Titel Logo
Prümer Rundschau
Ausgabe 27/2025
Verbandsgemeinde Prüm
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Ergebnisse aus der öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates Prüm vom 24.06.2025

1. Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 18.03.2025

Einwendungen gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates Prüm vom 18.03.2025 wurden nicht erhoben.

2. Mitteilungen der Verwaltung

2.1. Wahl des Bürgermeisters

Bürgermeister Söhngen teilte das Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Prüm vom 01.06.2025 mit.

Der Wahlausschuss der Verbandsgemeinde Prüm hat am 04.06.2025 festgestellt, dass Herr Dr. Johannes Reuschen mit 92,7 % gewählt worden ist.

Herr Bürgermeister Söhngen gratulierte persönlich und im Namen des Rates dem neu gewählten Bürgermeister Herrn Dr. Johannes Reuschen zur Wahl. Die Amtszeit beginnt am 01.10.2025 und dauert 8 Jahre.

2.2. Amtsübergabe

Der Vorsitzende unterrichtete den Rat darüber, dass die Amtsübergabe in einer Sitzung des Verbandsgemeinderates am 23.09.2025 in der Karolingerhalle erfolgt.

3. Anfragen von Ratsmitgliedern

-

Wieviel hat die Anschaffung des neuen Kassenautomats im Freibad Prüm gekostet? (Ratsmitglied Kinnen)

-

Wie hoch waren die Kosten für die Erstellung der 17. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Prüm für den Teilbereich Windkraft, insbesondere die Kosten für die juristische und die fachliche Begleitung durch die Rechtsanwälte Dombert bzw. BGHplan? (Ratsmitglied Kinnen)

-

Wie ist der Sachstand am Radweg? (Ratsmitglied Dimmer)

-

Wie ist der Sachstand beim Kunstrasenplatz? (Ratsmitglied Kinnen)

-

Wie ist der Sachstand beim Mountainbike-Trailpark? (Ratsmitglied Kinnen)

-

Die Beschriftung vor dem Konvikt/Haus der Kultur ist seit längerer Zeit nicht mehr vollständig lesbar. Wann erfolgt eine Behebung? (Ratsmitglied Hostert-Hack)

-

Wie ist die Beleuchtung am Hahnplatz geschaltet? Einige Lampen brennen nachts nicht. (Ratsmitglied Eichten)

Alle Anfragen wurden durch den Vorsitzenden beantwortet.

4. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a GemO

. /.

5. Geschäftsbericht der vhs

Die pädagogische Leiterin der vhs, Frau Hedwig Serwas, stellte den Geschäftsbericht 2024 in der Sitzung vor und beantwortete Fragen der Ratsmitglieder. Fraktionsübergreifend dankte der Rat Frau Serwas und ihrem Team (einschließlich aller Dozenten) für die geleistete Arbeit.

6. Jahresbericht 2024 Haus der Jugend sowie Mobile Jugendarbeit

Die Mitarbeiterinnen der Mobilen Jugendarbeit konnten nicht persönlich in der Sitzung erscheinen und haben ihre Teilnahme abgesagt.

Der Jahresbericht 2024 des Haus der Jugend wurde vom Leiter, Herrn Jochen Pauls, ausführlich vorgestellt. Herr Pauls beantwortete Fragen der Ratsmitglieder.

Fraktionsübergreifend wurde Herrn Pauls und seinem Team für die gute Arbeit gedankt.

7. Ausweisung zusätzlicher Sondergebiete für Windenergieanlagen

Nachdem die 17. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm für den Teilbereich Windkraft im Rahmen der sogenannten Positivplanung wirksam geworden ist, wird von einigen Ortsgemeinden beantragt, weitere Sondergebiete für Windkraft auszuweisen.

Nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) ist Rheinland-Pfalz verpflichtet bis zum 31.12.2027 als Zwischenziel 1,4% der Landesfläche und bis zum 31.12.2032 2,2 % der Landesfläche für Windenergie an Land auszuweisen. In Rheinland-Pfalz ist nach § 1 S. 3 Landeswindenergiegebietegesetz (LWindGG) vorgesehen, das Flächenziel von 2,2 % bereits bis zum 31.12.2030 zu erreichen. Dabei wird es regionale Unterschiede geben; d.h. in windhöffigen Gebieten wird mehr Fläche ausgewiesen werden als in windschwachen Gebieten.

