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Prümer Rundschau
Ausgabe 29/2026
Aus den Gemeinden
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Ergebnisse aus der Sitzung des Stadtrates Prüm vom 02.06.2026

Öffentliche Sitzung

TOP 1: Genehmigung öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 21.04.2026

Einwendungen gegen die Niederschrift vom 21.04.2026 wurden nicht vorgebracht.

TOP 2: Mitteilungen des Stadtbürgermeisters

. /.

TOP 3: Einwohnerfragestunde

In der Sitzung am 10.02.2026 wurde gefragt, ob die gestohlene Skulptur des Kreuzweges am Kalvarienberg ersetzt wird bzw. wie der Sachstand diesbezüglich ist.

Hat sich bis heute schon etwas in dieser Angelegenheit getan?

TOP 4: Erweiterung des Gewerbegebietes L 11 Niederprüm

Sach- und Rechtslage:

Die Stadt Prüm beabsichtigt, das bestehende Gewerbegebiet im Stadtteil Niederprüm zu erweitern.

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 11,64 ha, die sich vollständig im Eigentum der Stadt Prüm befindet.

Die Flächen sind teilweise bereits im Flächennutzungsplan als potenzielle Gewerbeflächen dargestellt, während andere Bereiche als landwirtschaftliche Flächen (Acker, Grünland oder Sonderkulturen; einschließlich der Umwandlung von Intensiv- und Extensivgrünland) ausgewiesen sind.

Der Stadtrat hat sich zuletzt am 03.09.2024 mit der Angelegenheit befasst. Auf die entsprechende Sitzungsniederschrift wird verwiesen.

Für die Aufstellung des Bebauungsplanes sind die erforderlichen Planungsleistungen sowie gegebenenfalls Fachgutachten zu beauftragen.

Beschluss:

Der Stadtbürgermeister wird ermächtigt, die erforderlichen Planungsleistungen sowie gegebenenfalls notwendige Fachgutachten im Benehmen mit der Verwaltung zu vergeben.

TOP 5: Wiederaufbau "Haus der Jugend"

Sach- und Rechtslage:

Bis zum 30.06.2026 ist nach den Förderrichtlinien der Antrag auf Wiederaufbau zu stellen.

Im Vorfeld wurden verschiedene Varianten diskutiert, wie und in welcher Form ein Wiederaufbau, gegebenenfalls auch an anderer Stelle, erfolgen soll.

Seitens des Stadtrates wurde hierzu ein Arbeitskreis eingerichtet, der dem Stadtrat einen Umsetzungsvorschlag unterbreiten soll.

Bei der Prüfung der einzelnen Varianten ist u. a. von besonderem Interesse, inwieweit hierfür Wiederaufbaumittel erwartet werden können. Hierzu sollte ein Termin vor Ort in Prüm mit den hierfür maßgeblichen Stellen stattfinden.

Zwischenzeitlich wurde durch die ADD mitgeteilt, dass ein Ortstermin nicht möglich sei.

Die diskutierten Varianten können aus Sicht des „Wiederaufbaues“ in 3 Kategorien eingeteilt werden:

- Kategorie 1 ist der Wiederaufbau des Bestandsgebäudes:

Hierunter fallen die Varianten 1, 2, die aufgestockte Variante und die reduzierte Anbauvariante. Diese Varianten sind grundsätzlich förderfähig. Eine Aussage zur Förderhöhe kann allerdings auf Basis der Unterlagen nicht getroffen werden. Auf Grund der Schädigungen im Erdgeschoss und im 1.Obergeschoss des Bestandsgebäudes können Sanierungsmaßnahmen nur in diesen beiden Geschossen gefördert werden. Die Kosten für die Verlegung der im Erdgeschoß befindlichen Räume wie dem Heizungsraum und dem Werkraum können in anderweitige, hochwassersichere Gebäudebereiche anerkannt werden. Im Rahmen der Schadensbeseitigung können auch angemessene bauliche Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Hochwasserschäden gefördert werden.

