Die 10-jährige Amtszeit des derzeitigen stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Hersdorf ist abgelaufen. Damit wird gem. § 14 Abs. 1 Nr. 3 a) LBKG die Neuwahl des stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Hersdorf erforderlich. Eine Wiederwahl des bisherigen stellvertretenden Wehrführers ist möglich.
Hiermit lade ich alle aktiven Feuerwehrmitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Hersdorf zu dieser Wahl für Freitag, den 20. September 2024, 20:00 Uhr, in das Gemeindehaus Hersdorf, Schulstraße, 54597 Hersdorf, ein.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Neuwahl des stellvertretenden Wehführers der Freiwilligen Feuerwehr Hersdorf |