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Prümer Rundschau
Ausgabe 3/2025
Verbandsgemeinde Prüm
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Hinweis zur Zusammenlegung von Stimmbezirken

Gemäß § 12 Abs. 4 der Bundeswahlordnung kann der Kreiswahlleiter kleinere Gemeinden zu einem Wahlbezirk vereinigen. Durch die Regelungen des § 68 Abs. 2 der Bundeswahlordnung darf in Stimmbezirken, in denen weniger als 30 Urnenwähler gewählt haben, keine eigenständige Auszählung erfolgen. In einem solchen Fall ordnet der Kreiswahlleiter an, wo eine Auszählung stattfinden soll, damit die Wahlurne entsprechend nach 18 Uhr verbracht wird.

Die Gemeinden Dingdorf, Niederlauch, Oberlauch und Winringen haben sich im Vorfeld dazu entschlossen, einen gemeinsamen Stimmbezirk zu bilden. Mit Schreiben vom 09.12.2024, ordnete die Kreiswahlleiterin des Wahlbezirks 201 Bitburg die Zusammenlegung der Gemeinden zu einem gemeinsamen Stimmbezirk mit Sitz in Dingdorf an.

Aus diesem Grund müssen Wählerinnen und Wähler aus Niederlauch, Oberlauch und Winringen, die am 23.02.2025 an der Urwahl teilnehmen möchten, das Wahllokal in Dingdorf aufsuchen.

Wir bitten um Beachtung.