil Dausfeld).

Zur Schaffung des Baurechts ist eine Teiländerung des geltenden Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm für den Bereich der Stadt Prüm / Stadtteil Dausfeld sowie die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes erforderlich.

Die 18. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm im Bereich der Stadt Prüm (Stadtteil Dausfeld) erfolgt gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im Parallelverfahren, also gleichzeitig mit der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Prüm-Dausfeld-II“ der Stadt Prüm.

Die Kosten des Verfahrens werden vom Investor getragen. Hierzu wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Verbandsgemeinde Prüm und der Tesla Automation GmbH geschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte bereits mit Schreiben/E-Mail vom 21.03.2023 gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Ebenso erfolgte bereits die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB mit Schreiben/E-Mail vom 21.03.2023. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in Form einer öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen in der Zeit vom 03.04.2023 bis 19.04.2023.

Während dieser Verfahren sind Stellungnahmen eingegangen.

Über diese hat der Verbandsgemeinderat im Rahmen der Abwägung, soweit erforderlich, eine Entscheidung herbeizuführen und die Änderungen und Ergänzungen in der weiteren Planung zu berücksichtigen.

Nach Fertigstellung der gesamten Planentwurfsunterlagen (Planurkunde, Begründung, Umweltbericht etc.), sind die weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB, § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Verbandsgemeinderat beschließt die 18. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm im Bereich der Stadt Prüm (Stadtteil Dausfeld) im Regelverfahren.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Planaufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Der Verbandsgemeinderat beschließt, den in der Abwägungstabelle dargelegten fachlichen Abwägungs- und Beschlussvorschlägen des Planungsbüros und der Verwaltung zu folgen. Die Beschlussfassung erfolgt zu den Abwägungsvorschlägen im Gesamten.

Die gemäß Anlage beschlossenen Änderungen/Ergänzungen sind in den Planunterlagen zu berücksichtigen.

Die als Anlage beigefügten Planunterlagen werden als endgültiger Planentwurf anerkannt.

Nach Fertigstellung der gesamten Planentwurfsunterlagen wird die Verwaltung ermächtigt, die Offenlage der Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit dem Investor einen städtebaulichen Vertrag hinsichtlich der Kostenregelung abzuschließen.

11. 19. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm im Bereich der Ortsgemeinde Olzheim

Die Firma GAIA mbh aus Lambsheim beabsichtigt die Errichtung einer 15 ha großen Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Ortsgemeinde Olzheim auf den Grundstücken Gemarkung Olzheim, Flur 11, Flurstücke 4, 22, 23/1, 23/2, 24, 26, 57, 63 (teilw.).

Um Baurecht für die Errichtung der geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage zu schaffen, ist zwingend eine Bauleitplanung erforderlich. Seitens der Ortsgemeinde Olzheim ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Ausweisung eines Sondergebietes (SO) Photovoltaik erforderlich.

Da Bebauungspläne gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, muss zusätzlich zur Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes ebenfalls der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Prüm geändert werden. Im Flächennutzungsplan sind die o. g. Flächen als Sonderbaufläche (S) darzustellen.

Die 19. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm zur Ausweisung einer Sonderbaufläche für die geplante Photovoltaikanlage in der Ortsgemeinde Olzheim erfolgt gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren, also gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Teilbereich „Im Kalberberg / Auf Koppnig / Hinter Koppnig“ zu Ausweisung eines Sondergebietes „Photovoltaik“ der Ortsgemeinde Olzheim.

Das Plangebiet liegt innerhalb der vom Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 19.07.2022 beschlossenen Flächen zur Darstellung von Sonderbauflächen Photovoltaik (siehe Auszug Präsentation vom 19.07.2022).

Details der Planung ergeben sich aus den Planvorentwurfsunterlagen.

Der Verbandsgemeinderat beschließt die 19. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm zur Darstellung einer Sonderbaufläche Photovoltaik in der Ortsgemeinde Olzheim im Regelverfahren.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Planaufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Die Planunterlagen werden als Planvorentwurfsunterlagen anerkannt.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig am Verfahren zu beteiligen. Ebenso soll die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Offenlage des Planvorentwurfs erfolgen sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Nichtöffentliche Sitzung

1. Niederschrift der nicht öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates Prüm vom 28.02.2023

Einwendungen gegen die Niederschrift der nicht öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates Prüm vom 28.02.2023 wurden nicht vorgebracht.

2. Mitteilungen der Verwaltung

. /.

3. Anfragen von Ratsmitgliedern

. /.

4. Grundstücksangelegenheiten

Im nichtöffentlichen Teil wurde über eine Grundstücksangelegenheit beraten und beschlossen.