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Prümer Rundschau
Ausgabe 31/2024
Aus den Gemeinden
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Ergebnisse aus der Sitzung des Stadtrates Prüm vom 09.07.2024

Öffentliche Sitzung

1. Verpflichtung der Stadtratsmitglieder

Stadtbürgermeister Dr. Reuschen beglückwünschte die Ratsmitglieder zu ihrer Wahl und wünschte ihnen eine erfolgreiche Arbeit zum Wohle der Bevölkerung der Stadt Prüm.

Stadtbürgermeister Dr. Reuschen gibt einen kurzen Überblick über die Pflichten der Ratsmitglieder die sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO ergeben.

§ 20 GemO beinhaltet die Schweigepflicht über solche Angelegenheiten, die dem Datenschutz unterliegen, deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist.

Gemäß § 21 GemO stehen die Ratsmitglieder in einem besonderen Treueverhältnis zu ihrer Gemeinde und dürfen Ansprüche und Interessen Dritter gegen die Gemeinde nicht vertreten.

Nach § 30 GemO üben die Ratsmitglieder ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch die Rück-sicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung aus, sie sind an Weisungen oder Aufträge ihrer Wähler nicht gebunden.

Eine Haftung des einzelnen Ratsmitgliedes gegenüber der Stadt könnte z. B. in Betracht kommen, wenn der Stadt ein Schaden entstanden ist, weil das Ratsmitglied seine Schweigepflicht (§ 20) oder Treuepflicht (§ 21) verletzt hat.

Der Stadtbürgermeister verpflichtete die Ratsmitglieder namens der Stadt Prüm durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.

Nach der Mandatsniederlegung von Frau Kausen rückte Jan Keller als Ratsmitglied nach und wurde ebenfalls vom Stadtbürgermeister während TOP 3 verpflichtet.

2. Ernennung des Stadtbürgermeisters

Der unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Prüm wiedergewählte ehrenamtliche Stadtbürgermeister Herr Dr. Johannes Reuschen ist in der konstituierenden Sitzung des neugewählten Stadtrates zu ernennen.

Die geschäftsführende Zweite Beigeordnete Frau Christine Kausen vollzog die nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes vorbereitete Urkunde und ernannte den wiedergewählten ehrenamtlichen Stadtbürgermeister zum Ehrenbeamten.

Durch die Wiederwahl sind Vereidigung und Amtseinführung entfallen.

3. Wahl der ehrenamtlichen Stadtbeigeordneten

Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

Zu ehrenamtlichen Beigeordneten wurden unter Beachtung der Bestimmungen der §§ 40 und 53 a GemO gewählt:

1. Beigeordnete Christine Kausen

2. Beigeordnete Birgit Krönert

3. Beigeordneter Jonas Bach

Auf die dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügte gesonderte Wahlniederschrift wird verwiesen.

Die Ernennung, Vereidigung und die Einführung der 1. und des 3. Beigeordneten oblag dem in der konstituierenden Sitzung des Stadtrates ernannten Stadtbürgermeisters.

Der Stadtbürgermeister vollzog die nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes vorbereiteten Urkunden und ernannte die neugewählten ehrenamtlichen Beigeordneten zu Ehrenbeamten.

Nach Aushändigung der Ernennungsurkunden vereidigte der Stadtbürgermeister die Beigeordneten und führte diese ins Amt ein.

Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung der 2. Beigeordneten erfolgt in der nächsten Sitzung.

4. Wahl der Vertrauensleute und Stellvertreter für die Stadtteile der Stadt Prüm

Nach § 10 der Hauptsatzung sind die Vertrauenspersonen und deren Stellvertreter für die anstehende Wahlzeit durch den Stadtrat zu wählen.

