Öffentliche Sitzung
1. Niederschrift der Sitzung vom 03.05.2022
Gegen die Niederschrift vom 03.05.2022 wurden keine Einwände vorgebracht.
2. Mitteilungen des Stadtbürgermeisters
Der Stadtbürgermeister informierte zu folgenden Themen:- Die Gedenkfeier Flutkatastrophe findet am 15.07.2022 um 18:00 Uhr ab dem ehemaligen Haus der Jugend statt- Es findet vom 05.08.2022 bis zum 08.08.2022 wieder eine Kirmes statt- Voraussichtlich wird vom 29.04.2023 bis zum 02.05.2023 die GLS stattfinden
3. Einwohnerfragestunde
Eine Einwohnerin erkundigte sich nach Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Schwäne und Enten am Kurpark. Es wird gefragt, ob man im Winter die Tiere zufüttern kann und dafür evtl ein kleines Boot bereitgestellt wird, um die Insel zu erreichen. Weiterhin informierte die Bürgerin den Rat, dass der Schwan ein neues Zuhause hat.
Ideen zur Verbesserung sollen im entsprechenden Arbeitskreis besprochen werden.
4. Jahresbericht 2021 Haus der Jugend
Der Leiter des Haus der Jugend Prüm, Herr Pauls, stellte den Jahresbericht 2021 vor.Der Rat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.
5. Präsentation Dorfplatz Steinmehlen
Der Stadtrat nahm die Präsentation des Dorfplatzes Steinmehlen zur Kenntnis.Der Stadtrat stimmte den Planungen, die in der Präsentation veranschaulicht wurden, zu.
6. Aufstellung eines Bebauungsplanes "Sondergebiet Fotovoltaik Weinsfeld II"
Letztmalig hat sich der Stadtrat in seiner Sitzung am 03.05.2022 mit der Angelegenheit befasst.In der Sitzung wurden die Abwägungsbeschlüsse zu den während der frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen gefasst. Ebenso wurden die Entwurfsunterlagen vom Rat gebilligt und die Durchführung der förmlichen Beteiligungsverfahren gem. § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.Zwischenzeitlich hat das Planungsbüro nochmals Kontakt mit uns aufgenommen und den Wunsch geäußert, dass sie die Planunterlagen vor Durchführung der o. g. Beteiligungsverfahren nochmals geringfügig abändern wollen.
Hintergrund der geplanten Änderung:
Das aktuelle EEG 2021 sieht gemäß § 37 Ab. 1 Nr. 2 C) entlang von Autobahnen einen 15-Meter Wildkorridor vor. Derzeit liegt ein Gesetzesentwurf des EEG 2023 vor. Im Gesetzesentwurf zum EEG 2023 ist nach § 37 Abs. 1 Nr. 2 c) entlang von Autobahnen kein 15-Meter Wildkorridor mehr erforderlich. Es ist zu erwarten, dass das EEG 2023 in den kommenden Wochen beschlossen wird und zum 01. Januar 2023 in Kraft tritt. Im in der Sitzung am 03.05.2022 beschlossenen Entwurf des Bebauungsplanes ist der 15-Meter Korridor (u. a. aufgrund der Stellungnahme Nr. 21 der Kreisverwaltung - siehe Anlage -) entsprechend festgesetzt. Nun ist geplant, dass der 15- Meter Korridor aufgrund der neuen Gesetzesgrundlage zurückgenommen werden soll und auf einen 5 m breiten Streifen für die Randeingrünung reduziert werden soll (siehe beigefügte Gegenüberstellung). Die Änderung betrifft in diesem Fall nur den 15-Meter Korridor, anderweitige Änderungen an der Planung wurden nicht vorgenommen.
Änderung der Flächenkulisse:
Die Sondergebietsfläche vergrößert sich von 2,24 ha auf 2,51 ha (die Baugrenze entsprechend ebenfalls).Der Randstreifen (15-Meter Korridor) verkleinert sich von 0,40 ha auf 0,13 ha wobei die Randeingrünung belassen wird und sich nur die Grünfläche reduziert.