Zuständig für das Erreichen dieser Flächenbeitragswerte ist grundsätzlich das Land (§ 3 Abs. 2 S. 1 WindBG). Das Land kann seine Pflicht gemäß § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WindBG dadurch erfüllen, indem es regionale Teilflächenziele festlegt, die in Summe den Flächenbeitragswert erreichen. Das Land Rheinland-Pfalz hat durch § 2 Abs. 1 LWindGG von dieser Möglichkeit Ge-brauch gemacht. Danach werden im Hinblick auf das Zwischenziel 2027 pauschal regionale Teil-flächenziele für die rheinland-pfälzischen Regionen mit den Planungsgemeinschaften als Träger der Regionalplanung festgelegt. Die Höhe der regionalen Teilflächenziele beträgt mindestens 1,4 v. H. der jeweiligen Regionsfläche, so dass die Träger der Regionalplanung aufgefordert sind, größere Anteile zu planen (vgl. die Gesetzesbegründung zum LWindGG: LT-Drs. 18/8153 vom 28.11.2023, S. 17).

Bei der Planung und Ausweisung dieser Flächen können die Kommunen die regionalen Pla-nungsgemeinschaften unterstützen. Denn wirksame Bauleitpläne für Windenergie in der jeweiligen Region können nach Abwägung beziehungsweise in Übereinstimmung mit der regionalplanerischen Konzeption Grundlage für die Ausweisung der Vorranggebiete im regionalen Raumordnungsplan sein (vgl. die Gesetzesbegründung zum LWindGG: LT-Drs. 18/8153 vom 28.11.2023, S. 18).

Die Verbandsgemeinde Prüm kann daher bereits jetzt durch eigene Planungen weitere Sondergebiete darstellen und kann damit die weitere Entwicklung der Windenergie im Verbandsgemeindegebiet eigenständig steuern.

Nach der Änderung des BauGB erfolgte die 17. Fortschreibung des FNP als sogenannte Positivplanung (keine Ausschlussplanung). Das bietet der Verbandsgemeinde nunmehr die Möglichkeit weitere Gebiete im Rahmen der sogenannten Positivplanung darzustellen. Dabei ist eine Gesamtbetrachtung über das gesamte Verbandsgemeindegebiet nicht mehr zwingend erforderlich.

Von der Ortsgemeinde Gondenbrett liegt bereits ein Antrag auf die Ausweisung zusätzlicher Flächen vor. Weitere Gemeinden sowie Landesforsten haben entsprechende Anfragen gestellt.

Für die Ausweisung weiterer Sondergebiete im Rahmen der Flächennutzungsplanung spricht:

-

Steuerungsmöglichkeit durch die Verbandsgemeinde insbesondere im Hinblick auf die Erreichung des regionalen Teilflächenziels bis 2030

-

Unterstützung konkreter Planungen zur Errichtung von Windenergieanlagen zur Förderung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien

-

Zusätzliche Einnahmemöglichkeiten für die Kommunen:

Hintergrund ist insbesondere, dass die Ortsgemeinden durch den Abschluss von Verträgen nach § 6 EEG (0,2 Cent je KW erzeugtem Strom) zusätzliche Einnahmen erzielen können. Zudem können bei der Windkraft hohe Pachtzahlungen für die Bereitstellung gemeindlicher Flächen für den Bau von Windenergieanlagen erzielt werden. Daneben erhalten die Gemein-den Zahlungen aus Gestattungsverträgen für die Mitbenutzung gemeindlicher Wege, auch wenn durch die Einführung der §§ 11a und 11b EEG die Gemeinden verpflichtet wurden, die Leitungsverlegung und Mitbenutzung der Wege zu dulden, was letztlich zu einer Eindämmung der Gestattungsentgelte führt bzw. führen wird.

Festzulegen wäre jedoch, nach welchen Kriterien man zusätzliche Flächen ausweisen möchte.

Die Kriterien der Planungskonzeption der 6. bzw. der 17. Fortschreibung könnten dahingehend überprüft werden, ob durch zwischenzeitlich geänderte tatsächliche oder rechtliche Verhältnisse zusätzliche Flächen für eine Ausweisung in Frage kommen könnten.

Die Ausweisung zusätzlicher Flächen sollte zudem nur dann erfolgen, wenn seitens der betroffenen Gemeinde ein zustimmender Beschluss vorliegt.

Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 19.05.2025 dem Verbandsgemeinderat empfohlen, einen Grundsatzbeschluss dahingehend zu fassen, dass die grundsätzliche Bereitschaft besteht, Verfahren zur Ausweisung weiterer Sondergebiete für Windenergiegebiete durchzuführen. Dabei soll die Verwaltung beauftragt werden, einen Kriterienvorschlag zur Flächenauswahl unter juristischer (Dombert Rechtsanwälte) und fachlicher Begleitung (BGHplan) zu erstellen.

Der Verbandsgemeinderat beschließt, dass die grundsätzliche Bereitschaft besteht, Verfahren zur Ausweisung weiterer Sondergebiete für Windenergie im Flächennutzungsplan durchzuführen.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Kriterienvorschlag zur Flächenauswahl unter juristischer (Dombert Rechtsanwälte) und fachlicher Begleitung (BGHplan) zu erstellen.

8. Vergabe Starkregen- und Hochwasservorsorgekonzepte

Die Erstellung weiterer Starkregen- und Hochwasservorsorgekonzepte wurde zwischenzeitlich für 32 Ortsgemeinden in Auftrag gegeben. In 4 Gemeinden liegt ein anerkanntes Konzept vor. Diese sind auf unserer Homepage einsehbar:

https://www.pruem.de/verbandsgemeinde-orte/hochwasserschutzkonzepte/

Weitere 3 Gemeinden haben ein konkretes Interesse an einer Konzepterstellung bekundet.

Mit den übrigen 9 Gemeinden wird abgestimmt, inwieweit diese an einer Konzepterstellung interessiert sind. Die Konzepterstellung wird jeweils in „Paketen“ von 4-6 Gemeinden, die in der Regel einen räumlichen Zusammenhang haben, ausgeschrieben.

Die Kosten der Konzepterstellung werden mit 90 % gefördert. Der verbleibende Eigenanteil wird jeweils von der Verbandsgemeinde finanziert.

In den Konzepten werden neben der Eigenvorsorge auch Maßnahmen vorgeschlagen, bei denen die öffentliche Hand oder sonstige Träger von Infrastruktureinrichtungen in der Verantwortung stehen.

Die Herausforderung der nächsten Jahren wird in der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen liegen. Neben der Klärung der Verantwortlichkeit und Maßnahmenträgerschaft werden auch die Planung, die Genehmigungsverfahren und die Finanzierung in der Praxis vielfach eine große Herausforderung darstellen.

9. Neubau einer Feuerwehrhalle in Pronsfeld

Der bisherige Standort des Feuerwehrgebäudes wurde auf Grund seiner Lage und des Zustandes des Gebäudes aufgegeben. Das Gebäude wurde inzwischen abgebrochen. Die Fläche wird inzwischen zur Erweiterung der Kindertagesstätte beansprucht.

Für die Feuerwehr wurde ein Provisorium im Bauhof der Ortsgemeinde eingerichtet.

Die nunmehr erforderliche und geplante Errichtung einer neuen Feuerwehrhalle erfolgt im Zusammenhang mit der Errichtung eines neuen Dorfgemeinschaftshauses durch die Ortsgemeinde in der Ortsmitte.

Die beiden Maßnahmen sollen als Gemeinschaftsmaßnahme der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeinde durchgeführt werden.

Die Planungen werden in der Sitzung vorgestellt. Die Kosten für die Errichtung der Feuerwehrhalle werden auf ca. 1,4 Millionen Euro geschätzt. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt der Verbandsgemeinde eingestellt.

Die Kosten für die Herstellung der Außenanlagen betragen nach derzeitiger Kostenschätzung ca. 200.000 €.

Der Bau- und Planungsausschuss hat der Durchführung der Maßnahme in seiner Sitzung vom 19.05.2025 zugestimmt.

Die Planungen zum Neubau einer Feuerwehrhalle in Pronsfeld wurden in der Sitzung vorgestellt.

Die Entwurfsplanung wird vom Verbandsgemeinderat anerkannt.

Dem Verbandsgemeinderat beschließt die Umsetzung der Maßnahme im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme mit der Ortsgemeinde Pronsfeld und beauftragt den Bürgermeister, die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Vereinbarungen zu treffen bzw. die erforderlichen Aufträge zu erteilen.

10. Löschwasserversorgung im Bereich des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Bahnhof" in Bleialf

Im Zuge baurechtlicher Genehmigungsverfahren wurde durch die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm festgestellt, dass die Löschwasserversorgung nach den inzwischen geltenden Anforderungen nicht ausreichend ist, um den erforderlichen Grundschutz in Gewerbegebieten sicher zu stellen.

