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Prümer Rundschau
Ausgabe 29/2024
Verbandsgemeinde Prüm
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Öffentliche Bekanntmachung

Lage des Plangebiets (rot umrandet)

Geltungsbereich (- - -) Auszug Plankarte

über die Veröffentlichung der Entwurfsunterlagen der 20. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandgemeinde Prüm im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „PV-Freiflächenanlage Neuendorf“

Der Verbandsgemeinderat Prüm hat in öffentlicher Sitzung am 11.12.2023 die 20. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm im Bereich der Ortsgemeinde Neuendorf zur Darstellung einer Sonderbaufläche (Photovoltaik) im 2-stufigen Regelverfahren beschlossen.

Der Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in Form einer öffentlichen Auslegung der Planvorentwurfsunterlagen in der Zeit vom 30.10.2023 bis einschließlich 20.11.2023. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB bzw. § 2 Abs. 2 BauGB per E-Mail vom 26.10.2023 über die Planung unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 20.11.2023 aufgefordert gewesen. Der Verbandsgemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 11.12.2023 über die eingegangenen Anregungen und Bedenken aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren beraten und abgewogen, die Planentwurfsunterlagen gebilligt und die Durchführung der weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Lage und Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt innerhalb der Gemarkung Neuendorf, etwa 600 m nördlich der Ortslage Neuendorf und circa 610 m nördlich der Bundesstraße 51. Das Plangebiet wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Es wird im Norden und Süden von zwei Wirtschaftswegen abgegrenzt. Vor dem nördlichen Wirtschaftsweg befindet sich ein Gebäude und dahinter eine Waldfläche, welche beide nicht durch die Planung beansprucht werden. Im Osten, Süden und Westen schließen sich, teilweise hinter den genannten Wirtschaftswegen, landwirtschaftliche Flächen an.

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 12,6 ha, von der ca. 10 ha umzäunt werden soll und liegt in der Flur 6 vollständig auf den Flurstück Nrn. 30 und 31 und teilweise auf der Flurstücksnummer 29.

Der Geltungsbereich grenzt an folgende Flurstücke an (jeweils in der Gemarkung Neuendorf):

Norden: Flurstücknummer 26, Flur 2, Flurstücknummer 29, Flur 6

Osten: Flurstücknummer 32, Flur 6

Süden: Flurstücknummern 29, 51 und 52, Flur 6

Westen: Flurstücknummern 29 und 49, Flur 6

Die Lage des Plangebiets und der Geltungsbereich sind aus den nachfolgenden, unmaßstäblichen Kartenunterlagen ersichtlich.

Nachrichtlich wird darauf hingewiesen, dass auf dem Grundstück Gemarkung Neuendorf, Flur 6, Flurstück 35 eine vorgezogene Ausgleichsmaßnahme für die Feldlerche (CEF-Maßnahme) für drei Feldlerchenbrutpaare vorgezogen umzusetzen ist.

Details ergeben sich aus dem Umweltbericht und der dazugehörigen Karte aus.

Die Lage der externen CEF-Maßnahme ist aus der nachfolgenden, unmaßstäblichen Übersichtskarte ersichtlich.

Anlass, Ziel und Zweck der Planung:

Ziel der Planung ist es, die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer fest aufgeständerten Photovoltaik-Freiflächenanlage zu schaffen.

Im aktuell gültigen Flächennutzungsplan sind die Flächen als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt.

Details der Planung ergeben sich aus den Planentwurfsunterlagen.

Voraussetzung für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzfläche ist die Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm mit der Darstellung einer Sonderbaufläche (Photovoltaik) gem. § 1 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) (Zuständigkeit des Verbandsgemeinderates) und die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Ausweisung eines Sondergebietes (Photovoltaik) gem. § 11 Abs. 2 BauNVO (Zuständigkeit des Ortsgemeinderates Neuendorf).

Die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren, also gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „PV-Freiflächenanlage Neuendorf“.

Beteiligung der Öffentlichkeit:

Der vom Verbandsgemeinderat Prüm in öffentlicher Sitzung am 11.12.2023 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandgemeinde Prüm im Bereich der Ortsgemeinde Neuendorf sowie die wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus den bereits erfolgten frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB (siehe Beschlussauszug vom 11.12.2023 und Auflistung weiter unten) und der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung sind in der Zeit vom

22.07.2024 bis einschließlich 22.08.2024

im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Prüm

unter https://www.pruem.de/bauleitpalnung einsehbar. Gleichzeitig wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz

unter https://www.geoportal.rlp.de eingestellt.

