über die öffentliche Auslegung der Planvorentwurfsunterlagen der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm zur Darstellung einer Sonderbaufläche Photovoltaik in der Ortsgemeinde Mützenich
Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt innerhalb der Gemarkung Mützenich, etwa 440 m südwestlich der Ortslage Mützenich und circa 220 m westlich des Ortsteils Schweiler. Das Plangebiet wird derzeit landwirtschaftlich als Grünland genutzt und wird im Süden und Westen von einer Waldfläche begrenzt.
Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Mützenich und umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 14,4 ha und liegt in der Flur 7 vollständig auf den Flurstücknummern 26, 82 und 83 und teilweise auf den Flurstücknummern 33, 65 und 81.
Norden: Flurstücknummern 27, 77/1
Osten: Flurstücknummern 27, 81, 86
Süden: Flurstücknummern 33, 84, 85 und 92
Westen: Flurstücknummer 15, 65, 67, 80, 81 und 92
Die Lage des Plangebiets und der Geltungsbereich sind aus den nachfolgenden, unmaßstäblichen Kartenunterlagen ersichtlich.
Ziel und Zweck der Planung:
Ziel der Planung ist es, die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer fest aufgeständerten Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Leistung von insgesamt ca. 17 MWp zu schaffen.
Details der Planung ergeben sich aus den Planvorentwurfsunterlagen.
In der aktuell gültigen Fassung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm vom Dezember 2004 wird der Geltungsbereich als landwirtschaftliche Fläche dargestellt, wobei die landwirtschaftliche Nutzung Ackerbau, Grünland und Sonderkulturen umfasst.
Voraussetzung für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzfläche ist die Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm mit der Darstellung einer Sonderbaufläche (Photovoltaik) gem. § 1 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) (Zuständigkeit des Verbandsgemeinderates) und die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Ausweisung eines Sondergebietes (Photovoltaik) gem. § 11 Abs. 2 BauNVO (Zuständigkeit des Ortsgemeinderates Mützenich).
Die 22. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm erfolgt gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren, also gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik“ der Ortsgemeinde Mützenich.
Die Planvorentwurfsunterlagen (Planurkunde, Begründung) liegen in der Zeit vom
22.01.2024 bis einschließlich 15.02.2024
im Foyer im Erdgeschoss bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, während der Öffnungszeiten (Öffnungszeiten montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Planvorentwurfsunterlagen können in dem o. g. Zeitraum auch im Internet unter
https://www.pruem.de/verbandsgemeinde-orte/bauleitplanung-raumordnung/
eingesehen werden.
In dem o. g. Zeitraum besteht die Möglichkeit, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Während der o. g. Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, Zimmer 311, 2. OG abgegeben werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und der Landesdatenschutzverordnung Rheinland-Pfalz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.