Die leitungsgebundene Löschwasserversorgung (96 m³ über 2 Stunden in einem Gewerbegebiet) wird durch die KNE nur zur Hälfte (48 m³ über 2 Stunden) sichergestellt.

Für die fehlende Löschwasservorhaltung ist die Verbandsgemeinde Prüm als Trägerin der Löschwasserversorgung zuständig.

Zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung in diesem Gebiet soll nunmehr durch einen unterirdischen Löschwassertank (ca. 100 m³) für eine ausreichende Löschwasserversorgung gesorgt werden.

Die Kosten werden auf ca. 80.000,00 € zzgl. Nebenkosten geschätzt.

Der Löschwassertank soll in einem Seitenstreifen entlang der Erschließungsstraße, der im Eigentum der Ortsgemeinde Bleialf steht, eingebaut werden. Die Zustimmung der Ortsgemeinde Bleialf hierzu wurde erteilt.

Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.05.2025 der Durchführung der Maßnahme zugestimmt.

Die Finanzierung wird im Rahmen einer überplanmäßigen Ausgabe bereit gestellt.

Der Verbandsgemeinderat stimmt der Durchführung Maßnahme zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung im Gewerbepark Bahnhof in Bleialf zu.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die erforderlichen Arbeiten nach pflichtgemäßem Ermessen zu vergeben.

11. Beschaffung dreier Tragkraftspitzenanhänger TSA für die Freiwilligen Feuerwehren Lasel, Schwirzheim und Willwerath

Laut der Haushaltsplanung für das Jahr 2025 steht für die Freiwillige Feuerwehr Lasel, Schwirzheim und Willwerath jeweils die Beschaffung eines Tragkraftspritzenanhängers TSA an:

In Lasel als Ersatz für einen Tragkraftspritzenanhänger, aus dem Jahr 1982.

In Schwirzheim zur Komplettierung des Beschaffungsplans.

In Willwerath als Ersatz für einen Tragkraftspritzenanhänger, aus dem Jahr 1960.

Am 07.04.2025 wurde ein entsprechender Antrag auf Gewährung einer Zuwendung bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm gestellt.

In der Haushaltsplanung für das Jahr 2025 wurden für die Beschaffung der Tragkraftspritzenanhänger TSA 105.000 € an Ausgaben eingeplant.

Durch Preissteigerungen konnte der veranschlagte Preis nicht verwirklicht werden.

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Prüm beschließt, den Auftrag über die Lieferung dreier Tragkraftspritzenanhänger für die drei Feuerwehreinheiten Lasel, Schwirzheim und Willwerath an die Firma:

Trautwein GmbH, Industriestraße 7, 87734 Benningen

zum Bruttopreis von 121.193,54 € zu vergeben.

Durch zusätzliche Kosten für Funkgeräte, Bauabnahmen und Lohnnebenkosten wird sich die Summe für die drei Tragkraftspritzenanhänger auf insgesamt rund:

130.000,00 €

beziffern.

12. Beschaffung zweier Löschgruppenfahrzeuge LF10 mit Beladung für die Freiwilligen Feuerwehren Pronsfeld und Weinsheim

Die Sach- und Rechtslage beinhaltet vertrauliche Aspekte der Angebote i.S. des § 5 der Vergabeordnung (VgV) sowie Aussagen zur fachlichen und persönlichen Leistungsfähigkeit.

Insoweit wird auf die vergaberelevanten Erläuterungen der nichtöffentlichen Sitzung verwiesen.

Nach Beratung beschließt der Verbandsgemeinderat Prüm die Aufträge über die Lieferung zweier Löschgruppenfahrzeuge LF10 für die Freiwilligen Feuerwehren Pronsfeld und Weinsheim auf Grundlage der vorliegenden Angebote wie folgt zu vergeben:

Los 1

Daimler Truck AG, Mühlenstr. 30, 10243 Berlin

mit der Brutto-Angebotssumme von 235.008,46 €

Los 2

Albert Ziegler GmbH, Albert-Ziegler-Str. 1, 89537 Giengen

mit der Brutto-Angebotssumme von 667.952,85 €

Los 3

W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik, Rheinstraße 182,56564 Neuwied

mit der Brutto-Angebotssumme von 158.833,19 €

Insgesamt: Rund 1.090.000 € für beide Fahrzeuge

13. Anschaffung einer kreiseinheitlichen Sozialhilfesoftware

Durch die Satzung des Eifelkreises über die Durchführung von Sozialaufgaben werden den Verbandsgemeinden Arzfeld, Bitburger Land, Prüm, Speicher, Südeifel und der Stadt Bitburg als Delegationsnehmer Aufgaben, die dem Eifelkreis Bitburg-Prüm als örtlichem Träger der Sozialhilfe obliegen, zur Durchführung und Entscheidung im eigenen Namen übertragen.