Folgende Unterlagen sind spätestens im o. g. Zeitraum im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Prüm sowie in das zentrale Internetportal des Landes RLP eingestellt:

1.

Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung

2.

Datenschutzhinweise zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren

3.

Plankarte mit zeichnerischen Festsetzungen

4.1

Begründung

4.2

Blendgutachten (Blend- und Störwirkung von Straßennutzern)

4.3

Steuerungsrahmen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen Verbandsgemeinde Prüm

4.4

Karte zum Steuerungsrahmen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen Verbandsgemeinde Prüm

4.5

FFH-Verträglichkeitsvorprüfung

4.6

Baugrunduntersuchung

4.7

Übersicht Visualisierungspunkte

5.1

Umweltbericht mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung

5.2

Konzept für die Ausgleichsmaßnahme Feldlerche

5.3

Karte Biotoptypen-Bestand

5.4

Karte Biotoptypen-Planung

5.5

Avifaunistische Untersuchung 2022

6.

Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 11.12.2023

Zusätzlich zur Veröffentlichung der Entwurfsunterlagen im Internet können die Entwurfsunterlagen (siehe oben) in Papierform im o. g. Zeitraum im Foyer (Eingangsbereich, EG) der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, während der Dienststunden (montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, montags bis mittwochs von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Termine zur Einsichtnahme auch außerhalb der o. g. Zeiten unter der Telefonnummer 06551/943-311 oder per E-Mail unter

bauleitplanung@vg-pruem.de vereinbart werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zur Planung während der Dauer der o. g. Veröffentlichungsfrist von jedermann abgegeben werden können.

Die Stellungnahmen sollen gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 BauGB vorzugsweise elektronisch

per E-Mail an bauleitplanung@vg-pruem.de übermittelt werden.

Bei Bedarf können Stellungnahmen zur Planung auch auf anderem Weg abgegeben werden z. B. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, Zimmer 311 abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm im Bereich der Ortsgemeinde Neuendorf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und der Landesdatenschutzverordnung Rheinland-Pfalz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:

Die folgenden wesentlichen Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen werden mit dem Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm „Sonderbaufläche Photovoltaik Neuendorf“ veröffentlicht und zusätzlich ausgelegt:

Begründung zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes

Anhänge zur Begründung

Blendgutachten (Bewertung der Blendmöglichkeiten auf die Kreisstraße K 164; Schutzgut Mensch und seine Gesundheit)

Steuerungsrahmen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (grundsätzliche Standorteignung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen; u. a. Schutzgüter Fläche, Landschaft und Erholung, Mensch und seine Gesundheit, Betroffenheit von Schutzgebieten)

FFH-Verträglichkeitsvorprüfung (Untersuchung auf potenzielle Beeinträchtigungen auf das FFH-Gebiet „Schneifel“; Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Betroffenheit von Schutzgebieten)

Bodengutachten (Baugrunduntersuchungen, Versickerungsfähigkeit des Wassers; Schutzgüter Boden, Wasser)

Visualisierung (Sichtbarkeit der Anlage von ausgewählten Betrachtungspunkten; Schutzgut Landschaft und Erholung)

Umweltbericht mit einer Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Boden, Fläche, Wasser, Luft / Klima, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Landschaft und Erholung, Mensch und seine Gesundheit, Kultur- und sonstige Sachgüter, Wechselwirkungen, Betroffenheit von Schutzgebieten

Anhänge zum Umweltbericht:

Ausgleichmaßnahmen(AGM)-Fläche Feldlerche (Darstellung der der Ausgleichmaßnahme für die Feldlerche; Schutzgut Tiere)

Karte Biotoptypen-Bestand (Darstellung des Ist-Zustands der Biotoptypen; Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt)

Karte Biotoptypen-Planung (Darstellung des Plan-Zustands der Biotoptypen; Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt)

Avifaunistische Untersuchung 2022, Ergebnisbericht (Kartierung von Vögeln, Habitatpotenzialermittlung von Insekten, Amphibien, Reptilien und Säugetieren, Bewertung Artenschutzrechtliche Konflikte nach BNatSchG; Schutzgut Tiere)

Die folgenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen wurden mit dem beglaubigten Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Verbandsgemeinderates Prüm vom 11.12.2023, der die gesamten eingegangenen Stellungnahmen enthält, im Internet veröffentlicht sowie zusätzlich ausgelegt:

Stellungnahme der Direktion Landesarchäologie, Generaldirektion kulturelles Erbe vom 27.10.2023, mit dem Hinweis, dass aus ihrer Sicht keine Bedenken bestehen.

