TOP 1: Genehmigung öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 10.03.2026
Einwendungen gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates Prüm vom 10.03.2026 wurden nicht erhoben.
TOP 2: Mitteilungen der Verwaltung
Vor der VG-Ratssitzung am 29.09.2026 findet um 18:00 Uhr ein gemeinsamer Fototermin statt.
TOP 3: Anfragen von Ratsmitgliedern
Ratsmitglied Achim Kinnen:
| - | Haben die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren im Bereich der Verbandsgemeinde Prüm eine einheitliche Dienstkleidung? Wird diese von der Verbandsgemeinde gestellt? |
| - | Wie ist der Sachstand bezüglich des beschädigten Einsatzfahrzeuges der freiwilligen Feuerwehr Pronsfeld? |
TOP 4: Einwohnerfragestunde
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TOP 5: Strombewirtschaftung für die kommunale Liegenschaften und die Abwasserbetriebe in Bilanzkreismodellen
Sach- und Rechtslage:
1. Ausgangslage:
Der Eifelkreis Bitburg-Prüm hat am 15.04.2021 eine Kooperationsvereinbarung mit der KNE AöR bezüglich der energetischen Bewirtschaftung kreiseigener Liegenschaften geschlossen. Die Kooperationsvereinbarung formuliert das Ziel, die kreiseigenen Liegenschaften schrittweise energieautark und mit CO2-neutraler Energie aus eigenen sowie regionalen Erzeugungsanlagen zu versorgen. Durch die Steigerung der Energieeffizienz und den Einsatz regionaler erneuerbarer Energien soll die Energiewende im kommunalen Bereich konkret umgesetzt werden und damit sowohl ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz als auch mittel- bis langfristig zur Stabilisierung der Energiekosten und damit zur finanziellen Entlastung der Kommune geleistet werden.
Das Strombilanzkreismodell stellt eine geeignete Möglichkeit dar, die Ziele der Kooperation, insbesondere die Versorgung der kommunalen Liegenschaften mit CO2-neutraler, regional erzeugter Energie, wirkungsvoll umzusetzen. Die KNE AöR hat für den Bereich der Wasserversorgung der betriebsgeführten Gesellschaften (Eigenbetrieb WVEK und LWE Landwerke Eifel AöR) bereits seit 2025 das Strombilanzkreismodell erfolgreich etabliert.
Im Rahmen der ersten Vorüberlegungen für eine parallele Umsetzung in den Bereichen „Kommunale Liegenschaften“ und „Abwasser“ wurde schnell deutlich, dass ein solches Modell aufgrund der erforderlichen Strommengen sinnvoll nur gemeinsam mit den kommunalen Partnern realisierbar ist. Hintergrund ist, dass die Effekte und Vorteile eines gemeinsamen Bilanzkreises erst ab einer bestimmten Mindeststrommenge vollständig zum Tragen kommen. Durch die Bündelung der Bedarfe von Landkreis, Verbandsgemeinden und der Stadt Bitburg kann diese Schwelle erreicht und das Modell wirtschaftlich wie organisatorisch effizient umgesetzt werden.
Hierbei erfordern beihilferechtliche Vorgaben die Einrichtung getrennter Strombilanzkreise für den Abwasserbereich sowie für die übrigen kommunalen Liegenschaften. Da die Eigenerzeugungsanlagen im Abwasserbereich mit öffentlichen Fördermitteln errichtet wurden, ist eine bilanzielle Übertragung des dort erzeugten Stroms in andere Verbrauchsbereiche beihilferechtlich ausgeschlossen.
Auf Grundlage dieser Erkenntnisse haben die Verbandsgemeinden, die Stadt Bitburg und der Kreis mit der KNE AöR den Umsetzungsprozess für einen gemeinsamen Strombilanzkreis „Kommunale Liegenschaften“ aufgenommen. Die Kommunalen Partner arbeiten derzeit daran, die Voraussetzungen für die Einrichtung des Bilanzkreises ab 2027 zu schaffen und die hierfür notwendigen organisatorischen und technischen Schritte abzustimmen.
Parallel dazu wird aktuell ein separater Bilanzkreis „Abwasser“ von den Werkleitungen der Verbandsgemeinden bzw. der Stadt Bitburg, dem Vorstand des SEW und der KNE AöR vorbereitet.
Die Absichtserklärung hierzu wurde am 18.03.2025 in der Bürgermeisterkonferenz einstimmig beschlossen.
2. Vorteile der Strombilanzkreismodelle:
Das Strombilanzkreismodell bietet mehrere Vorteile:
| • | Senkung der Strombezugskosten: Selbst erzeugter Strom kann bilanziell anderen Verbrauchsstellen zugeordnet werden, sodass weniger teurer Netzstrom zugekauft werden muss. |
| • | Steigerung des Eigenverbrauchs: An der Produktionsstelle nicht verbrauchte Eigenerzeugung muss nicht zu niedrigen Vergütungssätzen eingespeist werden, sondern kann in anderen Liegenschaften in Eigennutzung gebracht werden. |
| • | Einbindung ausgeförderter EEG-Anlagen: Das Bilanzkreismodell bietet durch die langfristige Sicherung von stabilen und marktunabhängigen Erlösen eine ideale Anschlusslösung für Anlagen, die aus der EEG Einspeisevergütung auslaufen. |
| • | Skalierbarkeit und Zukunftssicherheit: Der Bilanzkreis gewinnt mit jeder weiteren PV- oder Windanlage an Nutzen, da mehr Eigenstrom mit eigener Festlegung des Strompreises selbst genutzt werden kann. |
3. Strategische Bedeutung der Strombilanzkreismodelle:
Gegenwärtig liefern die verfügbaren Eigenerzeugungsmengen im Bereich der Kommunalen Liegenschaften wie auch bei den Abwasserbetrieben noch keinen signifikanten Beitrag zur Abdeckung des bestehenden Strombedarfes. Ziel der nächsten Jahre muss es daher sein, die für den jeweiligen Bilanzkreis optimalen Eigenerzeugungsmengen aus Windenergie, Solarenergie, Wasserkraft und Biomasse in Verbindung mit Flexibilitäten (Batteriespeicher) sukzessive aufzubauen.
Die Einführung des Bilanzkreismodells ist jedoch auch bei der derzeit noch geringen Eigenerzeugung sinnvoll, da es die zwingend erforderliche Basis für einen systematischen und strukturierten Ausbau kommunaler PV- und Windanlagen bildet.
Insofern schaffen die geplanten Strombilanzkreise die strukturelle Grundlage, um die kommunale Eigenerzeugung aufeinander abgestimmt unter den beteiligten Kommunen kosteneffizient zu planen, auszubauen und den erzeugten Strom gemeinschaftlich wirtschaftlich nutzen zu können.
4. Wirtschaftliche Auswirkungen der Strombilanzkreismodelle:
Für die Einschätzung des wirtschaftlichen Potenzials der Bilanzkreismodelle wurden nachstehend in Szenario-Betrachtungen den Stromkosten lt. Ausschreibungen 2026 die errechneten Kosten in den Bilanzkreisen „Kommunale Liegenschaften“ und „Abwasser“ gegenübergestellt. Dabei wurde ein optimales Verhältnis zwischen PPA-Verträgen für Wind- und Solarstrom und der zu beschaffenden Residualmenge berechnet.
Die der Szenarioberechnung zugrunde gelegten Vergleichspreise basieren auf den Ausschreibungspreisen/Marktpreisen für 2026.
Als Szenario-Preise für die PPA-Verträge wurden die tatsächlichen Preise, die die KNE AöR bei der Beschaffung der Wind- und PV-Strommengen für den Bilanzkreis Wasser 2026 erzielt hat, angesetzt. Die Residualmengen wurden zu den seinerzeitigen Marktkonditionen in den jeweiligen Simulationsrechnungen berücksichtigt. Zudem wurden bei den Szenarien die Kosten des Bilanzkreismanagements einschließlich der erwartbaren Handling-Fees berücksichtigt. Im Ergebnis liegen die Strompreise für beide Bilanzkreise unterhalb der Preise laut Ausschreibungen.
Basierend auf der aktuellen Strompreisentwicklung zeichnet sich bereits jetzt ab, dass sich die Vorteilhaftigkeit der Strombewirtschaftung in Bilanzkreisen gegenüber herkömmlicher Aus-schreibung des gesamten Strombedarfes weiter verstärkt.
Der Bilanzkreis bietet die Möglichkeit, regionale Wind- und PV-Strommengen gezielt und langfristig zu fixierten Konditionen zu beschaffen. Solange diese Strommengen fremdbeschafft werden müssen, orientieren sich auch diese Preise grundsätzlich am Markt, sie können jedoch durch direkte Beschaffungsmodelle (z. B. PPAs) preislich stabilisiert, langfristig gesichert und vom kurzfristigen Marktniveau entkoppelt werden.
