Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
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| gegenüber | verändert | nunmehr |
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| bisher | um | festgesetzt auf |
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| € | € | € |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 2.203.530 | 36.500 | 2.240.030 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 2.218.470 | 0 | 2.218.470 |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) | -14.940 | 36.500 | 21.560 |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 41.460 | 36.500 | 77.960 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 20.800 | 0 | 20.800 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 20.800 | 0 | 20.800 |
| der Saldo aus Investitionstätigkeit | 0 | 0 | 0 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen | -41.460 | -36.500 | -77.960 |
| aus Finanzierungstätigkeit | |||
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden rückwirkend zum 01.01.2026, wie folgt,
festgesetzt:
von bisher auf
| Grundsteuer A | 260 v. H. | 345 v. H. |
| Grundsteuer B | 350 v. H. | 465 v. H. |
Die Steuersätze für den Bereich der Gewerbesteuern und der Hundesteuern werden nicht verändert.
Die §§ 2 und 3 sowie 5 werden nicht verändert.
Der Stand des Eigenkapitals betrug zum 31.12.2024 5.135.523 €
voraussichtlicher Stand zum 31.12.2025 5.151.563 €
voraussichtlicher Stand zum 31.12.2026 5.173.123 €
Hinweis:
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Kenntnisnahme der Aufsichtsbehörde nach § 97 GemO ist erfolgt.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
vom 06.07. bis 14.07.2026
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54, Zimmer 211 öffentlich aus.