Der Ortsgemeinderat Gondenbrett hat in öffentlicher Sitzung am 26.06.2025 die Aufstellung der Satzung zur Ergänzung der im Zusammenhang bebauten Ortslage Wascheid im Bereich des Siedlungsweges gemäß § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB sowie die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren gem. § 34 Abs. 6 i. V. m. § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Lage und Geltungsbereich des Plangebiets:
Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst die Flurstücke 141 tlw. und 31 der Flur 10, Gemarkung Wascheid. Die Flächen der Gemarkung Wascheid befinden sich derzeit im Flurbereinigungsverfahren. Die in den Planunterlagen benannten Flurstücke beziehen sich auf die in der Flurbereinigung vorgesehenen Neuparzellierungen.
Die Erweiterungsflächen liegen am Südwestrand der Ortslage Wascheid am Siedlungsweg auf einer Höhe von ca. 515 – 520 m ü NN.
Die Lage des Plangebiets und der Geltungsbereich der Satzungsänderung sind aus den nachfolgenden, unmaßstäblichen Kartenunterlagen ersichtlich.
Ziel und Zweck der Planung:
Ziel der Satzung ist es, im Geltungsbereich die planungsrechtliche Grundlage zur Entwicklung von Wohnbauflächen zu schaffen.
Details der Planung ergeben sich aus den Entwurfsunterlagen der Satzung zur Ergänzung der im Zusammenhang bebauten Ortslage Wascheid im Bereich des Siedlungsweges.
Beteiligung der Öffentlichkeit:
Die vom Ortsgemeinderat Gondenbrett in öffentlicher Sitzung am 26.06.2025 gebilligten und zur Veröffentlichung im Internet bestimmten Entwurfsunterlagen der Satzung zur Ergänzung der im Zusammenhang bebauten Ortslage Wascheid im Bereich des Siedlungsweges (Satzung, Begründung inklusive naturschutzfachlichem Planungsbeitrag für die nach § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB einbezogene Fläche, Plankarte) sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung sind in der Zeit vom
18.08.2025 bis einschließlich 18.09.2025
im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Prüm unter www.pruem.de/bauleitplanung einsehbar. Gleichzeitig wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de eingestellt.
Zusätzlich zur Veröffentlichung der Entwurfsunterlagen im Internet können die Entwurfsunterlagen in Papierform im o. g. Zeitraum im Foyer (Eingangsbereich, EG) der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, während der Dienststunden (montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, montags bis mittwochs von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Termine zur Einsichtnahme auch außerhalb der o. g. Zeiten unter der Telefonnummer 06551/943-311 oder 06551/934-361,
E-Mail bauleitplanung@vg-pruem.de zu vereinbaren.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zur Planung während der Dauer der o. g. Veröffentlichungsfrist von jedermann abgegeben werden können. Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch
per E-Mail an bauleitplanung@vg-pruem.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können Stellungnahmen zur Planung auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, Zimmer 311 abgegeben werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und der Landesdatenschutzverordnung Rheinland-Pfalz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Naturschutz:
Der naturschutzfachliche Planungsbeitrag enthält Aussagen zur derzeitigen Bodennutzung, zu Schutzgebieten jeglicher Art, zu Natura-2000-Gebieten, zur Vermeidung und Kompensation von Beeinträchtigungen (Bodenschicht/Vegetationsverlust/Verlust von Teilflächen des Lebensraum-Komplexes „intensiv genutzte Lebensräume“ für Pflanzen und Tiere/Oberflächenabfluss/ Landschafsbild) und eine Artenschutzrechtliche Beurteilung.