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Prümer Rundschau
Ausgabe 28/2025
Aus den Gemeinden
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Stadt Prüm

Verfügung über die Neubenennung und Neunummerierung von Straßen

Der Stadtrat Prüm hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 17.06.2025 die Neuaufnahme der Straße An der Markthalle, Karolingerplatz und Wolfsschlucht beschlossen.

Den Grundstücken/Hauseigentümern, sowie evtl. Mietern werden folgende Hausnummern neu zugeordnet:

An der Markthalle:

1, Markthalle

2, Wohnmobilstellplatz

Karolingerplatz

Wolfsschlucht:

1, Rezeptionsgebäude

Nach § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch müssen die Hausnummern an den Häusern angebracht werden. Wir bitten die Hauseigentümer, die neuen Hausnummern entsprechend anzubringen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, Zimmer 102, 54595 Prüm, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Bei schriftlicher Erklärung ist die Frist nur gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf dieser Frist bei dieser Behörde eingeht.

Verbandsgemeindeverwaltung Prüm
- Bürgerdienste -
Prüm, 01.07.2025