Die Durchführung der übertragenen Aufgaben erfolgt eigenständig, weshalb aktuell unterschiedliche IT-Fachverfahren genutzt werden. Die VG Prüm nutzt derzeit das Programm OPEN/PROSOZ.

Die Notwendigkeit der Digitalisierung sowie die Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) erfordern ein Umdenken in der Aufgabenerledigung. Insbesondere die Digitalisierung der Akten und die Anbindung an die Sozialhilfeplattform im Rahmen des OZG stellen jede Verwaltung vor Herausforderungen. Diese Umsetzung erfordert jeweils finanzielle und personelle Ressourcen.

Die jährlichen Lizenzkosten für OPEN/PROSOZ betragen derzeit ca. 6.000 € jährlich.

Im Rahmen der vom Land Rheinland-Pfalz geförderten Projekte zur interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) wird daher eine Kooperation zwischen dem Eifelkreis sowie den Verbandsgemeinden und der Stadt Bitburg angestrebt.

Durch die Nutzung der in der Kreisverwaltung bereits eingesetzen Softwares (Lissa, 2Charta, KIS) können die anderen Verwaltungen bei den genannten Herausforderungen entlastet und weitere erhebliche Synergieeffekte erzielt werden. Gleiches gilt für die Beschaffung der notwendigen Schnittstellen, die ansonsten jede Kommune in eigener Verantwortung beschaffen müsste.

Seitens der Kreisverwaltung wird die geplante Maßnahme wie folgt argumentiert:

-

Wegfall der technischen Aufwendungen (Kosten der Softwarenutzung, Personalkosten IT-Abteilung) der Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen sowie der Aufwendungen für die halbjährlichen Abrechnungen

-

Zentrale Verwaltung der Software durch den Kreis reduziert die Notwendkeit, in jeder VG-Verwaltung bzw. der Stadtverwaltung eigene IT-Ressourcen für Wartung und Support vorzuhalten

-

Synergieeffekte durch eine zentrale OZG-Anbindung

-

Zeitersparnis bei der Datenübermittlung, Erstellung von Statistiken sowie der Schnittstellenpflege

-

Bei der Vereinheitlichung der Software müssen die Mitarbeiter/innen nur in eine Software eingearbeitet werden, was Schulungskosten und -aufwand reduziert

-

Zentrale Updates und Upgrades der Software müssen nur einmal implementiert werden, wodurch alle Verwaltungen stets auf dem neuesten Stand der Technik bleiben und die Kosten für diese deutlich reduziert werden

-

Informationssicherheit und Notfallmanagement für diesen Bereich werden zentral durch die Kreisverwaltung sichergestellt

-

Höhere und einheitliche Sicherheitsstufe durch die zentrale Verwaltung der Daten

-

Finanzielle Vorteile für die Stadt- bzw. Verbandsgemeindeverwaltungen durch den Wegfall von Liquiditätskrediten (Gesamtsumme ca. 9 Mio. €), weil die Auszahlungen direkt über den Kreishaushalt erfolgen

Geplant ist der Start im Echtbetrieb zum Jahreswechsel 2026. Mit der Stadtverwaltung Bitburg wäre ggfls. ein Pilotbetrieb ab November 2025 denkbar.

Inhaltlich wurde die Thematik eingehend mit den Vertreterinnen und Vertretern der Verbandsgemein den bzw. der Stadt Bitburg besprochen, wo seitens der Delegationsnehmer noch Änderungswünsche in der Umsetzung eingebracht wurden. In diesem Zusammenhang wurde die Kreisverwaltung mit der Projektorganisation unter Einbeziehung der einzelnen Verwaltungen beauftragt. Bei der Umsetzung ist die Verbandsgemeindeverwaltung Prüm in den eingesetzten Arbeitsgruppen beteiligt.

