Titel Logo
Prümer Rundschau
Ausgabe 30/2024
Aus den Gemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Widmungsverfügung

Aufgrund des Beschlusses des Ortsgemeinderates Roth bei Prüm vom 28.06.2024 wird nach­folgend aufgeführte Wegeparzelle gemäß § 36 Abs. 1 Landesstraßengesetz (LStrG) in der zurzeit gültigen Fassung als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

Tuscheider Straße

  • Flur 10 Nr. 116 ab dem Flurstück Flur 10 Nr. 120 (Einmündungsbereich Tuscheider Straße) auf einer Länge von ca. 50 m entlang des Flurstücks Flur 12 Nr. 50

Ein Plan, aus dem die Lage der gewidmeten Flächen ersichtlich ist, liegt während der Dienst­stunden in Zimmer 312 der Verbandsgemeindeverwaltung zur Einsichtnahme aus.

Die Widmung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

54595 Prüm, 12. Juli 2024
Verbandsgemeindeverwaltung Prüm
(Siegel)
gez. Aloysius Söhngen, Bürgermeister