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Prümer Rundschau
Ausgabe 26/2026
Verbandsgemeinde Prüm
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Öffentliche Mahnung

An die Zahlung der am 01.07.2026 fälligen

Schmutzwassergebühren, Wiederkehrender Beitrag für Oberflächenwasser, Fäkalschlammentsorgungsgebühren und Abwasserabgabe nach Personen

wird erinnert.

Wir bitten, diese Forderungen -soweit sie nicht gestundet sind oder keine SEPA-Lastschriftaufträge vorliegen- bis spätestens 10.07.2026 an die Verbandsgemeindekasse Prüm zu überweisen.

SEPA-Lastschriften werden von uns nur durchgeführt, wenn ein solcher Hinweis auf dem Abwasserbescheid ersichtlich ist.

Ist die Zahlung nicht bis zum vorgenannten Termin erfolgt, müssen wir die Rückstände unter Berechnung der gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zwangsweise einziehen.

Bei Banküberweisung muss der Betrag spätestens an dem obengenannten Tag der Kasse portofrei zugegangen sein. Die Überweisung muss daher rechtzeitig, in der Regel mindestens zwei Tage vorher, erfolgen.

Diese öffentliche Mahnung findet ihre Rechtsgrundlage im Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz von Rheinland-Pfalz.

Prüm, den 27.06.2026
Verbandsgemeindekasse Prüm
als Vollstreckungsbehörde