Der Verbandsgemeinderat Prüm hat in öffentlicher Sitzung am 24.09.2024 die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm beschlossen.
Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im westlichen Anschluss an das bestehende Industrie- und Gewerbegebiet von Weinsheim, unmittelbar an der westlich verlaufenden Kreisstraße K179.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,2 ha (Bruttogebietsfläche einschließlich Grünflächen) und umfasst die Grundstücke Gemarkung Weinsheim, Flur 10, Flurstücke 10/6, 10/10, 11/3, 18/4 und 47/6 (tlw.).
Die Lage des Plangebiets und der Geltungsbereich sind aus den nachfolgenden, unmaßstäblichen Kartenunterlagen ersichtlich.
Ziel und Zweck der Planung:
Anlass der Planung ist der konkrete Bedarf an Gewerbeflächen in der Ortsgemeinde Weinsheim.
Im aktuell gültigen Flächennutzungsplan sind die Flächen als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird die Festsetzung einer Gewerbefläche mit begleitenden privaten Grünflächen vorgesehen. Es bedarf daher einer Änderung der Darstellung landwirtschaftlicher Flächen zu Gewerbeflächen und privaten Grünflächen.
Details der Planung ergeben sich aus den Planvorentwurfsunterlagen.
Die Planvorentwurfsunterlagen der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm – Teiländerung Ortsgemeinde Weinsheim - werden in der Zeit vom
30.06.2025 bis einschließlich 31.07.2025
im Internet unter www.pruem.de/bauleitplanung veröffentlicht.
Zusätzlich liegen die Planvorentwurfsunterlagen im o. g. Zeitraum auch im Foyer im Erdgeschoss bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, während der Öffnungszeiten (Öffnungszeiten montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
In dem o. g. Zeitraum besteht gem. § 3 Abs. 1 BauGB die Möglichkeit, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Während der o. g. Frist können von jedermann Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, Zimmer 311, 2. OG abgegeben werden.