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Prümer Rundschau
Ausgabe 28/2025
Aus den Gemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung

über die Veröffentlichung der Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes „Zur Hardt“ der Ortsgemeinde Weinsheim im Internet gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ortsgemeinderat Weinsheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.12.2022 den Aufstellungs­beschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplanes „Zur Hardt“ gefasst. Dieser Beschluss wurde am 17.12.2022 öffentlich bekanntgemacht.

Lage und Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Ortskern an der Gemeindestraße „Zur Hardt“ und erfasst die Grundstücke Gemarkung Weinsheim, Flur 8, Nr. 2/2 und Nr. 3.

Die Lage des Plangebiets und der Geltungsbereich sind aus den nachfolgenden, unmaßstäblichen Kartenunterlagen ersichtlich.

Anlass, Ziel und Zweck der Planung:

Ziel der Planung ist die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von ca. 20 barrierefreien Wohnungen durch einen Investor.

Hinweis:

Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung).

Im beschleunigten Verfahren wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen, § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Beteiligung der Öffentlichkeit:

Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB erfolgte in Form einer öffentlichen Auslegung der Planentwurfsunterlagen in der Zeit vom 17.12.2022 bis einschließlich 02.01.2023.

Der vom Ortsgemeinderat Weinsheim in öffentlicher Sitzung am 07.05.2025 gebilligte und zur Ver­öffent­lichung im Internet bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes „zur Hardt“ und der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung sind in der Zeit vom

14.07.2025 bis einschließlich 15.08.2025

im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Prüm

unter www.pruem.de/bauleitplanung einsehbar. Gleichzeitig wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz

unter https://www.geoportal.rlp.de eingestellt.

Folgende Unterlagen sind spätestens im o. g. Zeitraum im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Prüm sowie in das zentrale Internetportal des Landes RLP eingestellt:

1.

Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung

2.

Datenschutzhinweise zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren (Informationspflicht nach Art. 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung)

3.

Plankarte mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen

4.

Textfestsetzungen

5.

Begründung

6.

Artenschutzrechtliche Beurteilung

7.

Biotoptypenplan

8.

Entwässerungskonzept

9.

Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Ortsgemeinderates Weinsheim vom 07.05.2025

Zusätzlich zur Veröffentlichung der Entwurfsunterlagen im Internet können die Entwurfsunterlagen (siehe oben) in Papierform im o. g. Zeitraum im Foyer (Eingangsbereich, EG) der Verbands­gemein­de­­verwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, während der Dienststunden (montags bis frei­tags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, montags bis mittwochs von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie donners­tags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Darüber hinaus besteht die Mög­lichkeit Termine zur Einsichtnahme auch außerhalb der o. g. Zeiten

unter der E-Mail bauleitplanung@vg-pruem.de zu vereinbaren.

Stellungnahmen zur Planung können während der Dauer der o. g. Veröffentlichungsfrist von jeder­mann abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch per E-Mail an

bauleitplanung@vg-pruem.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen zur Planung auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, Zimmer 311 abgegeben werden.

Wir weisen darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Zur Hardt“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und der Landesdatenschutzverordnung Rheinland-Pfalz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Weinsheim, den 23.06.2025
gez.
Klaus Keil, Ortsbürgermeister