Stellungnahme des Forstamtes Prüm vom 31.10.2023, mit dem Hinweis, dass keine Bedenken bestehen, wenn Hinweise zum Waldabstand und Verschattung berücksichtigt werden und der Wald nicht in Anspruch genommen wird.

Stellungnahme der Vodafone GmbH vom 31.10.2023, mit der Information, dass sich im Planbereich keine Telekommunikationsanlagen des Unternehmens befinden.

Stellungnahme der Amprion GmbH vom 02.11.2023, mit der Information, dass sich im Planbereich keine Höchstspannungsleitungen des Unternehmens befinden.

Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord vom 02.11.2023, mit dem Hinweis, dass aus Sicht des anlagenbezogenen Immissionsschutzes keine Bedenken bestehen.

Stellungnahme des Dienstleistungszentrums, Ländlicher Raum Eifel vom 02.11.2023, mit der Forderung, die bewirtschaftenden Landwirte in den weiteren Planungsverlauf zu integrieren, um eine Existenzbedrohung auszuschließen. Zudem sind die katastrierten Wege von der Umzäunung freizuhalten.

Stellungnahme der deutschen Telekom Technik GmbH vom 07.11.2023, mit dem Hinweis, dass ihrerseits gegen die Planung keine Bedenken bestehen.

Stellungnahme des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung, Niederlassung Trier, vom 07.11.2023, mit dem Hinweis, dass sich im Bereich der aufgeführten Maßnahme keine Liegenschaften des Landes, des Bundes oder der Gaststreitkräfte befinden, welche von der Maßnahme jetzt betroffen sind oder von der Behörde zu betreuen sind.

Stellungnahme des Landesbetrieb Mobilität Gerolstein vom 02.11.2023, mit Hinweisen zur Nähe zur K 164, zur verkehrlichen Erschließung, Blendschutz und Kabelverlegung.

Stellungnahme des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz vom 13.11.2023, mit dem Hinweis, dass aus Sicht der Behörde keine Bedenken bestehen.

Stellungnahme des Regionalzentrums Trier vom 14.11.2023, mit dem Hinweis, dass im Bereich des Plangebiets Mittelspannungsnetze von der Behörde betrieben werden und Informationen über den Umgang mit diesen und eventueller Einspeisung.

Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer Trier vom 14.11.2023, mit der Bitte, eine Integration des Solarparks in die umgebende Landschaft durch eine entsprechende Eingrünung sicherzustellen.

Stellungnahme des Vermessungs- und Katasteramtes vom 14.11.2023 mit dem Hinweis, dass keine Bedenken bestehen.

Stellungnahme der Kreisverwaltung vom 15.11.2023, mit Informationen zum Bauwesen, Naturschutz- und Landschaftspflege, Raumordnung und Landesplanung, Dorferneuerung, Denkmalschutz, Wasserrecht und Brandschutz.

Stellungnahme der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm vom 15.11.2023, mit Informationen zum Schmutz- und Oberflächenwasser.

Stellungnahme der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald vom 15.11.2023 mit dem Hinweis, dass keine Einwände oder Anregungen bestehen.

Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Region Trier vom 17.11.2023 bittet um Darstellung der agrarstrukturellen Auswirkungen des Vorhabens.

Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord vom 17.11.2023, mit Informationen zu Bodenschutz/Altlasten und Starkregenvorsorge.

Stellungnahme der Generaldirektion kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie vom 20.11.2023, mit dem Hinweis, dass eine Anzeige-, Erhaltungs- und Ablieferungspflicht für archäologische Funde bzw. Befunde besteht.

Stellungnahme der Geschäftsstelle Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz e.V., vom 21.11.2023 mit dem Hinweis, dass keine Bedenken besteh.

Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 22.11.2023, mit Bedenken und Anmerkungen hinsichtlich der Standortwahl, Wirtschaftswege, Umzäunung, Jagd und agrarstruktureller Auswirkungen.

Prüm, den 12.07.2024
gez.
Aloysius Söhngen
Bürgermeister