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Prümer Rundschau
Ausgabe 28/2023
Verbandsgemeinde Prüm
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Bekanntmachung

Die von den Gemeindevertretungen und der Stadt Prüm beschlossene Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 liegt in der Zeit vom 17. Juli bis einschließlich 23. Juli 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm während der Öffnungszeiten in Zimmer 105 öffentlich aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 Gerichtsverfassungsgesetz innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in der Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht aufgenommen werden durften.

Prüm, den 06.07.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Prüm
-örtliche Ordnungsbehörde-