Der IKZ-Antrag wurde fristgerecht eingereicht (Antragsfrist 15.06.). Der Förderzeitraum beträgt zwei Jahre. Es wird seitens der Kreisverwaltung mit einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zum Juli 2025 gerechnet, so dass der bis einschließlich Juni 2027 laufen würde. Das Projekt an sich ist auf Dauer angelegt, muss jedoch mindestens fünf Jahre aufrechterhalten werden. Die erforderlichen Beschlüsse der jeweiligen Gremien sind jedoch zwingende Voraussetzung für eine mögliche Bewilligung und deshalb nachzureichen. Die Kooperationsvereinbarung ist über mindestens 5 Jahre abzuschließen, da eine der Fördervoraussetzung der IKZ-Mittel eine mindestens 5jährige Projektdauer ist.

Der Beschlussvorlage ist eine Kooperationsvereinbarung beigefügt, die unter dem Vorbehalt der IKZ-Förderung steht.

Finanzierung

Der Kreisverwaltung entsteht für die Vereinheitlichung der Software (Lizenzen, Schnittstellen und entsprechende Schulungen) einmalige Kosten in Höhe von ca. 130.000 €. Bei den monatlichen Wartungskosten ergäben sich erhebliche Einsparmöglichkeiten (ca. 70.000 € pro Jahr).

Bei der Verbandsgemeinde Prüm entfallen jährliche Lizenzkosten von derzeit 6.000 €.

Nachfolgende Ausführungen wurden seitens der Kreisverwaltung zu den anfallenden Personalkosten getroffen.

Die Personalkosten lassen sich in zwei Faktoren unterteilen.

Zum einen ist ein zeitlich befristeter Mehraufwand von ca. 1,0 VZÄ (Vollzeitäquivalent) für das Projektmanagement sowie ca. 0,5 VZÄ für die langfristige Betreuung nach der Implementierung in der Kreisverwaltung erforderlich.

Zum anderen entsteht ein kurzfristiger Mehraufwand (z.B. für die Datenerfassung und die Teilnahme an Schulungen) bei den Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen von insgesamt 1,1 VZÄ. Bis Ende des Förderzeitraums wird seitens der KV mit Personalkosten von ca. 206.000 €

Die entstehenden Kosten könnten, sowohl beim Kreis als auch bei den Delegationsnehmern im Rahmen einer IKZ-Förderung für das Gesamtprojekt (bis zu 420.000 €) kompensiert werden.

Im Rahmen des IKZ-Antrages ist seitens der Kreisverwaltung u.a. eine Vergleichsrechnung durchzuführen. Bei einer dezentralen Aufgabenerfüllung entstünden hiernach für alle beteiligten Kommunen bis zum Ende des Jahres 2027 Gesamtkosten in Höhe von ca. 920.000 €. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit ergeben sich hingegen Einsparungen in Höhe von mehr als 460.000 €. Diese ergeben sich vor allem aus Software- bzw. Schnittstellenbeschaffung und deren Wartung. Für die folgenden Jahre ist weiterhin mit deutlichen Kosteneinsparungen zu rechnen, sodass die Zusammenarbeit auch über den Förderzeitraum hinaus deutliche Einsparpotenziale ermöglicht.

Sofern eine Förderung als IKZ-Projekt nicht bewilligt wird, sollen die Kosten für die Beschaffung von Lizenzen und Schnittstellen sowie für die Schulungen, die über den Bedarf des Eifelkreises hinausgehen, durch die Kreisverwaltung übernommen werden. Kosten für den zusätzlichen Personalaufwand in den einzelnen Verwaltungen können nicht erstattet werden.

1.

Der Verbandsgemeinderat ist mit dem geplanten Vorhaben einverstanden und unterstützt die Standardisierung der Software im Bereich Soziales ausdrücklich.

2.

Der Verbandsgemeinderat ist damit einverstanden, dass der Eifelkreis als Projektträger und Zuwendungsempfänger einen Antrag auf Förderung des IKZ-Modellprojektes stellt und als zentraler Ansprechpartner fungiert, sowie alle notwendigen Handlungen gegenüber der Bewilligungsbehörde übermittelt.

3.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die beigefügte Kooperationsvereinbarung mit der Kreisverwaltung und den anderen Delegationsnehmern abzuschließen.

Nichtöffentliche Sitzung

Im nichtöffentlichen Teil wurde über verschiedene Grundstücks- und Finanzangelegenheiten beraten.