Ab dem 14. Juli 2025 ist vorgesehen, die Inhalte der Hauskläranlagen und Sammelgruben für häusliches Abwasser in der Gemeinde Auw bei Prüm mit Ortsteilen gemäß den gesetzlichen und satzungsrechtlichen Vorgaben mobil zu entsorgen.
Es werden alle bebauten Grundstücke, wo eine private Abwasseranlage in Form einer Kleinkläranlage oder Abwassersammelgrube für häusliches Schmutzwasser betrieben wird, angefahren, um die Entleerung durchzuführen. Die Grundstückseigentümer, bzw. die Betreiber der Abwasseranlagen haben zum Abfuhrtermin die Anlagen freizulegen und die Zufahrt zu gewährleisten. Die Verpflichtung hierzu ergibt sich aus der Allgemeinen Entwässerungssatzung der Verbandsgemeinde Prüm. Sollte die Entleerung deshalb nicht möglich sein, weil die Anlage trotz öffentlichem Aufruf nicht freigelegt ist, so wird eine Mehrfahrt dem Grundstückseigentümer zusätzlich berechnet.
Die Grundstücke, die noch in diesem Jahr an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, werden erst dann angefahren, wenn der Kanalanschluss erfolgt ist und die Grundstückseigentümer die letztmalige mobile Entsorgung beantragen.
Die Abfuhr des Fäkalschlammes aus Kleinkläranlagen und die des Abwassers aus Sammelgruben erfolgt mindestens einmal jährlich. Darüber hinausgehende oder dringend notwendige Entleerungen haben die Grundstückseigentümer oder Anlagenbetreiber rechtzeitig bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Verbandsgemeindewerk, Telefon: 06551 – 943 411
oder per E-mail: frank.eichstaedt@vg-pruem.de sowie 06551 – 943 410
oder per E-mail: juergen.frauenkron@vg-pruem.de zu beantragen. Die Entleerung der Abwassersammelgruben soll spätestens dann beantragt werden, wenn die Abwassergrube bis auf 50 cm unter Zulauf gefüllt ist. Der Antrag kann schriftlich oder mündlich (telefonisch) gestellt werden.
Die mobile Abwasserentsorgung wird in der Verbandsgemeinde Prüm von der Firma Entsorgungsbetrieb Lothar Messerich, 54608 Sellerich, Am Kirchberg 1, ausgeführt.
Außerhalb der Dienstzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung kann notfallmäßig die Grubenentleerung unter nachfolgenden Telefonnummern beantragt werden: 06551-9609050 oder 0171-232 7526. Für diese Sonderfahrten können erhöhte Kosten anfallen!
Wir bitten um Beachtung.