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Prümer Rundschau
Ausgabe 3/2024
Verbandsgemeinde Prüm
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Öffentliche Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung der Planvorentwurfsunterlagen der 21. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm zur Darstellung einer Sonderbaufläche Photovoltaik in der Ortsgemeinde Sellerich

Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt ca. 1,5 km nördlich bis nordöstlich der Ortslage Sellerich und etwa 1 km nördlich des Ortsteils Sellericherhöhe. Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von ca. 21,6 ha, die geplante Sondergebietsfläche ist ca. 16,77 ha groß und wird ganz überwiegend landwirtschaftlich genutzt.

Es handelt sich um die Flurstücke 100 (tlw.), 101, 116 (tlw.) und 121 (tlw.) der Flur 12 auf der Gemarkung Sellerich.

Die Lage des Plangebiets und der Geltungsbereich sind aus den nachfolgenden, unmaßstäblichen Kartenunterlagen ersichtlich.

Ziel und Zweck der Planung:

Die „GAIA mbH“ beabsichtigt die Errichtung einer erdgebundenen großflächigen Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) auf landwirtschaftlichen Flächen am nordöstlichen Rand der Gemarkung Sellerich (VG Prüm) im Umfang von ca. 16,77 ha.

Details der Planung ergeben sich aus den Planvorentwurfsunterlagen.

In der aktuell gültigen Fassung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm mit integriertem Landschaftsplan (2004) ist das Plangebiet als Acker, Grünland oder Sonderkulturen mit Erhaltung der vorhandenen naturnahen Elemente (Raine/Säume, Einzelbäume, Feldgehölze, Hecken) dargestellt.

Voraussetzung für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzfläche ist die Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm mit der Darstellung einer Sonderbaufläche (Photovoltaik) gem. § 1 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) (Zuständigkeit des Verbandsgemeinderates) und die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Ausweisung eines Sondergebietes (Photovoltaik) gem. § 11 Abs. 2 BauNVO (Zuständigkeit des Ortsgemeinderates Sellerich).

Die 21. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm erfolgt gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren, also gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Fröhnland“ (Sondergebiet Photovoltaik) der Ortsgemeinde Sellerich.

Die Planvorentwurfsunterlagen (Planurkunde, Begründung Städtebau + Umweltbericht) liegen in der Zeit vom

22.01.2024 bis einschließlich 15.02.2024

im Foyer im Erdgeschoss bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, während der Öffnungszeiten (Öffnungszeiten montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Planvorentwurfsunterlagen können in dem o. g. Zeitraum auch im Internet unter

https://www.pruem.de/verbandsgemeinde-orte/bauleitplanung-raumordnung/

eingesehen werden.

In dem o. g. Zeitraum besteht die Möglichkeit, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Während der o. g. Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, Zimmer 311, 2. OG abgegeben werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und der Landesdatenschutzverordnung Rheinland-Pfalz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Prüm, den 11.01.2024
gez.
Aloysius Söhngen
Bürgermeister