Der im Bilanzkreis verbleibende Reststrombedarf (Residualmenge) wird - wie bislang üblich - unter der Vorgabe „regional erzeugtem Grünstrom“ am Markt beschafft.
Die vergleichsweise stabilen Erzeugungsanteile an Wind- und PV-Strom wirken im Bilanzkreis preisdämpfend und gewinnen insbesondere bei steigenden Marktpreisen für Residualmengen an wirtschaftlicher Bedeutung.
Mit dem fortschreitenden Ausbau der kommunalen Eigenerzeugung sinkt die Abhängigkeit der beteiligten Kommunen von den Schwankungen der Energiemärkte spürbar. Jede weitere Erzeugungsanlage erhöht den Anteil preisstabiler, regional produzierter Energie und stärkt damit die Möglichkeit, die eigenen Stromkosten nachhaltig zu steuern.
Die tatsächlichen Preise der zu beschaffenden Strommengen (Wind-/PV- und Residualmengen) ergeben sich erst aus den durchzuführenden Beschaffungsvorgängen.
5. Umsetzung der Strombilanzkreismodelle:
Mit der Bildung gemeinsamer Strombilanzkreise wollen der Landkreis und die Verbandsgemeinden bzw. die Stadt Bitburg einen weiteren Schritt hin zu einer starken, regionalen und gemeinschaftlich organisierten Energieversorgung gehen. Da keine der beteiligten Gebietskörperschaften über das notwendige energiewirtschaftliche Fachwissen sowie die technischen und organisatorischen Ressourcen verfügt, um eine Strombewirtschaftung im Bilanzkreisverfahren eigenständig aufzubauen, soll die KNE AöR mit Rückgriff auf die Trägergesellschaft SWT AöR entsprechend der Zielvorgabe in der Kooperationsvereinbarung mit dem Eifelkreis diese Aufgaben für die angedachten Bilanzkreismodelle übernehmen. Hierbei soll die KNE insbesondere die Bündelung der Strombedarfe, die optimierte Strukturierung der Strommengen für die neuen Bilanzkreise, die Beschaffung der Strommengen sowie die Be-schaffung und Abwicklung des Bilanzkreismanagementvertrages übernehmen. Die Beschaffungsvorgänge sollen unter Berücksichtigung regionaler Aspekte sowie ausschließlich auf Basis von Strom aus erneuerbaren Energien erfolgen.
Die KNE AöR bietet für diese Konzeption ideale Voraussetzungen: Sie arbeitet als reine Betriebsführungsgesellschaft, trägt kein eigenes Anlagen- oder Versorgungsrisiko und hat im Wasserbereich bereits erfolgreich bewiesen, dass sie komplexe versorgungs- und energiewirtschaftliche Prozesse sicher steuern kann.
Nach 15 Jahren Tätigkeit verfügt die KNE AöR über ein aufgebautes Eigenkapital in Höhe von knapp 7 Mio. €. Diese Eigenkapitalentwicklung dokumentiert die solide wirtschaftliche Führung der Gesellschaft und bestätigt ihre finanzielle Leistungsfähigkeit für die Übernahme weiterer Dienstleistungen im kommunalen Verbund.
Darüber hinaus hat die KNE AöR bereits umfassende und optimal geeignete gesellschaftsrechtliche Strukturen geschaffen, um Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien effizient und rechtssicher abzubilden. Insbesondere ermöglicht die bestehende Komplementärgesellschaft (KNE Regenerative Energien Komplementär GmbH), in künftigen gemeinsamen Projektgesellschaften mit kommunalen Partnern die Vollhafterstellung sowie die Geschäftsführung zu übernehmen und Projekte unmittelbar umzusetzen. Für den sukzessiven Aufbau von erneuerbaren Energieprojekten liegen gesellschaftsrechtlich bereits ideale Rahmenbedingungen vor.
Die KNE AöR bietet damit eine verlässliche kommunale Infrastruktur für die gemeinsamen kommunalen Bilanzkreise, ohne dass die kommunalen Partner mit einer Beteiligung zusätzliche unternehmerische Risiken eingehen.
Damit die KNE AöR die Aufgaben im Rahmen der Strombewirtschaftung im Bilanzkreismodell für die kommunalen Partner vergaberechtsfrei erbringen kann, müssen die rechtlichen Voraussetzungen für eine Inhouse-Erledigung geschaffen werden. Dies kann durch eine Unternehmensbeteiligung der kommunalen Partner von 1% an der KNE AöR erfolgen.
Bislang wird die KNE AöR zu 25,1 % von der SWT AöR und zu 74,9 % vom Eifelkreis Bitburg-Prüm – Eigenbetrieb Wasserversorgung – gehalten.
Der Entwurf der 7. Änderung der Satzung der KNE AöR sieht die weitere Beteiligung der 6 kommunalen Träger (VG Arzfeld, VG Prüm, VG Speicher, Stadt Bitburg, VG Südeifel und VG Bitburger Land) mit jeweils 1 % Geschäftsanteil vor.
Die Beteiligung der weiteren Träger soll hierbei nicht im Wege einer Stammkapitalerhöhung, sondern dergestalt erfolgen, dass der Eifelkreis von seinen Geschäftsanteilen an jeden Er-werber einen Geschäftsanteil in Höhe von 1 % überträgt.
Der Übertragungswert des 1 % Geschäftsanteils bemisst sich nach dem Stand des Eigenkapitals der KNE AöR zum Bilanzstichtag 31.12.2025 und beträgt 69.986,00 €. Die Aufnahme der neuen Träger und die Übertragung der Geschäftsanteile ist in dem Entwurf des beigefügten Auf- und Übernahmevertrages geregelt.
Mit dem Erwerb eines Geschäftsanteils an der KNE AöR erhalten die neuen Träger jeweils einen Sitz im Verwaltungsrat, sodass sie unmittelbar an der Steuerung und Aufsicht der AöR beteiligt sind.
Zur Wahrung der Mitspracherechte der neu hinzukommenden Trägerkommunen sieht der vorgelegte Satzungsentwurf vor, dass Beschlüsse zur Strombewirtschaftung im Verwaltungsrat sowie Beschlüsse über grundsätzliche Angelegenheiten der KNE AöR (Vorstandsbestellung und Abberufung, Satzungsänderungen, Entlastung, Ergebnisverwendung, Beteiligungen an anderen Unternehmen) die Zustimmung von mindestens drei der neuen Träger erfordern.
Dadurch ist den neu hinzukommenden Trägerkommunen künftig entscheidender Einfluss auf alle wesentlichen Themen der AöR sowie auf die Aufgabe der Strombewirtschaftung (Beherrschungskriterium) gesichert.
Der Satzungsentwurf sieht weiter vor, dass sich die Stimmrechte im Verwaltungsrat nach den jeweiligen Geschäftsanteilen richten und die bisherigen Träger – der Eifelkreis Bitburg-Prüm und die Stadtwerke Trier AöR – die ihnen bereits zugeordneten Mandate im Verwaltungsrat unverändert behalten.
Dementsprechend erhalten die neu hinzukommenden kommunalen Träger jeweils 1 Mandat im Verwaltungsrat - entsprechend 1 % Stimmenanteil - und werden durch ihre gesetzlichen Vertreter*innen im Verwaltungsrat vertreten.
Die vorgesehene Aufgabenerledigung bei der Strombewirtschaftung ist als neue Aufgabe der KNE AöR in § 2 Absatz 2 der Satzung aufgenommen.
Das Inkrafttreten der Satzung und der Übergang der Geschäftsanteile vom Eigenbetrieb Wasserversorgung des Eifelkreises Bitburg-Prüm auf die neu hinzukommenden Träger ist zum 01.09.2026 vorgesehen, um die organisatorischen, vertraglichen und energiewirtschaftlichen Voraussetzungen für die Strombeschaffung und Bilanzkreisbewirtschaftung ab dem Jahr 2027 rechtzeitig schaffen zu können.
Insbesondere ist ein ausreichender zeitlicher Vorlauf erforderlich, um die Bilanzkreise einzurichten, sowie die Prognose- und Beschaffungsprozesse aufzubauen und die erforderlichen Verträge abzuschließen.
Die Aufgabenerweiterung der KNE AöR sowie die Erweiterung der Trägerstruktur sind mit der Kommunalaufsicht der ADD Trier abgestimmt. Die ADD hat vor dem Hintergrund der bestehenden KNE-Satzung, die ausdrücklich die Aufnahme weiterer kommunaler Träger vorsieht, der geplanten Vorgehensweise zugestimmt.
6. Modellstudie Strombilanzkreis Energieregion Abwasserwerke
Die Verbandsgemeinde Prüm hat für den Bereich des Eigenbetriebes Verbandsgemeindewerk an einer Modellstudie zur Bildung von Strombilanzkreisen von Abwasserwerken teilgenommen. Untersucht wurden Möglichkeiten zur Bildung von Bilanzkreisen in vier sogenannten Modellregionen in Rheinland-Pfalz. Die Studie wurde weitgehend vom Land Rheinland-Pfalz über die Bereitstellung von Fördermitteln aus der Förderrichtlinie der Wasserwirtschaftsverwaltung RLP finanziert. Der Werkausschuss hatte die Teilnahme am Projekt in der Sitzung am 27.11.2024 beschlossen.
Die Ergebnisse der Modellstudie wurden den beteiligten Werken vorgestellt. Nach Vorgesprächen mit dem beauftragten Gutachter wird im Ergebnis der Studie die gemeinsame Bildung eines Bilanzkreises für die Abwasserwerke auf Ebene des Eifelkreises empfohlen.
Beschluss:
| 1. | Der Verbandsgemeinderat beschließt, dass die Verbandsgemeinde Prüm sich mit einem Geschäftsanteil von 1 % an der KNE AöR beteiligt. Grundlage für die Bemessung des Wertes des Geschäftsanteils ist der Stand des Eigenkapitals der KNE AöR zum 31.12.2025. |
Dem Entwurf der 7. Änderungssatzung der KNE – Anstaltssatzung (Beitrittssatzung) sowie den Entwürfen des Auf- und Übernahmevertrages und des Kooperations- und Betriebsführungsvertrages wird zugestimmt.
Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der erforderlichen Beschlussfassungen des Verwaltungsrates der KNE AöR und der bisherigen Träger sowie der kommunalaufsichtlichen Prüfung gemäß § 92 GemO.
Der Beschluss zum dargelegten Vorgehen sowie zu den Satzungs- und Vertragsentwürfen steht nicht unter dem Vorbehalt eines einheitlichen Beitritts aller vorgesehenen Trägerkommunen. Ein ausbleibender Beitrittsbeschluss einzelner Trägerkommunen berührt die Wirksamkeit der Satzung und des Vorgehens für die zustimmenden Kommunen nicht.
| 2. | Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Strombewirtschaftung der kommunalen Liegenschaften der Verbandsgemeinde und der Liegenschaften der Abwasserbeseitigung ab 2027 gemeinsam mit den kommunalen Partnern des Eifelkreises in Bilanzkreismodellen durchzuführen und die KNE AöR mit der Umsetzung der Bilanzkreismodelle ab 2027 zu beauftragen. Dem Entwurf des Betriebsführungsvertrages mit der KNE AöR wird zugestimmt. |
TOP 6: Kommunale Wärmeplanung
Sach- und Rechtslage:
1. Ausgangslage und Zielsetzung
Die Kommunale Wärmeplanung der Verbandsgemeinde Prüm wurde auf Grundlage des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) des Bundes, das zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, erstellt. Das WPG verpflichtet die Kommunen zur Entwicklung strategischer Konzepte für eine klimaneutrale Wärmeversorgung. Für Städte mit unter 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist die Fertigstellung und der politische Beschluss des Wärmeplans bis spätestens 30. Juni 2028 vorgeschrieben.
Für die Erstaufstellung erhielt die VG eine Förderung über die Nationale Klimaschutzinitiative in Höhe von ca. 133.000,00 €. Ziel der Kommunalen Wärmeplanung ist die schrittweise Transformation der Wärmeversorgung in Richtung Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045. Grundlage hierfür ist die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien sowie unvermeidbarer Abwärme.
Die Erstellung der Planung erfolgte in enger Zusammenarbeit mit dem beauftragten Institut für angewandtes Stoffstrommanagement vom Umwelt-Campus Birkenfeld.
2. Zentrale Ergebnisse
Im Rahmen der Bestandsanalyse wurde festgestellt, dass die Wärmeversorgung in der Verbandsgemeinde derzeit stark durch fossile Energieträger geprägt ist. Rund 92 Prozent der Gebäude werden mit fossilen Energieträgern beheizt, davon rund 70% mit Erdgas.
Der gesamte wärmebezogene Endenergiebedarf beträgt etwa 508.900 MWh pro Jahr. Hiervon entfallen 64% auf die Verbrauchergruppe GHD und Industrie. Die Wärmebereitstellung verursacht jährlich etwa 123.000 Tonnen CO₂-Äquivalente, wobei der überwiegende Teil auf den Einsatz von Erdgas und Heizöl zurückzuführen ist.
Die Potenzialanalyse verdeutlicht erhebliche Möglichkeiten zur Reduktion des Energiebedarfs und zur Nutzung erneuerbarer Wärmequellen. Ohne die Berücksichtigung der Großverbraucher im Industriesektor besteht das Potenzial einer vollständigen Deckung der Wärmeversorgung durch Erneuerbare Energien. Hinzu kommen Einsparungen durch Effizienzmaßnahmen im Wärmesektor bzw. Möglichkeiten der Wärmebedarfsdeckung durch Sektorenkopplung.
Auf Basis dieser Analysen wurde ein Zielszenario entwickelt, das einen Transformationspfad bis zur Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 beschreibt. Dieses Szenario sieht einerseits eine kontinuierliche Reduzierung des Energiebedarfs durch Effizienzmaßnahmen sowie einen zunehmenden Einsatz erneuerbarer Energien vor. Eine jährliche Sanierungsrate von einem Prozent führt zu einer Senkung des jährlichen Wärmebedarfs um insgesamt ca. 6 % von rund 480.000 MWh auf 450.000 MWh. Andererseits erfolgt ein kontinuierlicher Austausch bestehender fossiler Heizanlagen durch Systeme, die eine Wärmebereitstellung durch erneuerbare Energieträger ermöglichen. Das ist bei Privathaushalten zu großen Teilen der Einsatz von Wärmepumpen. Das Szenario wird regelmäßig überprüft und spätestens alle fünf Jahre fortgeschrieben.
Im Rahmen der räumlichen Konkretisierung wurden drei potenzielle Fokusgebiete identifiziert, nämlich Pronsfeld, Auw und das Neubaugebiet Hasenberg in Prüm.
Für das Fokusgebiet Pronsfeld wurde im Ortszentrum ein Gebiet identifiziert, für das die Errichtung ein Wärmenetzes auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgsversprechend erscheint. In der Ortsgemeinde Auw wurde durch den Fachaustausch bestätigt, dass der gegenwärtige Betreiber des Wärmenetzes perspektivisch auch den gesamten Ort mit Wärme versorgen könnte. Im Neubaugebiet Hasenberg hat es sich bestätigt, dass insbesondere aufgrund der vorgesehenen Baudichte eine Versorgung der Wohngebäude über ein konventionelles Wärmenetz nicht wirtschaftlich sein wird; jedoch sollte die alternative Wärmeversorgung der Gebäude über ein sog. „kaltes“ Nahwärmenetz geprüft werden. Für alle drei Gebiete wurden entsprechende Empfehlungen für die nächsten Arbeitsschritte durch das IfaS vorgelegt.
3. Rechtswirkung
Mit diesem Beschluss wird die Erstaufstellung der Kommunalen Wärmeplanung für VG Prüm abgeschlossen. Die KWP stellt eine strategische Fachplanung im Sinne des WPG dar und begründet keine unmittelbare Rechtswirkung für Dritte. Als Planungsinstrument dient die KWP der systematischen Orientierung, der Entwicklung von Handlungsempfehlungen sowie der Vorbereitung nachfolgender, gesondert zu treffenden Entscheidungen. Darüber hinaus stellt die Umsetzungsstrategie einen Fahrplan für die nächsten Jahre dar. Die darin ausgearbeiteten Maßnahmen haben das Ziel, die Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 ausschließlich über erneuerbare Energien oder aus unvermeidbarer Abwärme erzeugter Wärme sicherzustellen.
Das Konzept der Wärmeplanung wurde in einer gemeinsamen Sitzung des Bau- und Planungsausschusses und des Klimabeirates am 27.05.2026 vorgestellt. Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat das Konzept zur Wärmeplanung anzuerkennen.
Beschluss:
TOP 7: Touristische Entwicklung am Schwarzen Mann
Sach- und Rechtslage:
Mountainbike- Downhill-Trails Schwarzer Mann:
Die ersten Ergebnisse der natur- und artenschutzfachlichen Untersuchungen zur Errichtung eines Trailparks am Schwarzen Mann liegen vor. Die Ergebnisse wurden der unteren Naturschutzbehörde vorgestellt. Im Ergebnis zeigt sich, dass eine Umsetzung des Projekts in der angedachten Form nicht genehmigungsfähig ist.
Inwieweit alternative Lösungen und Trassenführungen im Bereich des Ski- und Rodelhangs möglich sind, kann erst nach der Durchführung weiterer Untersuchungen abgeschätzt werden.
Frau Högner vom beauftragten Büro Högner Landschaftsarchitektur stellte die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen und die damit einhergehenden Auswirkungen auf die Planung vor. Ebenfalls wurde erläutert, welche weiteren Untersuchungen von den Genehmigungsbehörden gefordert werden, um überhaupt eine Aussage zur Genehmigungsfähigkeit erhalten zu können.
Die Thematik wurde in einer gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Ältestenrats erörtert. Dort sprach man sich nach Abwägung der bereits vorliegenden Ergebnisse gegen eine weitere Fortführung der Planungen aus.
Aussichtsturm ehem. Radarstation – Sachstandsmitteilung
Hierzu hat der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 25.03.2026 beschlossen, eine statische Vorbemessung und eine überschlägliche Berechnung des Turmes durch einen Statiker durchführen zu lassen.
Darauf aufbauend soll die Machbarkeit (Aufzug, Treppen, etc.) untersucht werden, um dann genauere Eckdaten dahingehend zu bekommen, ob und wie das Vorhaben umgesetzt werden könnte.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat nimmt den aktuellen Sachstand bezüglich der naturschutzrechtlichen Untersuchungen zur Kenntnis und beschloss, keine weiteren Untersuchungen in Auftrag zu geben, da die erwartbaren Ergebnisse nicht zu der gewünschten Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde führen.
Der Rat spricht sich aber alternativ zu weiteren Gesprächen mit Genehmigungsbehörden und politisch Verantwortlichen aus, um das Ziel eines Downhill-Mountainbike-Parks am Schwarzen Mann zu erreichen.
TOP 8: Rahmenvereinbarung zur Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes für Grundschulkinder an den Grund- und Förderschulen im Eifelkreis Bitburg-Prüm
Sach- und Rechtslage:
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG) erhalten Grundschulkinder schrittweise einen Anspruch auf ganztägige Förderung.
Dieser Rechtsanspruch wird ab dem Schuljahr 2026/2027 zunächst für alle Kinder der ersten Klassenstufe eingeführt und dann jährlich um eine weitere Klassenstufe erweitert. Ab dem Schuljahr 2029/2030 besteht damit für alle Kinder der Klassenstufen eins bis vier ein Anspruch auf Betreuung im Umfang von acht Stunden an fünf Werktagen pro Woche.
Der Rechtsanspruch richtet sich gegen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, mithin gegen den Eifelkreis Bitburg-Prüm, der für die Planung und Organisation verantwortlich ist.
Die Schulträger der Grundschulen (Verbandsgemeinden, Stadt Bitburg) sind Kooperationspartner des Eifelkreises als Jugendhilfeträger und haben gemeinsam eine Rahmenvereinbarung zur Umsetzung des GaFöG für die Grundschulkinder im Eifelkreis erarbeitet.
Beschluss:
Nach Beratung stimmt der Verbandsgemeinderat der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss zu, den Bürgermeister zur Umsetzung und Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) für die Grundschulkinder im Eifelkreis Bitburg-Prüm zu ermächtigen.
TOP 9: Neufassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Betreuungsangebot in den Grundschulen der Verbandsgemeinde Prüm vom 12.06.2018, zuletzt geändert am 21.03.2022
Sach- und Rechtslage:
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG) erhalten Grundschulkinder schrittweise einen Anspruch auf ganztägige Förderung.
Zur Erfüllung des Rechtsanspruchs tragen auch schulische Angebote bei, hierzu zählt sowohl der reguläre Unterricht, das Angebot der Ganztagsschulen als auch die betreuenden Grundschulen, auch wenn es sich bei den betreuenden Schulen nicht um schulische Bildungsangebote im engeren Sinne handelt.
Die Verbandsgemeinde Prüm betreibt in Pronsfeld, Prüm, Schönecken und Wallersheim betreuende Grundschulen außerhalb der Ferien, in Bleialf eine Ganztagsschule in Angebotsform. Ganztagsschulen in Angebotsform werden von montags bis donnerstags angeboten, nicht aber freitags. Daher müssen wir in der Grundschule Bleialf ergänzend für den Freitagnachmittag eine Betreuung (als Betreuende Grundschule) anbieten.
Für die Teilnahme der Schüler/innen am Angebot der betreuenden Grundschule sind Benutzungsgebühren zu entrichten (Gebühren für die Betreuung sowie für das Mittagessen).
Die derzeit geltenden Benutzungsgebühren der Eltern basieren auf einer Kalkulation aus dem Jahre 2018. Seitdem haben sich die Rahmenbedingungen bezüglich des Umfangs, der Qualität, und der Kosten wesentlich verändert.
Insbesondere sind die Personalkosten in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Die gestiegenen Anforderungen an Qualität und den Betreuungsschlüssel führen ebenfalls zu Kostensteigerungen. Tatsächlich können Betreuungsgruppen in der Regel nur mit 20 Kindern zuverlässig geführt werden. Dies ist insbesondere darauf zurück zu führen, dass die eingesetzten Betreuungskräfte überwiegend keine pädagogischen Fachkräfte sind und hierdurch kleinere Gruppen für eine sichere Betreuung erforderlich sind. Der nunmehr eingeführte Rechtsanspruch führt ebenfalls zu Kostensteigerungen, weil die Betreuung weitgehendst garantiert werden muss.
Das finanzielle Defizit der Verbandsgemeinde Prüm als Schulträger kann nur durch Anpassung der Gebühren ausgeglichen werden.
Im Jahre 2025 betrugen die Personalkosten für die betreuenden Grundschulen insgesamt rd. 310.000 €. Den Ausgaben standen rd. 165.000 € Einnahmen gegenüber, mithin ein Defizit von rd. 145.000 €.
Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung sowie der Sicherstellung einer weiterhin hochwertigen Betreuung sind daher die Gebühren deutlich nach oben anzupassen. Die Verwaltung schlägt folgende Festsetzung/ Erhöhung der Gebühren vor:
Die ursprüngliche, von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung der Monatsgebühren, sah eine Anpassung in Tarif 1 auf 100,00 € und in Tarif 2 auf 40,00 € vor.
Damit liegen die Gebühren weiterhin deutlich unter dem Niveau vergleichbarer Betreuungsangebote, der Stundenpreis beträgt durchschnittlich ca. 1 €/Stunde.
Durch die vorgeschlagene Erhöhung der Gebühren kann das Defizit auf ca. 85.000 € reduziert werden. In unserer Kalkulation wurde die Einführung einer gesetzlich geforderten Sozialkomponente berücksichtigt.
Die Eltern zahlen aktuell für ein Mittagessen 3 €. Dies führte (auch hier wurden die Gebühren seit 2018 nicht angepasst) zu einer Unterdeckung von rd. 153.000 € im Jahre 2025. Die Verwaltung schlägt eine Anpassung auf 5 € pro Mittagessen vor. Diese Anpassung reduziert das Defizit auf rd. 97.000 €.
Beschluss:
Nach Beratung stimmt der Verbandsgemeinderat der Empfehlung des HFA zur Neufassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Betreuungsangebot in Grundschulen der Verbandsgemeinde Prüm zu und ermächtigt den Bürgermeister zur Umsetzung und Unterzeichnung.
TOP 10: Neufassung der Betreuungsordnung für das Betreuungsangebot in Grundschulen der Verbandsgemeinde Prüm
Sach- und Rechtslage:
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG) erhalten Grundschulkinder schrittweise einen Anspruch auf ganztägige Förderung.
Auf Grund des neuen Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung ist eine Neufassung der Betreuungsordnung insgesamt, aber auch wegen der Einrichtung einer Betreuung in der Grundschule Bleialf am Freitagnachmittag erforderlich.
Beschluss:
Nach Beratung stimmt der Verbandsgemeinderat der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss zur Neufassung der Betreuungsordnung für das Betreuungsangebot in Grundschulen der Verbandsgemeinde Prüm zu und ermächtigt den Bürgermeister zur Umsetzung und Unterzeichnung.
TOP 11: Beschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges MZF-3 für die Freiwillige Feuerwehr Prüm
Beschluss:
Die Sach- und Rechtslage beinhaltet vertrauliche Aspekte der Angebote i. S. des § 5 der Vergabeordnung (VgV) sowie Aussagen zur fachlichen und persönlichen Leistungsfähigkeit.
Insoweit wird auf die vergaberelevanten Erläuterungen der nichtöffentlichen Sitzung verwiesen.
Nach Beratung beschloss der Verbandsgemeinderat Prüm, den Auftrag über die Lieferung eines Mehrzweckfahrzeuge MZF - 3 für die Freiwillige Feuerwehr Prüm auf Grundlage der vorliegenden Angebote wie folgt zu vergeben:
| Los 1 und Los 2 | Merbag Mitte-West GmbH, Kölner Straße 19-21, D-56626 Andernach |
|
| mit der Brutto-Angebotssumme von 445.371,09 €. |
Durch zusätzliche Kosten für Funkgeräte, Bauabnahmen und Lohnnebenkosten wird sich die Summe für das Fahrzeug auf insgesamt: Rund 450.000 € für das Fahrzeug beziffern.
Im nichtöffentlichen Teil wurde über Personal- und Finanzangelegenheiten beraten.