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Prümer Rundschau
Ausgabe 30/2025
Aus den Gemeinden
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Ergebnisse aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Bleialf vom 02.07.2025

Öffentliche Sitzung

1. Niederschrift der Sitzung vom 07.05.2025

Da gegen die Niederschrift keine Einwände erhoben wurden, gilt diese als vom Rat gebilligt.

2. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Der Vorsitzende informierte über folgende Angelegenheiten:

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Informationen aus dem Arbeitskreis Verkehr

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Schäden Marktplatzmauer

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Friedhofshalle

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Campingplatz

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Kommunalworkshop 06.08.2025

3. Anfragen von Ratsmitgliedern

Es lagen folgende Anfragen vor:

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Friedhofshalle

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Handwerkermarkt 2025

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Stand Projekt Wohnmobilstellplatz

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Altbergbauproblematik

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Stand Neubau Turnhalle

4. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a GemO

Einwohnerfragen lagen nicht vor.

5. Entwicklung eines Sondergebiets für großflächigen Einzelhandel und Ausweisung von Bauflächen im Bereich Im Wutschert und Im Brühl

Letztmalig hat sich der Ortsgemeinderat mit der Angelegenheit in seiner Sitzung am 22.01.2025 befasst. In dieser Sitzung wurde dem Ortsgemeinderat durch Herrn Neusser und Herrn Schneider die Entwicklung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel und die Entwicklung von Bauflächen im Bereich „Im Wutschert“/“Im Brühl“/“Prümer Straße“ vorgestellt.

Der Ortsgemeinderat begrüßte das Vorhaben dem Grund nach.

Das Plangebiet umfasst eine Gesamtgröße von 3,7 ha. Vorgesehen ist ein Norma-Markt (0,8 ha) und 29 Baugrundstücke.

Zur Realisierung des Bauvorhabens „Norma-Markt“ ist zunächst die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Gemeinde Bleialf und ein Verträglichkeitsgutachten erforderlich. Derzeit beschränkt sich die Einzelhandelsversorgung auf den Ortskern sowie die Bahnhofstraße (Edeka-Markt). Es ist notwendig, den zentralen Versorgungsbereich um die Fläche des geplanten Norma-Marktes zu erweitern.

Weiterhin ist ein Antrag auf vereinfachte raumordnerische Prüfung (neue Bezeichnung für das Verfahren: beschleunigte Raumverträglichkeitsprüfung) zu stellen.

Die untere Landesplanungsbehörde hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung, wenn im Rahmen der Schwellenwertprüfung und der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ein entsprechender Flächentausch mit bisher als W-Flächen dargestellten Flächen erfolgt.

Für die Schaffung von Baurecht ist eine Teiländerung des geltenden Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm für den Bereich der Ortsgemeinde Bleialf sowie die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes erforderlich.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist zur Darstellung des großflächigen Einzelhandels (Norma-Markt) erforderlich. Zudem sind die Flächen im derzeitigen Flächennutzungsplan teilweise als Mischbauflächen, als Wohnbauflächen und insbesondere im Bereich der vorgesehenen Wohnbauflächen im Bereich „Wutschert“ als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt.

Wenn im Bereich der Straße „Im Brühl“ künftig Wohnbauflächen dargestellt werden sollen, ist eine Anpassung des Flächennutzungsplans erforderlich, da dieser dort derzeit Flächen für die Landwirtschaft und zum überwiegenden Teil Sonderbauflächen „Erholung (Campingplatz)“ vorsieht. Insoweit ist bei der Änderung und Aufstellung der Pläne, die von der Gemeinde beabsichtigte künftige Entwicklung des Campingplatzes in die Abwägung einzustellen.

Wenn künftig landwirtschaftliche Flächen als Wohnbauflächen dargestellt werden sollen, ist es weiterhin erforderlich, dass diese mit bisherigen Wohnbauflächen, die noch nicht durch einen Bebauungsplan überplant sind bzw. tatsächlich bebaut sind, getauscht werden. Das bedeutet, dass bislang als Wohnbaufläche dargestellte Flächen, künftig als landwirtschaftliche Flächen dargestellt werden müssen.

Die Kosten des Verfahrens werden vom Investor getragen. Hierzu ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Ortsgemeinde Bleialf und dem Investor erforderlich.

Gleiches gilt für die Änderung des Flächennutzungsplanes.

Der Ortsgemeinderat wird zunächst um Entscheidung gebeten, welche bisher im Flächennutzungsplan dargestellte Wohnbauflächen zu Gunsten des in der Sach- und Rechtslage notwendigen Flächentauschs zur Verfügung gestellt werden sollen.

Der Umfang der geplanten Wohnbauflächen beträgt ca. 2,9 ha. Darauf können ca. 0,2 ha der künftigen Sonderbaufläche, die jetzt noch als Wohnbaufläche dargestellt ist, angerechnet werden. Somit ist von der Gemeinde ein Vorschlag für den Tausch von 2,7 ha Wohnbauflächen zu machen.

Ebenfalls wird um Beschlussfassung gebeten, wie mit den im Flächennutzungsplan dargestellten Sonderbauflächen „Erholung“ (Campingplatz) umgegangen werden soll.

Die Sitzung wurde für Rückfragen der Ratsmitglieder an den Investor kurz unterbrochen.

Nach Beratung fasste der Ortsgemeinderat folgenden Beschluss:

Der Ortsbürgermeister wurde ermächtigt, im Namen der Ortsgemeinde Bleialf mit den Investoren einen Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme aller erforderlichen Kosten im Zusammenhang mit der Aufstellung der erforderlichen Pläne und Untersuchungen abzuschließen.

