Der Stadtrat Prüm hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 17.06.2025 die Neuaufnahme der Straße „An der Markthalle, Karolingerplatz und Wolfsschlucht“ beschlossen.
Den Grundstücken/Hauseigentümern, sowie evtl. Mietern werden folgende Hausnummern neu zugeordnet:
An der Markthalle:
1, Markthalle
2, Wohnmobilstellplatz
Karolingerplatz
Wolfsschlucht:
1, Rezeptionsgebäude
Nach § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch müssen die Hausnummern an den Häusern angebracht werden. Wir bitten die Hauseigentümer, die neuen Hausnummern entsprechend anzubringen.
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, Zimmer 102, 54595 Prüm, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Bei schriftlicher Erklärung ist die Frist nur gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf dieser Frist bei dieser Behörde eingeht.