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Prümer Rundschau
Ausgabe 27/2025
Aus den Gemeinden
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Ergebnisse aus der öffentlichen Sitzung des Stadtrates Prüm vom 17.06.2025

1. Niederschrift der Sitzung vom 25.03.2025

Einwendungen gegen die Niederschrift vom 25.03.2025 wurden nicht vorgebracht.

2. Mitteilungen des Stadtbürgermeisters

2.1. Der Vorsitzende machte Ausführungen zum EVBK Preis 2025 sowie zum Kaiser-Lothar-Preis

2.2. Stadtbürgermeister Dr. Reuschen wies auf verschiedene Verkehrssicherungsmaßnahmen hin, in deren Zuge einige Bäume im Stadtgebiet gefällt wurden. Das angefallene Holz wird veräußert.

2.3. Der Vorsitzende teilte den Ratsmitgliedern mit, dass das Hochwasserschutzkonzept fertig gestellt und der Bevölkerung am 11.06.2025 vorgestellt worden ist.

3. Einwohnerfragestunde

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4. Jahresbericht Haus der Jugend

Frau Alexandra Hirscher vom Haus der Jugend in Prüm stellte den Jahresbericht 2024 des Haus der Jugend vor und beantwortete Fragen der Ratsmitglieder.

Alle Fraktionen im Rat lobten die gute Arbeit der Mitarbeiter im Haus der Jugend und zeigten sich sehr erfreut, dass die Einrichtung so stark frequentiert wird

5. Benennung von Straßen einschl. Hausnummerierung

Gemäß § 2 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften ist die Stadt Prüm für die Benennung von Straßen sowie die Vergabe von Hausnummern zuständig.

Das alte Parkdeck in der Bahnhofstraße wurde zwischenzeitlich zurück gebaut um hier einen neuen Parkplatz entstehen zu lassen. Damit dieser neue Parkplatz für die Bürgerinnen und Bürger und vor allen Dingen den Besuchern der Stadt Prüm eine bessere Auffindbarkeit bietet, soll dieser Parkplatz mit einem neuen Namen versehen werden.

In der Vergangenheit wurde auch die Markthalle auf dem Ausstellungsgelände sehr schlecht gefunden, welches sich durch den neu gebauten Wohnmobilplatz nochmals weiter verstärkt hat, da diese Örtlichkeiten weder eine Hausnummer noch eine Zuordnung zu einer Straße hatten. Um auch hier eine leichtere Auffindbarkeit zu gewährleisten, soll die durchgehende Straße auf dem Ausstellungsgelände mit einem neuen Straßennamen benannt werden. Weiterführend soll die Markthalle sowie der neue Wohnmobilplatz anschließend mit einer Hausnummer versehen werden.

Für das Rezeptionsgebäude im Ferienpark der Wolfsschlucht soll eine Meldeadresse geschaffen werden, da hier eine Person den ständigen Wohnsitz hat, um die Verwaltung und Betreuung der Ferienhäuser vorzunehmen.

Der Stadtrat beschließt für den neuen Parkplatz zwischen Bahnhofstraße und Gerberweg die Namensgebung „Karolingerplatz“.

Für die durchgehende Straße auf dem Ausstellungsgelände wird die Straße „An der Markthalle“ beschlossen. Der Stadtrat beschließt für die dazugehörige Markthalle die Hausnummer 1, der gegenüberliegende Wohnmobilplatz erhält die Hausnummer 2.

Die weiterführende Straße (Gemarkung Prüm, Flur 1, Flurstück 16/43) aus der Gemarkung Gondenbrett wird ebenfalls mit dem Straßennamen „Wolfsschlucht“ beschlossen. Das Grundstück Flur 1, Flurstück 1/30 erhält die Hausnummer „1“.

Die offizielle Anschrift des Rezeptionsgebäudes lautet 54595 Prüm, Wolfsschlucht 1.

6. Erlass einer Benutzungs- und Gebührenordnung für den Wohnmobilstellplatz am Ausstellungsgelände

Zur Regelung der Benutzung des Wohnmobilstellplatzes wird der Erlass einer Benutzungs- und Gebührenordnung für den Wohnmobilstellplatz am Ausstellungsgelände empfohlen. Diese ermöglicht es, im Bedarfsfall ordnungswidriges Verhalten mit Geldbuße zu ahnden und Platzverweise zu erteilen.