Die Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) wird beim Rat der Verbandsgemeinde Prüm wie folgt beantragt:

Für den erforderlichen Flächentausch für die geplante Wohnbebauung im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans werden Flächen an der Winterscheider Straße (Distrikte Auf der Hostert/In der Sonnenbach) von 2,7 ha entsprechend der Anlage zu dieser Niederschrift vorgeschlagen.

Die im Flächennutzungsplan bisher ausgewiesene Sonderbaufläche „Erholung“ (Campingplatz) an der Straße „Im Brühl“ soll angepasst an die Planung zur Ausweisung von neuen Wohnbauflächen im dortigen Bereich reduziert werden.

6. Vergaben - Lose 2 und 3 Erweiterung der Kita Bleialf (Fachplanungen Haustechnik und Elektro)

Mit der Durchführung des Vergabeverfahrens für die Vergabe der Planungsleistungen für die Erweiterung der Kindertagesstätte Bleialf hat die Ortsgemeinde die Kanzlei Webeler Rechtsanwälte, Koblenz, beauftragt.

Die Vergaben für die Lose 1 (Objektplanung) und 4 (Tragwerksplanung) ist erfolgt.

Für das Los 2 (Technische Gebäudeausstattung) liegt inzwischen ein Angebot vor. Von der Kanzlei Webeler wird vorgeschlagen den Auftrag an die Fa. HLS Dienstleistungen Ingenieurbüro Seib, 63762 Großostheim (Bayern), zu vergeben.

Für das Los 3 (Elektro) werden zurzeit noch Angebote eingeholt. Es wird empfohlen, den Ortsbürgermeister zu ermächtigen, den Auftrag nach pflichtgemäßem Ermessen zu erteilen.

Die weiteren Planungsschritte werden mit den beteiligten Ortsgemeinden abgestimmt.

Der Ortsgemeinderat stimmte der Vergabe zu.

Der Ortsbürgermeister wurde ermächtigt, die Vergabe des Loses 3 (Fachplanung Elektro) nach pflichtgemäßem Ermessen zu erteilen.

Die Planung ist mit den beteiligten Ortsgemeinden abzustimmen.

7. Bauangelegenheiten

Antrag auf Umbau Ausstellungs- und Verkaufsgebäude in Autohaus, Errichtung einer Betriebsleiterwohnung im OG, Erweiterung um Waschplatz und Unterstand für Fahrzeuge, Neubau Carport, Anbringung von Werbeanlagen auf dem Grundstück der Gemarkung Bleialf, Flur 1, Flurstück-Nr. 137/16

Der Standort des Vorhabens liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Bleialf für den Bereich „Gewerbepark Bahnhof“ sowie der 2. Änderung des vorgenannten Bebauungsplanes, der als Art der baulichen Nutzung für das Grundstück ein Gewerbegebiet (GE) festsetzt.

Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt sich somit nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB).

Das Vorhaben ist an dem vorgesehenen Standort bauplanungsrechtlich zulässig.

Das Einvernehmen gemäß §§ 36 Abs. 1 BauGB wurde auf der Grundlage der vorgelegten Planunterlagen erteilt.

8. Glockenturm Friedhof

Dem Rat lag ein Antrag aus dem Dorfausschuss zur Errichtung eines neuen Glockenturmes auf dem Friedhof vor. Der Antrag wurde im Einzelnen besprochen.

Nach Beratung beschloss der Ortsgemeinderat die Herstellung eines neuen Glockenturmes auf der Grundlage des Antrages des Dorfausschusses. Für die Beschaffung sollen Angebote mit detaillierten Fertigungszeichnungen eingeholt werden. Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. Die Herstellung der Fundamente und die Aufstellung des Glockenturmes erfolgt durch den Bauhof und freiwillige Helfer.

Die in der Zweckvereinbarung Friedhof aufgeführten Ortsgemeinden sind vor der Umsetzung des Projektes entsprechend zu informieren.

9. Erneuerung Straßenbeschilderung

Der Ortsgemeinderat hatte sich in der Sitzung am 07.05.2025 bereits mit der Erneuerung der Straßennamenbeschilderung befasst. Auf dieser Grundlage hat der Dorfausschuss eine detaillierte Aufstellung zur Erneuerung der Beschilderung ausgearbeitet, die dem Rat vorlag.

Der Ortsgemeinderat beschloss die Erneuerung und Vergabe der Beschilderung entsprechend der Ausarbeitung des Dorfausschusses zum Angebotspreis in Höhe von 3.771,35 €.

10. Bühnenüberdachung Marktplatz

Dem Rat lag ein Antrag der FWG Bleialf e. V. zur Errichtung einer dauerhaften Bühnenüberdachung auf dem Marktplatz vor. Der Antrag wurde im Einzelnen in der Sitzung vorgestellt. Laut Vorentwurf eines Architekturbüros werden die Kosten auf ca. 90.000 € geschätzt.

Bei den Beratungen wurden insbesondere die Themen Gestaltung, Finanzierung, Genehmigungserfordernisse pp. diskutiert. Grundsätzlich wird das Projekt positiv gesehen.

Der Rat beschloss, die detaillierte Planung des Projektes. Die Planung einschließlich Kostenschätzung ist dem Rat nochmals zur Freigabe vorzulegen, mit dem Ziel, danach die offenen Fragen bezüglich Finanzierung und Genehmigung zu klären.

Nicht öffentliche Sitzung

In der nicht öffentlichen Sitzung erörterte der Rat wegen des Vertraulichkeitsgebotes weitergehende Details zu der Vergabe.