Aufgrund von notwendigen Wegeinstandhaltungsmaßnahmen werden die Eigentümer der Flächen im Bereich der Jagdgenossenschaft Weinsfeld/Steinmehlen gebeten, bis zum 15. September sämtliche Holzreste und Abfälle am Wegesrand ihrer Grundstücke zu entfernen, da die Durchführung der geplanten Maßnahmen sonst nicht möglich ist.
Sollten die Weges- und Grundstücksränder bis zum 15. September nicht freigeräumt sein, erfolgt die Räumung durch die Jagdgenossenschaft, auf Kosten des entsprechenden Eigentümers.