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Prümer Rundschau
Ausgabe 30/2025
Aus den Gemeinden
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Bekanntmachung

Friedhof

Standsicherheitsprüfung von Grabdenkmälern auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Weinsheim

Die gesetzlich vorgeschriebene Standsicherheitsprüfung von Grabdenkmälern, gemäß

§ 9 Abs. 2 der Verordnung für Sicherheit und Gesundheit (VSG) 4.7 aus der Unfallverhütungsvorschrift für Friedhöfe und Krematorien steht wieder bevor. Alle Grabnutzungsberechtigten haben die Möglichkeit an dieser Prüfung teilzunehmen.

Die Prüfung findet statt am:

07.08.2025

in Weinsheim ab

09:00 Uhr

in Gondelsheim ab

09:30 Uhr

in Willwerath ab

10:00 Uhr

in Hermespand ab

10:30 Uhr

Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Grabnutzungsberechtigte im selben Maße wie die Gemeinde zur Grabdenkmalkontrolle verpflichtet ist und bei der sich daraus ergebenden gesamtschuldnerischen Haftung, der Grabnutzungsberechtigte nach der Friedhofsordnung für Schadensansprüche Dritter alleine haftet.

Weinsheim, den 21.07.2025
Klaus Keil, Ortsbürgermeister