Zu Vertrauenspersonen und Stellvertretern wurden analog der Bestimmungen der GemO in offener Abstimmung gewählt:

Für den Stadtteil Dausfeld:

Vertrauensperson:

Franz-Josef Keilen

Stellvertreter: Oliver Gehrke

Für den Stadtteil Niederprüm:

Vertrauensperson:

Petra Schaperdoth

Stellvertreter: Markus Hupperts

Für den Stadtteil Weinsfeld:

Vertrauensperson: Rainer Krämer

Stellvertreter: Harald Valentin

Für den Stadtteil Steinmehlen:

Vertrauensperson: Klaus Holz

Stellvertreter: Thomas Arens

Die Bestellung der Vertrauenspersonen erfolgte durch den in der konstituierenden Sitzung des Rates ernannten Stadtbürgermeister. Die Bestellung von Franz-Josef Keilen, Oliver Gehrke und Thomas Arens erfolgt in der nächsten Ratssitzung.

5. Bildung der Ausschüsse

Die durch den Stadtrat besetzten Ausschüsse sind mit Ablauf des 30.06.2024 untergegangen.

Deshalb ist zu Beginn der Wahlzeit des am 09.06.2024 neugewählten Stadtrates die Bildung der Ausschüsse neu vorzunehmen.

Unter Beachtung der Hauptsatzung beschließt der Stadtrat aufgrund der ihm gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO eingeräumten Handlungsfreiheit mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Ratsmitglieder, die Wahl der Ausschussmitglieder durch offene Abstimmung vorzunehmen.

Es wurden gewählt:

Haupt- und Finanzausschuss (10 Mitglieder und Stellvertreter)

Mitglieder:

Stellvertreter:

Fraktion:

Harald Valentin

Werner Dimmer

CDU

Birgit Krönert

Petra Schaperdoth

CDU

Nils Schreiner

Rene Wauro

CDU

Markus Fischbach

Paula Sonnen

SPD

Markus Link

Bodo Hiltawski

SPD

Michael Ehleringer

Norbert Baur

FBB

Petra Keller

Ekkehard Reuschen

FBB

Marcel Keils

Bartholomè Lliteras

FBB

Daniel Rosswinkel

Jan Keller

FBB

Peter Laures

Jonas Rings

FBB

Bau- und Planungsausschuss (10 Mitglieder und Stellvertreter)

Mitglieder:

Stellvertreter:

Fraktion:

Patrick Olk

Wilhelm Husch

CDU

Peter Nahrings

Harald Valentin

CDU

Johannes Holz

PeterWind

CDU

Bodo Hiltawski

Markus Fischbach

SPD

Paula Sonnen

Markus Link

SPD

Sebastian Illies

Petra Keller

FBB

Nadja Reisen

Carmen Sahler

FBB

Marcel Keils

Daniel Rosswinkel

FBB

Jonas Rings

Norbert Baur

FBB

Klaus Nahrings

Florian Biwer

FBB

Rechnungsprüfungsausschuss (5 Mitglieder und Stellvertreter)

Mitglieder:

Stellvertreter:

Fraktion:

Katharina Peter

Reinhard Ludgen

CDU

Paula Sonnen

Bodo Hiltawski

SPD

Micheal Ehleringer

Nico Demuth

FBB

Daniel Rosswinkel

Petra Keller

FBB

Peter Laures

Marcel Keils

FBB

Ferner wurden unter selbigen Bestimmungen folgende Arbeitskreise besetzt:

Arbeitskreis Friedhof (6 Mitglieder und Stellvertreter)

Mitglieder:

Stellvertreter:

Fraktion:

Irmgard Theres-Leiwer

Erich Reichertz

FBB

Monika Rolef

Norbert Baur

FBB

Bodo Hiltawski

Paula Sonnen

SPD

Theodor Hafner

Markus Fischbach

SPD

Wilhelm Husch

Birgit Krönert

CDU

Nils Schreiner

Jennifer Kops

CDU

Arbeitskreis Jugend und Soziales (6 Mitglieder und Stellvertreter)

Mitglieder:

Stellvertreter:

Fraktion:

Stefanie Krönert

Manuela Belling

CDU

Jennifer Kops

Oswald Benzel

CDU

Katharina Hafner

Paula Sonnen

SPD

Barbara Hiltawski

Markus Fischbach

SPD

Nadja Reisen

Carmen Sahler

FBB

Jonas Rings

Marcel Keils

FBB

Arbeitskreis GLS (6 Mitglieder und Stellvertreter)

