Innerhalb der Ortsgemeinde Seiwerath werden in verstärktem Maße Gefahren durch nicht ausreichende Lichtraumprofile an öffentlichen Straßen und Gehwegen festgestellt. Vielfach ragen Hecken und Bäume von Privatgrundstücken über Gehwege und Fahrbahnen und stellen somit eine Gefahr für den Fußgänger- und Fahrzeugverkehr dar.
Die betreffenden Grundstückseigentümer werden daher eindringlichst gebeten, Bäume, Hecken und sonstige Anpflanzungen auf Grundstücken, die unmittelbar an den öffentlichen Verkehrsraum angrenzen, soweit zurückzuschneiden, dass Gefahren für Dritte ausgeschlossen werden.
Das Lichtraumprofil an der Fahrbahn ist bis zu einer Höhe von 4,50 Meter freizuhalten. Ist ein Gehweg vorhanden, so ist auch hier der Bewuchs soweit zurückzuschneiden, dass Fußgänger nicht behindert oder gefährdet werden.