Die gesetzlich vorgeschriebene Standsicherheitsprüfung von Grabdenkmälern, gemäß
§ 9 Abs. 2 der Verordnung für Sicherheit und Gesundheit (VSG) 4.7 aus der Unfallverhütungsvorschrift für Friedhöfe und Krematorien steht wieder bevor. Alle Grabnutzungsberechtigten haben die Möglichkeit an dieser Prüfung teilzunehmen.
Die Prüfung findet statt am:
| 07.08.2025 | |
| in Weinsheim ab | 09:00 Uhr |
| in Gondelsheim ab | 09:30 Uhr |
| in Willwerath ab | 10:00 Uhr |
| in Hermespand ab | 10:30 Uhr |
Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Grabnutzungsberechtigte im selben Maße wie die Gemeinde zur Grabdenkmalkontrolle verpflichtet ist und bei der sich daraus ergebenden gesamtschuldnerischen Haftung, der Grabnutzungsberechtigte nach der Friedhofsordnung für Schadensansprüche Dritter alleine haftet.