Bei der Begutachtung der Varianten ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten.

- Kategorie 2 - Ersatzneubau an anderer Stelle:

Unter diese Kategorie fällt die Variante 5, der Ersatzneubau am Kurpark. Der Ersatzneubau einer hochwassergefährdeten Immobilie an einem geeigneten Standort ist dem Grunde nach möglich. Bei dem Grundstück am Kurpark handelt es sich nach den Angaben auf Seite 8 der o.a. Unterlage um ein starkregengefährdetes Grundstück. Somit ist nach diesseitiger Auffassung das Grundstück nicht geeignet.

- Kategorie 3 ist die zusätzlich genannte Variante mit der Unterbringung der Jugendhausnutzung im Haus des Gastes und dem Ersatzneubau der Außenanlagennutzung am Kurparkgelände.

Die Aufspaltung einer Infrastruktur auf 2 Standorte ist grundsätzlich nicht förderfähig. In diesem Fall könnte - als absoluter Ausnahmefall - diese Maßnahme teilweise gefördert werden, wenn man von einer Aufgliederung der Flächen ausgeht. Die Jugendhausnutzung im Haus des Gastes könnte unter Berücksichtigung der baulichen und baurechtlichen Erfordernisse gefördert werden. Ebenso könnte die Spielfläche, die bisher vor dem bestehenden HdJ vor der Flut vorhanden war, am Kurpark neu erstellt werden. Die geplanten Toiletten und die Überdachung der Spielfläche wären aus dem Wiederaufbaufond allerdings nicht förderfähig.

Für die energetische Sanierung des Bestandsgebäudes können komplementär Bundesförderungen in Anspruch genommen werden sofern die Gesamtsumme der Fördermittel sowie Mittel Dritter die Gesamtausgaben des Vorhabens nicht übersteigen.

Der Arbeitskreis empfiehlt den Wiederaufbau des Bestandsgebäudes und hier die reduzierte Variante (Variante Nr. 4) umzusetzen. Bei den weiteren Planungen sollen Möglichkeiten zur Kostenreduzierung geprüft werden.

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt

-

den Wiederaufbau des Bestandsgebäudes und hier die reduzierte Variante (Variante Nr. 4) umzusetzen. Bei den weiteren Planungen sollen Möglichkeiten zur Kostenreduzierung geprüft werden.

-

die Verwaltung mit der Beantragung der stufenweisen Aufbauhilfe zu beauftragen

-

weitere Planungsschritte an das Büro Dimmer zu vergeben.

Beschluss:

Zuerst wurde über eine Änderung des Beschlussvorschlages abgestimmt.

Das Wort umsetzen soll durch einreichen ersetzt werden.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Der Stadtrat beschließt, in enger Zusammenarbeit zwischen dem Planungsbüro und dem Arbeitskreis, den Wiederaufbau des Bestandsgebäudes und hier die reduzierte Variante (Variante Nr. 4) umzusetzen. Bei den weiteren Planungen sollen Möglichkeiten zur Kostenreduzierung geprüft werden. Die Arbeitsgruppe soll eng mit dem Architekturbüro sowie der Verwaltung zusammenarbeiten und dem Rat regelmäßig Bericht über den Fortschritt erstatten.

Die Verwaltung mit der Beantragung der stufenweisen Aufbauhilfe zu beauftragen und weitere Planungsschritte an das Büro Dimmer zu vergeben.

TOP 6: 1. Änderung der Satzung der Stadt Prüm über die Klarstellung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Stadtteils Weinsfeld vom 25.03.2025

Sach- und Rechtslage:

Der Stadtrat Prüm beabsichtigt die 1. Änderung der Satzung der Stadt Prüm über die Klarstellung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Stadtteils Weinsfeld vom 25.03.2025.