Es wurde über folgende Änderungsanträge abgestimmt:

a)

Antrag auf Aufnahme der „Sitzecke“ (Rasenfläche) im Bereich Ende Wohnmobilstellplätze in Richtung Brücke Gerberweg in den Geltungsbereich der Satzung soweit rechtlich möglich.

b)

Änderung § 2 VI der Satzung bezüglich der Höchstnutzungsdauer von 3 in 4 Übernachtungen.

Nach Beschlussfassung über die Änderungsanträge wurde die Benutzungs- und Gebührenordnung für den Wohnmobilstellplatz am Ausstellungsgelände beschlossen

Der Stadtrat beschließt die Benutzungs- und Gebührenordnung für den Wohnmobilstellplatz am Ausstellungsgelände als Satzung.

Sie soll im Amtsblatt „Prümer Rundschau“ veröffentlicht werden und danach in Kraft treten.

7. Beschluss einer Stellplatzablösesatzung für die Stadt Prüm

Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen, bei denen ein Zugangs- oder Abgangsverkehr zu erwarten ist, dürfen nur errichtet werden, wenn Stellplätze in ausreichender Zahl und Größe sowie in geeigneter Beschaffenheit hergestellt werden (notwendige Stellplätze).

Die Stellplätze (oder Garagen) sind auf dem Grundstück oder, sofern öffentlich-rechtlich gesichert, auf einem in zumutbarer Entfernung liegenden anderen Grundstück herzustellen.

Ist die Herstellung notwendiger Stellplätze oder Garagen nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich so kann die Bauherrin oder der Bauherr, wenn die Gemeinde zustimmt, die Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen auch durch Zahlung eines Geldbetrags an die Gemeinde erfüllen.

Der Geldbetrag darf 60 v. H. der durchschnittlichen Herstellungskosten der Parkeinrichtungen einschließlich der Kosten des Grunderwerbs nicht übersteigen.

Die Höhe des Geldbetrags je Stellplatz oder Garage ist durch Satzung festzulegen.

In der zurzeit noch gültigen Satzung vom 09.11.1999 wurde ein Geldbetrag i. H. v. 6000,- DM festgesetzt. Aufgrund der seitdem deutlich gestiegenen Bau- und Grundstückspreise ist der Ablösebetrag anzupassen.

Der Fachbereich 2 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen hat eine aktuelle Berechnung für die Herstellung eines Parkplatzes in der Stadt Prüm erstellt. Danach belaufen sich die Kosten zur Herstellung eines Parkplatzes auf rd. 10.000,- €. Unter Berücksichtigung der Landesbauordnung (LBauO) (60 v. H. der Herstellungskosten) soll ein Betrag i. H. v. 6.000,- € festgelegt werden.

Der Satzungsentwurf wird als Satzung beschlossen.

8. Antrag der FBB

- Anschaffung von kleineren Gerätschaften (Spielkisten und Fahrradständer) für die Spielplätze, Prüm, Steinmehlen Weinsfeld, Dausfeld und Niederprüm -

Es wird auf den Antrag der PBB verwiesen.

Stadtratsmitglied Frau Nadja Reisen stellte den Ratsmitgliedern in einer umfangreichen Präsentation die Ergebnisse des Arbeitskreises Jugend und Soziales zum Thema Kinderspielplätze vor. Sie beantwortete Fragen und gab ergänzende Hinweise.

Es wurde beschlossen die Freizeit-Box 180 bronze-metallic wie im Angebot vom 11.06.2025 aufgeführt, zum Preise von je 539,09 € für alle Spielplätze in Bereich der Stadt Prüm und der Stadtteile anzuschaffen, sofern Bedarf besteht.

Es wurde weiterhin beschlossen „Baumstamm-Fahrradständer“ wie in der Sitzung vorgestellt anzuschaffen. Allerdings nur dort wo ein entsprechender Bedarf besteht.

Der Arbeitskreis Jugend und Soziales wird nochmals in Abstimmung mit den Vertrauensleuten der Stadteile vor einer Anschaffung den genauen Umfang überprüfen und festlegen.

9. Bushaltestellen

Kürzlich musste im Stadtteil Niederprüm eine Buswartehalle entfernt werden, da die Grundstückseigentümer das Grundstück selbst benötigen.

Ortsvertrauensperson Indra Schaperdoth hat sich gemeinsam mit dem Verein Lebenswertes Niederprüm um alternative Standorte für die Bushaltestellen bemüht. Nun beantragen sie die Anschaffung von zwei Buswartehallen zum Preis von jeweils ca. 12.000,00 € (9.311,75 € lt. Angebot aus dem Jahr 2024 + Fundament- und Pflasterarbeiten).

Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister eine Buswartehalle, wie vorgestellt, in Höhe der Firma Fitzone, bis zu einem Betrag von 12.000 € zu beschaffen. Des Weiteren sollen nochmals alle Bestandsbuswartehallen überprüft werden.

10. Förderantrag Innenstadtimpulse

In einer gemeinsamen Sitzung des Stadtrates und des PRÜM eifelstark Stadtmarketing- und Gewerbevereins e. V. am 29.04.2025 wurde eine Liste erarbeitet, um die Innenstadt von Prüm zu attraktiveren.

Das Land Rheinland-Pfalz fördert solche Bemühungen im Rahmen des Programms Innenstadtimpulse bis zu einer Summe von 500.000,00 € mit einer Quote von 90 %. Der gemeinsam erstellte Antrag soll nun gestellt werden.

Der Stadtrat beschließt den erarbeiteten Förderantrag beim Innenministerium einzureichen.

Der Stadtbürgermeister wird ermächtigt, die erforderlichen Erklärungen abzugeben.

11. Neuwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt Prüm

Der ehrenamtliche Stadtbürgermeister Herr Dr. Johannes Reuschen wurde am 01. Juni 2025 zum neuen hauptamtlichen Bürgermeister der Verbandsgemeinde Prüm gewählt. Die Amtszeit beginnt am 01. Oktober 2025 und dauert 8 Jahre.

Herr Dr. Reuschen wird mit Wirkung vom 30.09.2025 vom Amt des Stadtbürgermeisters zurücktreten.

Gemäß § 53 Absatz 5 Satz 2 GemO Rheinland-Pfalz soll die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters spätestens drei Monate nach Freiwerden der Stelle erfolgen.

Da der Rücktritt und damit das Freiwerden der Stelle (ab 30.09.2025) feststeht, ist eine Neuwahl entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen.

Gemäß § 60 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz Rheinland-Pfalz (KWG) setzt die Aufsichtsbehörde den Wahltag und den Tag einer etwa notwendig werdenden Stichwahl fest. Aufsichtsbehörde ist die Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm in Bitburg.

Gemäß § 60 Abs. 3 KWG hat die Stichwahl binnen 21 Tagen nach der ersten Wahl stattzufinden.

Als Wahltag schlägt der Stadtrat den 09.11.2025 als Wahltag und dem 30.11.2025 als Tag der Stichwahl vor.

Die Durchführung der Stichwahl muss binnen 21 Tagen nach der ersten Wahl stattfinden. Der Wahltag und der Stichwahltag müssen ein Sonntag sein. Die Durchführung der Stichwahl am 23.11.2025 (Totensonntag) ist rechtlich nicht möglich. Daher wird der 30.11.2025 als Tag der Stichwahl vorgeschlagen.

Der Stadtrat schlägt für die Neuwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt Prüm den 09. November 2025 als Wahltag und den 30. November 2025 als Tag einer eventuellen Stichwahl vor.

Die Kommunalaufsicht soll gebeten werden, den Termin entsprechend festzusetzen.

12. Anfragen von Ratsmitgliedern

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Die Einfahrt im Bereich der Straße Dausfeld/Dausfelder Höhe ist insbesondere für Zweiradfahrer gefährlich. Kann hier Abhilfe geschaffen werden?

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Im Bereich Ardennenweg ist Bitumen ausgespült worden und muss erneuert werden. Kann dies zeitnah erfolgen?

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Wer überwacht die Glasfaserverlegung im Stadtgebiet?

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Der Gerberweg im Kurvenbereich Firma Thelen muss ausgebessert werden. Kann das erledigt werden?

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Gegenüber der Kreissparkasse wurde ein Handlauf herausgerissen und muss befestigt werden. Kann dieser repariert werden?

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Der Zustand der Straße im Kreuzungsbereich Dausfelder Höhe / K164 ist immer noch in einem katastrophalen Zustand. Kann hier mit den Verantwortlichen nach einer Lösung geschaut werden?

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Kann bezüglich der „Dorfentwicklung“ (Zukunfts-Check) in Dausfeld eine Bürgerversammlung stattfinden

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Wann ist mit einem Baubeginn am Brückenweg im Bereich Alt-Dausfeld zu rechnen?

Nichtöffentliche Sitzung

In nichtöffentlichen Teil wurde über verschiedene Grundstücksangelegenheiten beraten.