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Prümer Rundschau
Ausgabe 27/2026
Aus den Gemeinden
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Pronsfeld für das Jahr 2026 vom 29.06.2026

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

 

gegenüber

verändert

nunmehr

 

bisher

um

festgesetzt auf

 

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

2.203.530

36.500

2.240.030

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

2.218.470

0

2.218.470

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-)

-14.940

36.500

21.560

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

41.460

36.500

77.960

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

20.800

0

20.800

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

20.800

0

20.800

der Saldo aus Investitionstätigkeit

0

0

0

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

-41.460

-36.500

-77.960

aus Finanzierungstätigkeit

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden rückwirkend zum 01.01.2026, wie folgt,

festgesetzt:

von bisher auf

Grundsteuer A

260 v. H.

345 v. H.

Grundsteuer B

350 v. H.

465 v. H.

Die Steuersätze für den Bereich der Gewerbesteuern und der Hundesteuern werden nicht verändert.

Die §§ 2 und 3 sowie 5 werden nicht verändert.

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals betrug zum 31.12.2024 5.135.523 €

voraussichtlicher Stand zum 31.12.2025 5.151.563 €

voraussichtlicher Stand zum 31.12.2026 5.173.123 €

Ortsgemeinde Pronsfeld, den 29.06.2026
gez. Harald Urfels
(Ortsbürgermeister)

Hinweis:

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Kenntnisnahme der Aufsichtsbehörde nach § 97 GemO ist erfolgt.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

vom 06.07. bis 14.07.2026

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54, Zimmer 211 öffentlich aus.