TOP 1: Genehmigung Niederschriften
Die Sitzungsniederschriften vom 11.03.2026 und 15.04.2026 wurden genehmigt.
TOP 2: Bebauungsplan Gewerbegebiet Roth „Beim Heidenkreuz“
Abwägung und förmliche Beteiligung
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.04.2025 die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Ausweisung eines Gewerbegebietes für die Grundstücke Gemarkung Roth, Flur 9, Nummern 29/15, 29/8, 29/9, 29/12, 29/11 und 29/7 beschlossen.
Anlass der Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Roth“ ist der konkrete Bedarf an Gewerbeflächen durch ein bereits im Plangebiet ansässiges Unternehmen.
Die Fläche des in Rede stehenden Plangebietes ist dem bauplanungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zuzuordnen.
Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Prüm sieht im Plangebiet bereits Gewerbeflächen vor. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist daher nicht erforderlich.
Details der Planung ergeben sich aus den Entwurfsunterlagen. Des Weiteren wurde die Planung in der Sitzung von einer Vertreterin des Planungsbüros (Plan Lenz GmbH) vorgestellt.
Letztmalig hat sich der Ortsgemeinderat Roth in seiner Sitzung am 01.10.2025 mit der Angelegenheit befasst. In der Sitzung wurde die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die frühzeitigen Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 und 2 Abs. 2 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Roth „Beim Heidenkreuz“ wurden vom 19.01.2026 bis 19.02.2026 durch Auslegung der Planvorentwurfsunterlagen und Veröffentlichung auf der Homepage der Verbandsgemeinde Prüm durchgeführt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit E-Mail vom 16.01.2026 unter Fristsetzung bis zum 19.02.2026 frühzeitig am Verfahren beteiligt.
Während dieser Verfahren sind Stellungnahmen eingegangen. Über diese hat der Ortsgemeinderat Roth im Rahmen der Abwägung, soweit erforderlich, eine Entscheidung herbeizuführen.
Wenn den Beschlussvorschlägen gefolgt wird, sind kleinere Planänderungen erforderlich.
Der Ortsgemeinderat Roth beschloss, den in der Abwägungstabelle dargelegten fachlichen Abwägungs- und Beschlussvorschlägen des Planungsbüros und der Verwaltung zu folgen. Die Abstimmung erfolgt zu den Inhalten der Abwägungstabelle im Gesamten.
Die beschlossenen Änderungen sind in die Planunterlagen einzuarbeiten.
Die Entwurfsunterlagen werden unter Berücksichtigung der in der heutigen Sitzung beschlossenen Änderungen als endgültiger Entwurf anerkannt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Veröffentlichung der Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
TOP 3: Bauangelegenheiten
Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 BauGB
Bauantrag zum Anbau an eine bestehende gewerbliche Werkstatt, Gemarkung Roth, Flur 11 Flurstück-Nr. 27
Das Einvernehmen wurde erteilt.
TOP 4: Straßenbeleuchtung Tannenbachweg und Bachstraße
TOP 4.1: Trassenführung Tannenbachweg
Kosten für Mehraufwendungen für die Kabeltrasse
Wegen der dort vorhandenen Hecke muss eine zweifache Querung mittels Bodenverdrängungsrakete durchgeführt werden.
Es entstehen gegenüber dem Angebot von der Fa. Westenergie Mehrkosten.
Der Ortsgemeinderat stimmt der Maßnahme zu und erteilt der Fa. Westenergie den Auftrag.
TOP 4.2: Erweiterung der Straßenbeleuchtung in der Bachstraße
Durch den Neubau eines Einfamilienwohnhauses muss eine Leuchte versetzt werden.
Um eine gleichmäßige Ausleuchtung der Bachstraße zu gewährleisten, soll eine zusätzliche Leuchte dort gesetzte werden.
Der Ortsgemeinderat erteilt der Fa. Westnetz den Auftrag, eine zusätzliche Leuchte zu setzen.
TOP 5: Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
| - | Der Wirtschaftsweg „Rölchenberg“ wird wegen Kabelverlegung in den Weg komplett abgefräst und nach der Verlegung wieder hergestellt. |
| - | Landes-Förderprogramm „Dorfbudget“: |
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| Der Ortsgemeinde stehen aus den Jahren 2025 und 2026 jeweils 1.500,-€ zur Verfügung. |
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| Der Gesambetrag wird abgerufen für die Neuanschaffung von Spielgeräten auf dem Kinderspielplatz. |
| - | Am 17.08.2026 um 10:00 Uhr findet eine Versammlung des Netzwerkes Erosionsvorsorge öhSVK Paket Schneifel im Gemeindehaus statt. |
| - | Fassadenanstrich Gemeindehaus: |
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| Bisher liegt ein Angebot vor. |
TOP 6: Anfragen von Ratsmitgliedern
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TOP 7: Einwohnerfragestunde
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Beraten wurde über Bau- und Finanzangelegenheiten.