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Prümer Rundschau
Ausgabe 32/2022
Verbandsgemeinde Prüm
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Öffentliche Bekanntmachung

Quelle: © Naturschutzverwaltung RLP, Geobasisdaten. © Kataster- und Vermessungsverwaltung RLP

Auszug aus der Planurkunde, unmaßstäblich, (----- Geltungsbereich)

über die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen der 13. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm im Bereich „Auf Prümscheid“ in der Ortsgemeinde Habscheid gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).

Der Verbandsgemeinderat Prüm hat in öffentlicher Sitzung am 19.07.2022 die öffentliche Auslegung der Planunterlagen der 13. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm im Bereich „Auf Prümscheid“ in der Ortsgemeinde Habscheid gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der rd. 7,5 ha große räumliche Geltungsbereich der 13. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FPlan) liegt südöstlich der Ortslage Habscheid und östlich der Ortslage Hollnich. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 26 der Flur 5, Gemarkung Habscheid.

Die Lage des Plangebiets ist aus der nachfolgend aufgeführten unmaßstäblichen Kartenunterlage ersichtlich (rot schraffiert).

Hinzu kommen Flächen für externe, ökologische Kompensationsmaßnahmen (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) auf folgenden Flurstücken:

Gemarkung

Anlass, Ziel und Zweck der Planung:

Ein in Habscheid außerhalb der Ortslage ansässiger Geflügelhof soll um eine Sortier- und Packstation für Eier aus regionaler landwirtschaftlicher Erzeugung mit Verpackung und Kühlung sowie Räumen für Büro und Verwaltung auf der Gemarkung Habscheid, Flur 5, Flurstück 26 erweitert werden. Hierbei handelt es sich um ein geschlossenes Gebäude, in dem keine Tierhaltung stattfinden wird. Eine Erweiterung der Legehennenkapazität ist nicht vorgesehen, der Betrieb wird also auch künftig maximal 39.900 Hennen halten.

Das Plangebiet umfasst eine Größe von insgesamt ca. 7,54 ha, davon werden ca. 2,25 ha als Sonderbaufläche und ca. 5,29 ha als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen.

Die 13. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm erfolgt gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren, also gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Geflügelhof“ der Ortsgemeinde Habscheid.

Ziel der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes ist, eine Erweiterung des vorhandenen Geflügelhofes um gewerbliche Nutzungen zu ermöglichen. Zudem soll im Plangebiet die städtebauliche Ordnung für den gesamten Betriebsstandort hergestellt und rechtlich gesichert werden.

Für die überplanten Flächen werden nur die betriebseigenen Flächen des Geflügelhofes in Anspruch genommen. Die rechtliche und wirtschaftliche Sicherung des bestehenden Betriebes überwiegen in der Abwägung gegenüber dem Erhalt des Bodens als Freifläche mit landwirtschaftlicher Nutzung.

Details der Planung ergeben sich aus den Entwurfsunterlagen der 13. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Auf Prümscheid“ in der Ortsgemeinde Habscheid.

Der vom Verbandsgemeinderat Prüm in seiner Sitzung vom 19.07.2022 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf der 13. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Auf Prümscheid“ in der Ortsgemeinde Habscheid mit Planurkunde (Ausschnitt M 1:5.000 und Übersicht M 1:10.000), Begründung und Umweltbericht mit integrierter naturschutzfachlicher Bewertung sowie die nach Einschätzung der Verbandsgemeinde wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus dem bereits erfolgten frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB (siehe unten) und der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung liegen in der Zeit vom

22.08.2022 bis einschließlich 22.09.2022

im Foyer des Erdgeschosses der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, während der Öffnungszeiten (in der Regel jeweils montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Sollte die Verbandsgemeindeverwaltung Prüm aufgrund der Covid-19-Pandemie vorsorglich für den Publikumsverkehr geschlossen sein, wird der Dienstbetrieb weiterhin aufrechterhalten, sodass die Einsichtnahme in die o. g. öffentlich ausgelegten Planunterlagen nach terminlicher Absprache unter der Telefonnummer 06551/943-311 oder per E-Mail an bauleitplanung@vg-pruem.de weiterhin möglich bleibt. Die jeweiligen örtlichen Infektionsschutzmaßnahmen sind zu beachten.

