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Prümer Rundschau
Ausgabe 3/2023
Aus den Gemeinden
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Verbot von Motocrossfahrten im Wald

Nach dem Landeswaldgesetz RLP dürfen die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört werden. Auf die Walderholung sowie auf Nutzungsrechte anderer am Wald ist gegenseitige Rücksicht zu nehmen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Motorcrossfahren im Wald eine Ordnungswidrigkeit nach dem Landeswaldgesetz RLP darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass das Motocrossfahren im Wald einen Eingriff in das Eigentumsrecht der gemeindlichen wie auch der privaten Eigentümer darstellt und insoweit eine zum Schadensersatz verpflichtende Handlung darstellt.

Wir appellieren an die Betroffenen, dies künftig zu unterlassen und weisen darauf hin, dass neuerliche Verstöße zur Anzeige gebracht und mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.

gez. Peter Meyer, Ortsgemeinde Weinsheim