Die Ortsgemeinde Pittenbach beabsichtigt im Zuge der 4. Erweiterung des Bebauungsplanes „In Kolersiedert“ die Aufhebung der Wege Gemarkung Pittenbach, Flur 53, Flurstück Nr. 34/3, Nr. 49 tlw. (auf einer Länge von ca. 100 Metern) und Nr. 89 tlw. (auf einer Länge von ca. 132 Metern), da sie ein gemeinschaftliches Interesse an der Aufrechterhaltung der Wege nicht mehr erkennt und die Erschließung forstwirtschaftlicher Grundstücke durch die bereits erfolgte Herstellung neuer Wirtschaftswege anderweitig sichergestellt worden ist.
Zur Feststellung, ob noch Interesse an der Aufrechterhaltung der Wege besteht, können Stellungnahmen bis zum 02.08.2024 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54, Zimmer 312, 54595 Prüm vorgebracht werden. Ein Plan, aus dem die aufzuhebenden Wege als auch die bereits neu hergestellten Wege ersichtlich sind, liegt dort während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus.