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Prümer Rundschau
Ausgabe 33/2023
Aus den Gemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung

über die Veröffentlichung der Entwurfsunterlagen der 1. Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Nimsreuland über die Ergänzung der im Zusammenhang bebauten Ortslage vom 01.11.2009 im Internet gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ortsgemeinderat Nimsreuland hat in öffentlicher Sitzung am 26.04.2023 die 1. Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Nimsreuland über die Ergänzung der im Zusammenhang bebauten Ortslage vom 01.11.2009 gemäß § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB sowie die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren gem. § 34 Abs. 6, i. V. m. § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, Alt. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Lage und Geltungsbereich des Plangebiets:

Die durch die Satzung einzubeziehende Fläche liegt am südwestlichen Ortsrand, südlich der Hauptstraße L10. Der Geltungsbereich der Satzung betrifft die Grundstücke Gemarkung Nimsreuland, Flur 7, Flurstücke 5/8, 5/9, 8/3 sowie 8/4 und 48/1 (jeweils tlw.). Die Lage des Plangebiets und der Geltungsbereich der Satzungänderung sind aus den nachfolgenden, unmaßstäblichen Kartenunterlagen ersichtlich.

Lage des Plangebiets (rot umrandet) Auszug aus der Plankarte (- - - Geltungsbereich)

Ziel und Zweck der Planung:

Ziel der Satzungsänderung ist es, im Geltungsbereich für das Flurstück 8/4 tlw. der Flur 7, Gemarkung Nimsreuland, die planungsrechtliche Grundlage für die sich nach den Grundsätzen des § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügenden Nutzungen zu schaffen und die städtebauliche Ordnung zu gewährleisten. Gleichzeitig soll die bisherige Satzung aus dem Jahr 2009 in den Bereichen der Flurstücke 5/8, 5/9 sowie 8/3 berichtigt und klargestellt werden.

Details der Planung ergeben sich aus den Entwurfsunterlagen der 1. Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Nimsreuland über die Ergänzung der im Zusammenhang bebauten Ortslage vom 01.11.2009.

Beteiligung der Öffentlichkeit:

Die vom Ortsgemeinderat Nimsreuland in öffentlicher Sitzung am 26.04.2023 gebilligten und zur Veröffentlichung im Internet bestimmten Entwurfsunterlagen der 1. Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Nimsreuland über die Ergänzung der im Zusammenhang bebauten Ortslage vom 01.11.2009 (Satzung, Begründung inklusive naturschutzfachlichem Planungsbeitrag für die nach § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB einbezogene Fläche, Plankarte) sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung sind in der Zeit vom

21.08.2023 bis einschließlich 21.09.2023

im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Prüm unter https://www.pruem.de/verbandsgemeinde-orte/bauleitplanung-raumordnung/ einsehbar.

Gleichzeitig wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter https://www.geoportal.rlp.de eingestellt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung der Entwurfsunterlagen im Internet können die Entwurfsunterlagen in Papierform im o. g. Zeitraum im Foyer (Eingangsbereich, EG) der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, während der Dienststunden (montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, montags bis mittwochs von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Termine zur Einsichtnahme auch außerhalb der o. g. Zeiten, mit der zuständigen Sachbearbeiterin, Frau Reuschen, Telefonnummer 06551/943-311, E-Mail: anne.reuschen@vg-pruem.de zu vereinbaren.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zur Planung während der Dauer der o. g. Veröffentlichungsfrist von jedermann abgegeben werden können. Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@vg-pruem.de übermittelt werden.

Bei Bedarf können Stellungnahmen zur Planung auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, Zimmer 311 abgegeben werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und der Landesdatenschutzverordnung Rheinland-Pfalz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Naturschutz:

Der naturschutzfachliche Planungsbeitrag enthält Aussagen zur derzeitigen Bodennutzung, zu Schutzgebieten jeglicher Art, zu Natura-2000-Gebieten, zur Vermeidung und Kompensation von Beeinträchtigungen (Bodenschicht/Vegetationsverlust/Verlust von Teilflächen des Lebensraum-Komplexes „intensiv genutzte Lebensräume“ für Pflanzen und Tiere/Oberflächenabfluss/Landschafsbild) und eine Artenschutzrechtliche Beurteilung.

Nimsreuland, den 11.08.2023
gez.
Ewald Breuer
Ortsbürgermeister