Ziel der Änderung ist es, die Grenzen des im Zusammengang bebauten Stadtteils gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch klarzustellen. Mit der Satzungsänderung soll ein Grundstück einbezogen werden, für das bereits eine positive Bauvoranfrage vorliegt.

Beschluss:

Der Stadtrat Prüm beschließt den beiliegenden Entwurf der 1. Änderung der Satzung der Stadt Prüm über die Klarstellung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Stadtteils Weinsfeld vom 25.03.2025 als Satzung.

Der Stadtbürgermeister wird ermächtigt, die Satzungsänderung zu unterzeichnen und dafür Sorge zu tragen, dass die geänderte Satzung Rechtskraft erlangt.

TOP 7: Städtebauförderung - Programmausschreibung 2026

Sach- und Rechtslage:

Die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Stadtkern / Aktive Stadtzentren“ ist weitestgehend abgeschlossen. Der Abschlussbericht wurde erstellt und die Schlussabrechnung wird zurzeit von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier geprüft, sodass die letzte Auszahlung von Fördermitteln erfolgen kann. Einige private Sanierungsmaßnahmen werden noch durchgeführt und letzte Modernisierungsvereinbarungen mit der Stadt Prüm geschlossen. Deshalb ist beabsichtigt, die bestehende Sanierungssatzung zeitnah aufzuheben.

Am 07.05.2026 gab es einen gemeinsamen Termin mit Vertreter/innen der ADD, der Stadt Prüm und der Verbandsgemeindeverwaltung. Die abgeschlossenen Maßnahmen wurden noch einmal reflektiert, die positive Entwicklung der Stadt Prüm ausdrücklich gelobt und es wurde gemeinsam überlegt, wie es für die Stadt Prüm im Rahmen der Städtebauförderung weitergehen könnte. Es herrschte Einigkeit darüber, dass eine neue Bewerbung angestrebt werden sollte, um das Potenzial der Stadt Prüm weiter auszuschöpfen.

Bei einem anschließenden Rundgang durch die Stadt wurden in diesem Zusammenhang bereits erste Ideen gesammelt und besprochen sowie Bereiche mit Entwicklungs- bzw. Verbesserungsbedarf identifiziert, wie etwa die Teichstraße oder das Gebiet rund um das Haus der Jugend inklusive Kurpark/Stadtpark. Es wurde in Aussicht gestellt, dass die Ideen und Anregungen seitens der Stadt Prüm und des Stadtrats besprochen und weiterentwickelt würden.

Nichtsdestotrotz gab es auch zahlreiche positive Aspekte hervorzuheben – nicht nur in Bezug auf die unter der Gesamtmaßnahme „Stadtkern / Aktive Stadtzentren“ durchgeführten Maßnahmen – sondern zum Beispiel auch der geplante Radweg Prüm – Gerolstein oder Teile des Stadtparks. Auch wenn die Stadt Prüm bereits „gut dastehe“, sollte sich dennoch erneut für ein Förderprogramm beworben werden.

Aktuell sind im Rahmen der Städtebaulichen Erneuerung / Städtebauförderung drei Programme ausgeschrieben:

1.

Lebendige Zentren – Aktive Stadt,

2.

Sozialer Zusammenhalt – Soziale Stadt sowie

3.

Wachstum und Nachhaltige Entwicklung – Nachhaltige Stadt.

Auch wenn das Förderprogramm „Lebendige Zentren – Aktive Stadt“ für mögliche Maßnahmen der Stadt Prüm am besten geeignet ist, sind grundsätzlich auch Einzelmaßnahmen aus den anderen Programmen förderfähig.

Bevor sich die Stadt Prüm für ein Förderprogramm bewerben kann, muss zunächst eine formlose Interessenbekundung an das Ministerium des Inneren und für Sport (MdI) gerichtet und ein Projekt vorgeschlagen werden. Wenn der Vorschlag auf Zustimmung trifft, entscheidet das MdI über eine endgültige Zuordnung zu einem der drei Förderprogramme und leitet die Interessenbekundung an die ADD weiter.