Änderungen in der Begründung:
- In Kap. 1.1 wurde der letzte Absatz zum Thema Wildkorridor gestrichen
- In Kap. 3.4 wurde die Begründung zur Festsetzung A 4.3 entsprechend angepasst- In Kap. 6 wurde der Punkt Wildkorridor gestrichen
- In Kap. 8 wird der Begriff in der Flächenbilanz gestrichen
Änderungen im Umweltbericht:
- In Kap. 3.3.3 Schutzgut Pflanzen Tiere … wird erläutert, warum der zuvor festgesetzte Wildkorridor auf einen 5 m breiten Randstreifen im vorliegenden Fall reduziert werden kann
- In Kap. 8 Übersicht Ausgleichsmaßnahmen wird die Bezeichnung 15m-Wildtierkorridor durch „5m Blüh- und Saumstreifen mit locker gepflanzten Strauchgruppen“ ersetzt.
Die Änderung wirkt sich insgesamt nur auf die Flächenbilanz und Größe des Sondergebietes aus. Faktisch ergeben sich keine Nachteile für eine der Schutzgüter oder sonstige Nutzungen.
Der Stadtrat beschließt, den in der Abwägungstabelle dargelegten fachlichen Abwägungs- und Beschlussvorschlägen des Planungsbüros hinsichtlich der Stellungnahme der Kreisverwaltung zu folgen.
Die dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügten Planentwurfsunterlagen werden als endgültiger Entwurf anerkannt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Offenlage der Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB mit den geänderten Planentwurfsunterlagen durchzuführen.
7. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Gerberweg"
Letztmalig hat sich der Stadtrat in seiner Sitzung am 07.12.2021 mit der Angelegenheit befasst.
Zwischenzeitlich wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben/E-Mail vom 08.06.2022 gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) am Verfahren beteiligt. Ebenso erfolgte die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB mit Schreiben/E-Mail vom 08.06.2022. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in Form einer öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen in der Zeit vom 30.05.2022 bis einschließlich 30.06.2022.
Während dieser Verfahren sind Stellungnahmen eingegangen. Über diese hat der Stadtrat im Rahmen der Abwägung, soweit erforderlich, eine Entscheidung herbeizuführen.Wenn denn Beschlussvorschlägen gefolgt wird, sind Planänderungen erforderlich, die vom Planungsbüro bei der Erstellung der Entwurfsunterlagen Berücksichtigung finden.In der Sitzung wird der städtebauliche Entwurf der Planung vorgestellt.
Nach Erstellung des Umweltberichts und des Entwässerungskonzeptes können die weiteren erforderlichen Verfahrensschritte (§ 2 Abs. 2, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) beschlossen werden.
Der Stadtrat beschließt, den in der Abwägungstabelle dargelegten fachlichen Abwägungs- und Beschlussvorschlägen des Planungsbüros zu folgen.
Die beschlossenen Änderungen sind in die Planunterlagen einzuarbeiten.
Die städtebaulichen Entwurfsunterlagen (Planurkunde, Textfestsetzungen, Begründung) werden mit folgenden Maßgaben als städtebauliches Konzept anerkannt:
Die Textfestsetzungen sollen dahingehend korrigiert werden, dass das Grundstück zum jetzigen Zeitpunkt nicht von ALDI erworben wurde und bezüglich der Werbe-/Reklameanzeigen sollen Festsetzungen eingepflegt werden. Weiterhin wurde beschlossen, dass die Stadt nochmal ein Gespräch über die weitere Planung und Vorgehensweise des Vorhabens mit ALDI führt.
8. Neuwahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Bau- und Planungsausschusses
Herr Ferdinand Malburg hat sein Mandant als Mitglied im Bau- und Planungsausschuss der Stadt Prüm aus persönlichen Gründen niedergelegt.Somit ist die Nachwahl eines neuen Mitglieds für den genannten Ausschuss erforderlich.
Herr Paul Hacken war im Bau- und Planungsausschuss der Stadt Prüm als Stellvertreter (für Herrn Werner Rosswinkel) tätig. Durch sein Ableben ist die Nachwahl eines stellvertretenden Ausschussmitglieds für den genannten Ausschuss erforderlich.
Das Vorschlagsrecht obliegt den Fraktionen, denen die bisherigen Ausschussmitglieder angehört haben.
Unter Beachtung der geltenden Hauptsatzung kann der Stadtrat aufgrund der ihm gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO eingeräumten Handlungsfreiheit mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Ratsmitglieder die Nachwahl durch offene Abstimmung vornehmen.
