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Prümer Rundschau
Ausgabe 32/2023
Verbandsgemeinde Prüm
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Wahlen zur Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz am 1. Oktober 2023

Aufforderung zur Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Wahlgänge I (Eigentümer/innen, Nießbraucher/innen, Pächter/innen), II (mitarbeitende Familienangehörige) und III (ständige Arbeitnehmer/innen)

Die Verbandsgemeinde Prüm

Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

legt ein Wählerverzeichnis für die Wahlen zur Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz an, die

am Sonntag, dem 1. Oktober 2023, in der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr,

stattfinden. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen worden ist. Die Eintragung erfolgt auf Antrag, der schriftlich nach vorgeschriebenem Muster zu stellen ist.

Die Wahlberechtigten, die im Gebiet der Verbandsgemeinde Prüm ihre Hauptwohnung haben, werden aufgefordert,

spätestens bis zum 5. September 2023

(26.Tag vor der Wahl) ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis zu beantragen. Antragsformulare liegen für den jeweiligen Wahlgang bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm (Zimmer 205, Telefon 06551 943 205) bereit und können dort abgeholt oder angefordert werden. Jede/r Wahlberechtigte hat einen eigenen Antrag zu stellen. Anträge, die verspätet eingehen oder unvollständig sind und nicht rechtzeitig ergänzt werden, können nur dann noch berücksichtigt werden, wenn die/der Antragsteller/in nachweist, dass sie/er die Antragsfrist unverschuldet versäumt hat oder dass ihr/sein Wahlrecht erst nach Ablauf der Antragsfrist entstanden ist.

Die Wahlberechtigung ist in § 8 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (LwKG) geregelt. Der Wortlaut dieses Gesetzes kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm eingesehen werden.

54595 Prüm, den 20.07.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Prüm
- Wahlamt -

Hinweis:

Die Verbandsgemeindeverwaltung fordert die Wahlberechtigten spätestens am 17.08.2023 durch öffentliche Bekanntmachung auf, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis zu beantragen. Der redaktionelle Annahmeschluss für die Ausgabe der Prümer Rundschau vom 12.08.2023 ist der 07.08.2023. Die Aufstellung des Wählerverzeichnisses entfällt, wenn nur ein Wahlvorschlag eingereicht wird. Die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge endet am Donnerstag, den 10.08.2023 um 18:00 Uhr. Zum Redaktionsschluss der Prümer Rundschau steht somit nicht fest, ob und wenn ja, wie viele Wahlvorschläge eingereicht werden. Mithin kann die vorstehende Aufforderung zur Eintragung in das/die Wählerverzeichnisse gegenstandlos werden. In diesem Falle werden wir in der nächsten Ausgabe der Prümer Rundschau an dieser Stelle informieren. Eine andere Handhabung ist durch die vorgeschriebenen Fristen nicht möglich. Wir bitten um Verständnis.