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Prümer Rundschau
Ausgabe 26/2024
Aus den Gemeinden
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Ortsgemeinde Lasel

Die Ortsgemeinde Lasel beabsichtigt gemäß Beschluss des Ortsgemeinderates vom 22.05.2024, dem planerischen Willes des Bebauungsplanes „Hinter der Kirche“ vom März 1964 insoweit nachträglich nachzukommen, dass die südliche, außerhalb der Verkehrsanlage „Meisbachstraße“ gelegene und nach § 36 Landesstraßengesetz als Gemeindestraße gewidmete Fläche eingezogen werden soll. Die Fläche ist nach dem Bebauungsplan „Hinter der Kirche“ als Baufläche dargestellt und nicht als Straßenbegleitfläche. Insoweit soll daher die Widmung vom 07.03.2001 als Gemeindestraße wieder eingezogen werden, um dem planerischen Willen des Bebauungsplanes gerecht zu werden.

Die Absicht der Einziehung wird hiermit nach § 37 Abs. 3 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz in der zur Zeit gültigen Fassung öffentlich bekannt gegeben.

Ein Übersichtsplan der zur Einziehung vorgesehenen Fläche liegt bis zum 30.09.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Zimmer 305 während der Dienstzeiten (Dienstzeiten montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) aus.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, gegen die geplante Einziehung Einwendungen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm zu erheben.

Prüm, 20.06.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Prüm
Fachbereich: Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen