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Prümer Rundschau
Ausgabe 27/2026
Aus den Gemeinden
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Ortsgemeinde Watzerath

Liebe Einwohner der Ortsgemeinde Watzerath,

um die Sicherheit auf unseren Straßen und Gehwegen zu gewährleisten, erinnert die Ortsgemeinde alle Grundstückseigentümer an die gesetzlich geregelte Verkehrssicherungspflicht und bittet darum, überhängende, in den Verkehrsraum ragende Äste und Zweige so zurückzuschneiden, dass die Sicht und damit die Verkehrssicherheit der Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt wird.

Achten Sie bitte insbesondere darauf, dass in Kurven- und Kreuzungsbereichen die Sicht aller Verkehrsteilnehmer gewährleistet bleibt.

Da es sich hierbei um Maßnahmen zur Abwendung von akuten Gefahren im Straßenverkehr handelt, die von der Regelung des Heckenschnitts während der gesetzlichen Schonzeit ausgenommen sind, bitte ich Sie im Namen der Ortsgemeinde freundlich darum, ihre Grundstücke zu prüfen und notwendige Rückschnitte umgehend durchzuführen.

Vielen Dank für Ihren Beitrag zu einem verkehrssicheren Watzerath!

Pietro Di Stefano, Ortsbürgermeister