Als Mitglied des Bau- und Planungsausschusses der Stadt Prüm wurde als Nachfolger*in für Herrn Ferdinand Malburg vorgeschlagen und gewählt:
Herr Johannes Holz
Als stellvertretendes Mitglied des Bau- und Planungsausschusses der Stadt Prüm wurde als Nachfolger*in für Herrn Paul Hacken vorgeschlagen und gewählt:Herr Klaus-Peter Nahrings
9. Wiederaufbaumaßnahme Tennisanlage in Prüm;
Vergabe der Ingenieurleistungen und Bauarbeiten
Durch das Hochwasserereignis vom 14.07./15.07.2021 wurde der Tennisplatz in der Stadt Prüm stark beschädigt. Der Wiederaufbau soll aus den Mitteln des Wiederaufbaufonds finanziert werden. Dabei sind die Ausgaben zuwendungsfähig, die zu einer angemessenen baulichen Wiederherstellung aufgewendet werden müssen, wobei der Wiederaufbau unter Berücksichtigung der aktuellen Vorschriften und baulichen und technischen Normen für eine gleichwertige Konstruktion erfolgen darf. Die Gesamtkosten des Wiederaufbaus (Platzanlage + Gebäude + Ingenieurleistungen) werden nach Ausschreibung der Platzanlage auf ca. 482.000,00 EUR geschätzt.
Für die notwendigen Ingenieurleistungen liegt ein geprüftes Angebot des Ingenieurbüros Scheuch GmbH, 54595 Prüm in Höhe von 45.124,93 EUR vor.Ferner wurden zwischenzeitlich die Bauarbeiten zur Wiederherstellung der Platzanlagen ausgeschrieben.
Die Angebotseröffnung hat am 17.05.2022 stattgefunden. Es wurde lediglich ein Angebot abgegeben.
Die Prüfung und Wertung der Angebotsunterlagen erfolgte durch die zentrale Vergabestelle der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm.
Mindestfordernder Bieter ist die Fa. Cordel Bau GmbH, 54570 Wallenborn mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 342.828,59 EUR.
Um den Fortgang der Wiederherstellungsarbeiten zu beschleunigen, sollte der Stadtbürgermeister ermächtigt werden, weitere notwendige Aufträge nach pflichtgemäßem Ermessen erteilen zu können.
Der Stadtrat stimmt dem Wiederaufbau der Tennisanlage zu.
Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechende Förderanträge zum Wiederaufbau zu stellen.Der Stadtrat beschließt, die notwendigen Ingenieurleistungen an das Ingenieurbüro Scheuch GmbH, 54595 Prüm zu vergeben.
Der Stadtrat beschließt, die Bauarbeiten zur Wiederherstellung der Platzanlagen an die Fa. Cordel Bau GmbH, 54570 Wallenborn zu vergeben. Aus fördertechnischen Gründen sollen aber, entgegen der ursprünglichen Planung, alle 4 Plätze nur mit Tennenbelägen (rote Erde) zur Ausführung kommen.Der Stadtbürgermeister wird ermächtigt, weiter notwendig werdende Aufträge im Zusammenhang mit der Wiederherstellung der Tennisanlage nach pflichtgemäßem Ermessen zu erteilen.
10. Anfragen von Ratsmitgliedern
- Ecke Schneifelweg / Am Kurpark ist eine städtische Grünfläche sowie der Bürgersteig zugewachsen, hier sollte der Bauhof entsprechende Grünpflegearbeiten durchführen.
- Kann man das Plakatieren in der Bahnhofstraße eindämmen bzwbeschränken?
- Beim Radweg, Ortsausgang Niederprüm ist ein Teilstück nicht asphaltiert. Ob man hier entsprechende Maßnahmen durchführen kann?
- Kann man die Bevölkerung nochmals darüber informieren, dass das Aufhängen von Werbebannern im Bereich der Wenzelbachkurve der vorherigen Erlaubnis des Stadtbürgermeisters bedürfen?
Nichtöffentliche Sitzung
1. Niederschrift der Sitzung vom 03.05.2022
Gegen die Niederschrift vom 03.05.2022 wurden keine Einwände vorgebracht.
2. Vergaben
Der Stadtbürgermeister wird ermächtigt, die notwendigen Untersuchungen für die weitere Nutzung eines Grundstückes nach pflichtgemäßem Ermessen an ein Planungsbüro zu vergeben.
3. Mitteilungen des Stadtbürgermeisters
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4. Anfragen von Ratsmitgliedern
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