Ausgabe 33/2024
Aus den Gemeinden
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Befahren von Land- und Forstwegen und illegale Entsorgung von Heckenschnitt und Grüngut
Es ist nicht erlaubt, Grüngut und Heckenschnitt an Feld- und Forstwegen abzulegen. Die kostenlose Entsorgungsstelle für Grüngut und Heckenschnitt befindet sich in Weinsheim-Brühlborn.
Zuwiderhandlungen werden dem Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm mitgeteilt.
Ortsgemeinde Hersdorf