Die o. g. Unterlagen sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung können zusätzlich im o. g. Zeitraum im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Prüm unter https://www.pruem.de/verbandsgemeinde-orte/bauleitplanung-raumordnung/ eingesehen werden.

Gleichzeitig wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter https://www.geoportal.rlp.de eingestellt.

Zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Auf Prümscheid“ in der Ortsgemeinde Habscheid sind umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen zu folgenden Schutzgütern verfügbar:

Die folgenden wesentlichen Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen werden mit dem Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus a) Planzeichnung (Ausschnitt M 1: 5000 und Übersicht M 1:10000) und b) Begründung und Umweltbericht, offengelegt:

-

Begründung zur 13. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, Stand Juli 2022 mit Aussagen zum Planungsanlass und zur bereits durchgeführten vereinfachten raumordnerischen Prüfung für das Vorhaben

-

Umweltbericht mit integrierter naturschutzfachlicher Bewertung zur 13. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, Stand Juni 2022: Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft / Klima, Landschaftsbild / Erholung, Auswirkungen auf das europ. Netz „Natura 2000“, Menschen, Kultur- und Sachgüter, Emissionen, Umgang mit Abfällen u. Abwässern, Regenerative Energie, Wechselwirkungen, Voraussichtliche Entwicklung ohne das Vorhaben

Die folgenden nach Einschätzung der Verbandsgemeinde wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen liegen mit dem beglaubigten Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 19.07.2022, inkl. Abwägung der Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, öffentlich aus:

-

Planungsgemeinschaft Region Trier, Deworastraße 8, 54290 Trier vom 28.04.2022 mit Hinweisen zu

• Immissionsschutz

• Vorranggebiet Landwirtschaft / landwirtschaftlich gut geeignete Nutzflächen

• Erholung / Fremdenverkehr (Naturhaushalt und Landschaftsbild)

• Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft im ROPneuE

-

Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesdenkmalpflege, Schillerstraße 44, 55116 Mainz vom 11.05.2022 mit Informationen bzw. Hinweisen zu

• Erhaltungs- und Umgebungsschutz der baulichen Gesamtanlage „Westwall“

• Umgang mit untertägigen Fundgegenständen bei Bodeneingriffen

-

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Deworastraße 8, 54290 Trier vom 18.05.2022 mit Verweis auf die Stellungnahme zum BPlan (Abwasserbeseitigung, Starkregenvorsorge)

-

Schreiben des NABU, Gruppe Südeifel, Habscheider Straße 31, 54597 Pronsfeld vom 24.05.2022 mit Hinweisen zur jetzigen Nutzung der Flächen und Baumpflanzungen (Berücksichtigung Fledermäuse)

-

Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg vom 24.05.2022

• Naturschutz und Landschaftspflege: Verweis der unteren Naturschutzbehörde auf die Stellungnahme zum BPlan (Kompensationsmaßnahmen)

• Denkmalschutz: Hinweis zum Umgang mit Fundgegenständen bei Erd-, Bau- und Abbrucharbeiten

• Wasserrecht: Hinweis auf Gewässer 3. Ordnung, Zuständigkeit obere Wasserbehörde

-

Generaldirektion Kulturelles Erbe RLP, Direktion Landesarchäologie, Rheinisches Landesmuseum Trier, Weimarer Allee 1, 54290 Trier vom 25.05.2022 mit Hinweisen zur gesetzl. Anzeige-, Erhaltungs- und Ablieferungspflicht archäologischer Funde

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 13. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm im Bereich „Auf Prümscheid“ in der Ortsgemeinde Habscheid gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Verbandsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht.

Prüm, den 05.08.2022
gez. Aloysius Söhngen, Bürgermeister