Wenn eine Bewerbung in Frage kommt, müssen unter anderem ein Konzept erstellt und ein Gebiet abgegrenzt werden. 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, sein Interesse zur Aufnahme in das Förderprogramm „Lebendige Zentren – Aktive Stadt“ gegenüber dem MdI zu bekunden. Sofern eine Bewerbung in Frage kommt, soll eine Bewerbung erstellt und eingereicht werden.

Der Stadtbürgermeister wird ermächtigt, die erforderlichen Erklärungen abzugeben und eine Bewerbung für die Stadt Prüm einzureichen.

TOP 8: Modellvorhaben "Innenstadt-Impulse"

- Umsetzung Projekt Nr. 1: "Erstellung eines Innenstadtmarketingkonzepts"

Sach- und Rechtslage:

Im letzten Jahr hat sich die Stadt Prüm erfolgreich für das Modellvorhaben „Innenstadt-Impulse“ – Programmjahr 2025 – beworben. Ziel des Antrags ist es, neue Impulse für die Innenstadt zu setzen und den stationären Einzelhandel, die Gastronomie und die Beherbergungsbetriebe zu stärken. Der Bewilligungsbescheid des Ministeriums für Inneres und für Sport (MdI) vom 07.12.2026 sieht einen Zuwendungsbetrag (Höchstbetrag) i. H. v. 432.000, - Euro vor.

Der Antrag der Stadt Prüm sieht unter der Maßnahmen Nr. 1 die „Erstellung eines Innenstadtmarketingkonzepts“ vor. Besonders in den Bereichen Kundenstrommanagement, Kundenbindung, Imagebildung sowie der Hervorhebung von Eigenschaften, die bei Besuchern gefragt und beliebt sind, wünscht sich die Stadt Prüm zusätzliche Expertise.

Die Stadt Prüm ging hierbei von Kosten i. H. v. 100.000, - Euro aus. Diese teilen sich wie folgt auf:

-

ca. 90.000, - Euro

– Erstellung eines Innenstadtmarketingkonzepts

-

ca. 3.000, - Euro

– Erstellung eines Social-Media-Auftritts

-

ca. 3.000, - Euro

– Erstellung von Imagefilmen und Imageanzeigen

-

ca. 4.000, - Euro

– Pflege des Social-Media-Auftritts, Erstellung von Anzeigen; Tätigkeit soll von eigenen Mitarbeitern der Stadtverwaltung übernommen werden (Hinweis: Personal- und Sachaufwendungen der Stadt sind gem. den Fördergrund-sätzen vom 30.01.2025 nicht förderfähig).

Laut Bewilligungsbescheid ist das beantragte Projekt Nr. 1 zur Feststellung der zuwendungsfähigen Kosten im Vorfeld der Planungen, anhand geeigneter Unterlagen, mit der ADD abzustimmen. Laut Rücksprache mit der ADD sollen das Unterlagen sein, aus denen die Leistungen hervorgehen und wie sich die Kosten zusammensetzen. Deshalb erscheint es sinnvoll, verschiedene Angebote für die v. g. Leistungen einzuholen.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, verschiedene Angebote für die Erstellung eines Innenstadtmarketingkonzepts einzuholen; die Verwaltung wird hiermit beauftragt.

Der Stadtbürgermeister wird ermächtigt, die erforderlichen Erklärungen abzugeben.

TOP 9: Vergaben - Grenzlandschau 2027

Sach- und Rechtslage:

Der GLS-Arbeitskreis hat in seiner Sitzung am 26.05.2026 die Vergabe der Gewerke beraten und sich für die oben empfohlenen Anbieter entschieden.

Beschluss:

Nach Beratung folgt der Stadtrat der Empfehlung des Grenzlandschau-Arbeitskreises vom 02.06.2026 und stimmt der Vergabe der folgenden im Vorfeld ausgeschriebenen Gewerke zu.

