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Prümer Rundschau
Ausgabe 31/2024
Aus den Gemeinden
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Ergebnisse aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Schwirzheim vom 11.07.2024

Öffentliche Sitzung

1. Verpflichtung der Ratsmitglieder

Bürgermeister Söhngen beglückwünschte die Ratsmitglieder zu ihrer Wahl und wünschte ihnen eine erfolgreiche Arbeit zum Wohle der Bevölkerung ihrer Gemeinde.

Im Auftrag des geschäftsführenden Vorsitzenden gab er einen kurzen Überblick über die Pflichten der Ratsmitglieder, die sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO ergeben und ging dabei auch auf haftungsrechtliche Aspekte ein.

Der Vorsitzende verpflichtete als (geschäftsführender) Ortsbürgermeister die neugewählten Ratsmitglieder namens der Ortsgemeinde durch Handschlag.

2. Wahl des/der Ortsbürgermeisters/in

Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

Zum ehrenamtlichen Ortsbürgermeister wurde unter Beachtung der Bestimmungen der §§ 40 und 53 GemO gewählt:

Günter Backes

Auf die gesonderte Wahlniederschrift wird verwiesen.

Ernennung, Vereidigung und Einführung des neugewählten ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters obliegen nach § 54 Abs. 2 GemO dem noch im Amt befindlichen Vorgänger oder im Vertretungsfall dem Beigeordneten.

Ortsbürgermeister Josef Sohns vollzog die nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes vorbereitete Urkunde und ernannte den neugewählten ehrenamtlichen Ortsbürgermeister zum Ehrenbeamten.

Nach Aushändigung der Ernennungsurkunde erfolgte die Vereidigung und Amtseinführung.

Durch die Ernennung von Herrn Günter Backes zum Ortsbürgermeister rückt Herr Guiso Weinand in den Ortsgemeinderat nach. Ortsbürgermeister Backes verpflichtete das Ratsmitglied namens der Ortsgemeinde durch Handschlag.

Der Wahlausschuss bestand aus dem Vorsitzenden geschäftsführender Ortsbürgermeister Josef Sohns und den Ratsmitgliedern Theo Serwas und Wolfgang Krump.

3. Wahl des/der ehrenamtlichen Beigeordneten

Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

Die Ernennung, Vereidigung und die Einführung der Beigeordneten obliegen dem in der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates ernannten und in sein Amt eingeführten neuen Ortsbürgermeister.

Der neue Ortsbürgermeister Günter Backes vollzog die nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes vorbereiteten Urkunden und ernannte die neugewählten ehrenamtlichen Beigeordneten zu Ehrenbeamten.

Zu ehrenamtlichen Beigeordneten wurden unter Beachtung der Bestimmungen der §§ 40 und 53 a GemO gewählt:

1. Beigeordneter: Jürgen Leifgen

2. Beigeordnete: Johanna Hansen

Auf die gesonderte Wahlniederschrift wird verwiesen.

Der Wahlausschuss bestand aus dem Vorsitzenden Ortsbürgermeister Günter Backes und den Ratsmitgliedern Theo Serwas und Wolfgang Krump.

4. Bildung der Ausschüsse

Die Ausschüsse des am 26. Mai 2019 gewählten Gemeinderates sind mit Ablauf des 30. Juni 2024 untergegangen.

Deshalb ist zu Beginn der Wahlzeit des am 09. Juni 2024 neugewählten Gemeinderates die Bildung der Ausschüsse (frühestens ab 01. Juli 2024) neu vorzunehmen.

Unter Beachtung der geltenden Hauptsatzung beschließt der Gemeinderat aufgrund der ihm gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO eingeräumten Handlungsfreiheit mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Ratsmitglieder, die Wahl der Ausschussmitglieder durch offene Abstimmung vorzunehmen. Nach der geltenden Hauptsatzung werden ein Rechnungsprüfungsausschuss und ein Bauausschuss gebildet. Die Mitglieder der Ausschüsse werden aus der Mitte des Gemeinderates gewählt. Es wurden gewählt:

Rechnungsprüfungsausschuss (3 Mitglieder):

1. Weinand Guido

2. Krump Franz

3. Meyer Jörg

Der Bauausschuss besteht aus den Mitgliedern des Gemeinderates.

5. Geschäftsordnung des Gemeinderates

Die Geltung der Geschäftsordnung ist gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 GemO auf die Wahlzeit des Gemeinderates beschränkt.

Deshalb hat der neu gewählte Gemeinderat mit Geltungsdauer für seine Wahlzeit eine Geschäftsordnung zu beschließen.

Gemäß § 37 Abs. 1 GemO ist für die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erforderlich.

Bis zu der Beschlussfassung über die neue Geschäftsordnung gilt die bisherige Geschäftsordnung weiter.

Kommt innerhalb eines halben Jahres nach der Neuwahl des Gemeinderates, also bis zum 09. Dezember 2024, ein Beschluss über die Geschäftsordnung des am 09. Juni 2024 neugewählten Gemeinderats nicht zustande, so gilt kraft Gesetzes die Mustergeschäftsordnung, die der Minister des Innern und für Sport bekannt macht.

Nach Beratung beschließt der Gemeinderat als Geschäftsordnung die vom Minister des Innern und für Sport veröffentlichte Mustergeschäftsordnung, veröffentlicht als Anhang zu § 37 GemO im Kommunalbrevier Rheinland-Pfalz, Auflage 2024, Seite 253 ff..

6. Bauangelegenheiten

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