Aufgrund des Beschlusses des Ortsgemeinderates Roth bei Prüm vom 28.06.2024 wird nachfolgend aufgeführte Wegeparzelle gemäß § 36 Abs. 1 Landesstraßengesetz (LStrG) in der zurzeit gültigen Fassung als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Tuscheider Straße
Ein Plan, aus dem die Lage der gewidmeten Flächen ersichtlich ist, liegt während der Dienststunden in Zimmer 312 der Verbandsgemeindeverwaltung zur Einsichtnahme aus.
Die Widmung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.