1. Ausweiskarten:

Empfehlung: Zuschlag für die Firma vismind, Prüm

1.374,45 € inkl. MwSt.

2. Bürocontainer:

Empfehlung: Zuschlag für Backes Bau, Olzheim

3 Container für 2942,39 € inkl. MwSt.

3. Abfallentsorgung:

Empfehlung: Zuschlag für Remondis GmbH, Bitburg

648,45 € inkl. MwSt. für den Transport und die Bereitstellung, zzgl. 264,68 € inkl. MwSt. je Tonne Abfall inkl. MwSt.

4. Strom:

Empfehlung: Zuschlag für Elektro Fritz, Prüm

32.550,33 € inkl. MwSt.

5. Reinigungsdienst/Toilettenreinigung:

Empfehlung: Zuschlag für Hermes Greisler, Wittlich

5.297,10 € inkl. MwSt.

6. Versicherung:

Empfehlung: Zuschlag für Allianz Versicherung Mölter-Meyer-Leppin, Prüm

Versicherung einmalige Veranstaltung 2.723,95 € inkl. MwSt.

Ausstellungsversicherung 12.971,00 € inkl. MwSt.

7. Zelte:

Empfehlung: Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach Abschluss des Vergabeverfahrens den Auftrag unter Beachtung der vergabe- und haushaltsrechtlichen Bestimmungen an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Die Zuschlagserteilung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen auf Grundlage des geltenden Vergaberechts.

8. Heizung:

Empfehlung: Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach Abschluss des Vergabeverfahrens den Auftrag unter Beachtung der vergabe- und haushaltsrechtlichen Bestimmungen an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Die Zuschlagserteilung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen auf Grundlage des geltenden Vergaberechts.

TOP 10: Antrag der CDU-Fraktion

Offene Themen im Stadtteil Dausfeld -Sachstand, Priorisierung und weitere Umsetzung

Der Vorsitzende und die Erste Beigeordnete, Frau Kausen, informierten den Rat, über die in der Anfrage angesprochenen Themen zu noch offenen Beschlüssen, Anfragen und Anliegen zum Stadtteil Dausfeld.

TOP 11: Antrag der CDU Fraktion

Kaskade Stadtpark Prüm

Herr Dieter Uhren, Mitarbeiter der Stadt Prüm, erläuterte die Umsetzung des von der CDU-Fraktion eingereichten Antrages. Nach eingehender Beratung stimmte der Rat Antrag zu. Es soll zusätzlich ein Gesamtkonzept für den Kurpark, den zukünftigen Stadtpark, entwickelt werden, damit die Maßnahmen ein stimmiges Gesamtbild abgeben.

TOP 12: Anfragen von Ratsmitgliedern

Ratsmitglied Barbara Hiltawski:

-

Kann man, da die Wohnmobilstellplätze oft ausgebucht oder gar doppelt belegt sind, den vorhandenen Stellplatz erweitern?

Ratsmitglied Ulrich Keller:

-

Ob es möglich ist im Zuge der Bauarbeiten auf der Tafel linksseitig einen Radweg auszuweisen?

-

Ist eine Querungshilfe bei der Bushaltestellt auf der Tafel geplant?

-

Kann der Bauhof den kaputten Zaun an der Teichanlage im Kurpark reparieren und eine Durchforstung der vorhandenen Bewachsung durchführen?

-

Sind schon Projekte bezüglich des Hochwasserschutzes in der Stadt Prüm und Stadtteilen umgesetzt worden?

-

Wann wird der kaputte Poller an der Ecke Tiergartenstraße/Langemarckstraße repariert?

Ratsmitglied Mike Ehleringer:

-

Beabsichtigt man das Prümer Lamm am Kreisel Tiergartenstraße zu beleuchten?

-

Wurden die in der städtischen Zuständigkeit liegenden Arbeiten am Parkdeck durchgeführt?

Nichtöffentliche Sitzung

Im nichtöffentlichen Teil standen Vorberatungen zu den Vergaben an.