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Prümer Rundschau
Ausgabe 32/2024
Aus den Gemeinden
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Ergebnisse aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Pittenbach vom 28.05.2024

Öffentliche Sitzung

1. Bauangelegenheiten

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2. 6. Änderung des Bebauungsplanes "In Kolersiedert"

Der Ortsgemeinderat Pitenbach hat in öffentlicher Sitzung am 23.01.2019 die 6. Änderung des Bebauungsplanes „In Kolersiedert“ beschlossen.

Der Bebauungsplan umfasst das Betriebsgelände der Molkerei und Milchverwertungsanlage „Arla Foods Deutschland GmbH, Niederlassung Pronsfeld“.

Der Geltungsbereich der 6. Änderung umfasst eine Teilfläche aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan (stammend noch aus dem Ur-Bebauungsplan bzw. der 2. Erweiterung), welche südwestlich an die bestehende Werkskläranlage anschließt. Innerhalb liegen die Grundstücke Gemarkung Pittenbach, Flur 53, Nrn. 82/3 (tlw.), 68/5 (tlw.) und 12/2 (tlw.) sowie die Wegeparzelle 29 (tlw.).

Hauptziel der anstehenden 6. Änderung ist die Umwandlung bisher ungenutzter „Industriegebietsfläche - GI“ (gemäß § 9 Baunutzungsverordnung) in „Flächen für die Abwasserbeseitigung“ (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 14 Baugesetzbuch (BauGB)), mit Zweckbestimmung „Betriebskläranlage“. Im Zuge der Änderung soll daneben eine vor Ort bereits erfolgte Umverlegung eines Stücks Wirtschaftsweges (um ein bestehendes Klärbecken herum) auch im Planungsrecht der Realität entsprechend dargestellt werden, d. h.: Umwandlung alter Wegefläche in Abwasserbeseitigungsfläche, und umgekehrt für das neue Wegestück. Ferner musste etwas weiter östlich vor Jahren ein Pufferbecken oberhalb der Kläranlage (KA) zwischengeschaltet werden. Dass dieses nicht mehr ganz in die (gelbe) Abwasserfläche passte und daher in die GI-Fläche hineinragt, soll nun ebenfalls noch richtiggestellt werden, daher der „Ausleger“ der Änderungsbegrenzung in östlicher Richtung bis zu dem Pufferbecken.

Die Größe des überplanten Bereichs beträgt rd. 1,16 ha, davon 1,06 ha bisherige GI-Fläche (grau), die nun zu Abwasserbeseitigungsfläche (gelb) werden soll.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB erfolgte per E-Mail vom 09.04.2019 unter Fristsetzung bis zum 15.05.2019. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 15.04.2019 – 15.05.2019. In der Sitzung am 23.05.2019 hat sich der Ortsgemeinderat mit der Angelegenheit befasst und die Abwägungsbeschlüsse zu den während der frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen gefasst und die Planentwurfsunterlagen gebilligt sowie die Verwaltung beauftragt, die förmlichen Beteiligungsverfahren durchzuführen.

Die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB erfolgte per E-Mail vom 24.04.2020 unter Fristsetzung bis zum 27.05.2020. Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 20.12.2021 bis einschließlich 20.01.2022 (Verzögerung aufgrund der COVID-19-Pandemie).

Während dieser Verfahren sind Stellungnahmen eingegangen. Über diese hat der Ortsgemeinderat im Rahmen der Abwägung, soweit erforderlich, eine Entscheidung herbeizuführen.

Wenn den Beschlussvorschlägen gefolgt wird, sind kleinere Änderungen erforderlich, die jedoch die Grundzüge der Planung nicht berühren. Die vorgesehenen Änderungen/Ergänzungen führen offensichtlich nicht zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen, da es sich lediglich um klarstellende oder ergänzende Hinweise handelt, die nicht zu einer materiellen Planänderung führen. Aus diesem Grunde kann auf eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB verzichtet werden und gem. § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 24 GemO der erforderliche Satzungsbeschluss gefasst werden und anschließend die Änderungsplanung in Kraft gesetzt werden.

Der Ortsgemeinderat beschließt, den in der Abwägungstabelle dargelegten fachlichen Abwägungs- und Beschlussvorschlägen der Verwaltung und des Planungsbüros zu folgen. Die Abstimmung erfolgt zu den Inhalten der Abwägungstabelle im Gesamten.

Die beschlossenen Änderungen sind, sofern noch nicht geschehen, in die Planunterlagen einzuarbeiten.

Der Ortsgemeinderat beschließt die 6. Änderung des Bebauungsplanes „In Kolersiedert“ der Ortsgemeinde Pittenbach, unter Berücksichtigung der in der heutigen Sitzung beschlossenen Änderungen, gem. § 10 BauGB (in der derzeit gültigen Fassung) i. V. m. § 24 Gemeindeordnung RLP (GemO) als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen werden gem. § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 88 Landesbauordnung RLP (in der derzeit gültigen Fassung) in den Bebauungsplan aufgenommen. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt und der 6. Änderung des Bebauungsplanes „In Kolersiedert“ der Ortsgemeinde Pittenbach beigefügt.

Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, in Zusammenarbeit mit der Verwaltung die 6. Änderung des Bebauungsplanes „In Kolersiedert“ in Kraft zu setzen.

3. Info zu den Kommunal- und Europawahlen 2024

Der Ortsbürgermeister informierte den Rat über die Vorgehensweise für die Wahlen 2024.

4. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Der Ortsbürgermeister informierte den Rat über verschiedene gemeindliche Angelegenheiten.

5. Einwohnerfragestunde

Die Fragen wurden beantwortet.

6. Anfragen von Ratsmitgliedern

Die Fragen wurden beantwortet.