Mitglieder:

Stellvertreter:

Fraktion:

Gabriele Mölter

Manuela Adams

CDU

Birgit Krönert

Nils Schreiner

CDU

Marcus Link

Markus Fischbach

SPD

Theodor Hafner

Bodo Hiltawski

SPD

Norbert Baur

Jan Keller

FBB

Bartholomè Lliteras

Michael Ehleringer

FBB

Arbeitskreis HdJ (3 Mitglieder und Stellvertreter)

Mitglieder:

Stellvertreter:

Fraktion:

Richard Kläsges

Birgit Krönert

CDU

Paula Sonnen

Barbara Hiltawski

SPD

Carmen Sahler

Andrea Triendl

FBB

Arbeitskreis Bauhof (6 Mitglieder und Stellvertreter)

Mitglieder:

Stellvertreter:

Fraktion:

Klaus Holz

Nils Schreiner

CDU

Franz-Josef Keilen

Rene Wauro

CDU

Markus Fischbach

Paula Sonnen

SPD

Bodo Hiltawski

Marcus Link

SPD

Nico Demuth

Ulrich Keller

FBB

Christine Kausen

Carmen Sahler

FBB

6. Geschäftsordnung des Stadtrates

Die Geltung der Geschäftsordnung ist gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 GemO auf die Wahlzeit des Stadtrates beschränkt. Deshalb hat der neu gewählte Stadtrat mit Geltungsdauer für seine Wahlzeit eine Geschäftsordnung zu beschließen.

Gemäß § 37 Abs. 1 GemO ist für die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erforderlich.

Bis zu der Beschlussfassung über die neue Geschäftsordnung gilt die bisherige Geschäftsordnung weiter.

Kommt innerhalb eines halben Jahres nach der Neuwahl des Stadtrates, also bis zum 09. Dezember 2024, ein Beschluss über die Geschäftsordnung des am 09. Juni 2024 neugewählten Stadtrats nicht zustande, so gilt kraft Gesetzes die Mustergeschäftsordnung, die der Minister des Innern und für Sport bekannt macht.

Nach Beratung beschließt der Stadtrat als Geschäftsordnung die vom Minister des Innern und für Sport veröffentlichte Mustergeschäftsordnung, veröffentlicht als Anhang zu § 37 GemO im Kommunalbrevier Rheinland-Pfalz, Auflage 2024, Seite 253 ff..

7. Anschaffung eines Spielturms für den Spielplatz Steinmehlen

Ein Ergebnis des Zukunftscheck Dorf in Steinmehlen war die Neugestaltung des Spielplatzes. Hierzu wurde ein Grundstück erworben und in Eigenleistung der Steinmehlener Bevölkerung und des städtischen Bauhofs umgestaltet. Zudem wurden bereits diverse Geräte angeschafft und eingebaut. Für den Spielturm sollte ermittelt werden, ob eine LEADER-Förderung möglich ist, vgl. Sitzung vom 27.06.2023. Dies wurde mittlerweile verneint. In der Sitzung vom 27.06.2023 wurde darüber hinaus beschlossen, den Turm auch ohne Fördermittel anzuschaffen.

Der Stadtrat beschließt die Anschaffung der Ausführung mit Metallpfosten zum Preis von 17.163,00 € netto zzgl. MwSt. und Versand.

8. Wegenutzungsvertrag für das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung (Gaskonzessionsvertrag)

Der Wegenutzungsvertrag für das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung (Gaskonzessionsvertrag) ist ausgelaufen.

Die Energieversorgung Mittelrhein AG ist die einzige Bewerberin zur Aufrechterhaltung des bestehenden Gasversorgungsnetzes. Sie hat einen neuen mit der Verwaltung abgestimmten Vertragsentwurf vorgelegt.

Als Höhe für die zu zahlende Konzessionsabgabe sollen, wie auch bereits bisher, die jeweiligen Höchstsätze nach der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) gezahlt werden.

Der Stadtrat ermächtigt den Stadtbürgermeister zum Abschluss des im Entwurf vorliegenden Gaskonzessionsvertrages.