Der Verbandsgemeinderat Prüm hat in öffentlicher Sitzung am 09.09.2025 die 28. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm im Bereich der Ortsgemeinde Olzheim im 2-stufigen Regelverfahren beschlossen (Planaufstellungsbeschluss).
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in Form einer öffentlichen Auslegung der Planvorentwurfsunterlagen in der Zeit vom 08.12.2025 bis einschließlich 12.01.2026. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB bzw. § 2 Abs. 2 BauGB mit Schreiben/E-Mail vom 05.12.2025 über die Planung unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 12.01.2026 aufgefordert worden. Der Verbandsgemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 10.03.2026 über die eingegangenen Anregungen und Bedenken aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren beraten und abgewogen. In der Sitzung am 10.03.2026 wurden die Planentwurfsunterlagen vom Rat gebilligt und die Durchführung der weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Lage und Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst das Flurstück 36/1 der Flur 7, Gemarkung Olzheim und hat eine Gesamtgröße von 20.671 m². Das Flurstück hat eine Breite von ca. 112 m und eine Länge von etwa 207 m.
Das Plangebiet liegt nordwestlich der Ortslage Olzheim an der K 169 / „Knaufspescher Straße“, über die es auch erschlossen wird.
Die Lage des Plangebiets und der Geltungsbereich sind aus den nachfolgenden, unmaßstäblichen Kartenunterlagen ersichtlich.
Anlass, Ziel und Zweck der Planung:
Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Knaufspescher Straße“ ist der Erweiterungswunsch einer ortsansässigen Firma. Der Investor beabsichtigt, in Abstimmung mit der Ortsgemeinde Olzheim neue Gewerbeflächen in Olzheim zu entwickeln, um einen zukunftsfähigen Firmenstandort mit Expansionsmöglichkeiten schaffen zu können.
Ziel ist die Verlagerung des Firmenstandortes auf das Flurstück 36/1 der Flur 7 sowie die ‚Ausweisung weiterer Gewerbeflächen.
Details der Planung ergeben sich aus den Planvorentwurfsunterlagen.
Für die Realisierung des Bauvorhabens muss ein qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt und im Parallelverfahren der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Prüm für die Ortsgemeinde Olzheim geändert werden.
Details der Planung ergeben sich aus den Planentwurfsunterlagen der 28. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm im Bereich der Ortsgemeinde Olzheim.
Beteiligung der Öffentlichkeit:
Der vom Verbandsgemeinderat Prüm in öffentlicher Sitzung am 10.03.2026 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf der 28. Fortschreibung des Flächennutzungspanes der Verbandsgemeinde Prüm sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus den bereits erfolgten frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB (siehe Beschlussauszug vom 10.03.2026) und der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung sind in der Zeit vom
29.06.2026 bis einschließlich 31.07.2026
im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Prüm unter
https://www.pruem.de/bauleitplanung einsehbar. Gleichzeitig wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter https://www.geoportal.rlp.de eingestellt.
Folgende Unterlagen sind spätestens im o. g. Zeitraum im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Prüm sowie in das zentrale Internetportal des Landes RLP eingestellt:
| 1. | Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung mit einer Auflistung, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind |
| 2. | Datenschutzhinweise zur Öffentlichkeitsbeteiligung (Informationspflicht nach Art. 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung) |
| 3. | Planzeichnung mit Übersicht Flächennutzungsplan Alt/Neu |
| 4. | Begründung |
| 5. | Umweltbericht |
| 6. | Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Verbandsgemeinderates Prüm vom 10.03.2026 |
Zusätzlich zur Veröffentlichung der Entwurfsunterlagen im Internet können die Entwurfsunterlagen in Papierform im o. g. Zeitraum im Foyer (Eingangsbereich, EG) der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, während der Dienststunden (montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, montags bis mittwochs von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Termine zur Einsichtnahme auch außerhalb der o. g. Zeiten unter Telefonnummer 06551/943-311 oder 943-361,
E-Mail: bauleitplanung@vg-pruem.de zu vereinbaren.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zur Planung während der Dauer der o. g. Veröffentlichungsfrist von jedermann abgegeben werden können. Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch
per E-Mail an bauleitplanung@vg-pruem.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können Stellungnahmen zur Planung auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, Zimmer 311 abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über 28. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm im Bereich der Ortsgemeinde Olzheim gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und der Landesdatenschutzverordnung Rheinland-Pfalz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:
Die folgenden wesentlichen Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen werden mit dem Entwurf zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes veröffentlicht und zusätzlich ausgelegt:
| - | Begründung |
| - | Umweltbericht mit einer Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft / Klima, Landschaftsbild / Erholung, Auswirkungen auf das europ. Netz „Natura 2000“, Menschen, Kultur- und Sachgüter, Emissionen, Umgang mit Abfällen, Abwässern, Regenerative Energie, Wechselwirkungen sowie einer Gesamtbewertung des Eingriffs und Darstellung von Möglichkeiten zum Ausgleich von Beeinträchtigungen |