Vielfach ragen Hecken und Bäume von Privatgrundstücken über Gehwege und Fahrbahnen und stellen somit eine Gefahr für den Fußgänger- und Fahrzeugverkehr dar.
Die betreffenden Grundstückseigentümer werden daher eindringlichst gebeten, Bäume, Hecken und sonstige Anpflanzungen auf Grundstücken, die unmittelbar an den öffentlichen Verkehrsraum angrenzen, soweit zurückzuschneiden, dass Gefahren für Dritte ausgeschlossen werden.